Moin Moni,
nun wirds immer komplizierter.
Dein "Problem" hat mit der Riester-Rente überhaupt nichts zu tun!
Wie Andreas schon sagt, geht es hier um eine Betriebliche Altersvorsorge, wo ich mich auch nicht sonderlich gut auskenne. Das ursprünglich zu Beginn damit "Riester" verbunden gewesen sein soll, ist zwar nicht ganz auszuschließen aber kaum vorstellbar. Eher nein.
Für die Betriebliche Altersvorsorge gelten besondere steuerliche Regelungen. Insofern kann es tatsächlich sein, dass in diesem konkreten Fall tatsächlich keine Auszahlung möglich ist. Wie gesagt, hat überhaupt nichts mit der "guten" RiesterRente zu tun.
Jetzt gilt es tatsächlich genau die Bedingungen zu lesen, wobei ich aufgrund der von dir zitierten Versicherungsantwort davon ausgehe, dass dies alles Rechtens ist und du jetzt nicht an dein Geld herankommst. Alle anderen in deinem Eröffnungsbeitrag und von einigen Nachmeldern geschriebenen "Dinge" habe mit Riester nichts zu tun und sind falsch. War ja auch nicht ganz einfach.
Bitte die Überschrift ändern.
Wahrscheinlich wird es nach wie vor das beste sein, diese Versicherung (Betriebliche Altersvorsorge) ruhen zu lassen. Übertragung???
Es verlangt niemand von einem Kunden, dass er alle Details seiner Versicherung kennt,
aber bei Veränderungen, die in seiner Person begründet sind, ist auf jeden Fall eine entsprechende Info an die Versicherung erforderlich. Umsomehr, wenn jemand aus dem Arbeitnehmerverhältnis in die Selbständigkeit wechselt. Gerade Selbständige benötigen eine noch umfassendere
Versicherungsberatung. Entweder man hat (s)einen (Versicherungs-)Ansprechpartner seines Vertrauens oder informiert sich notfalls bei den Verbraucherberatungen, Handwerkskammer etc.
Auf jeden Fall müssen/sollten alle vorhandenen Versicherungen "angefaßt" werden.
Mein Weg wäre jetzt direkt mit einem
kompetenten Menschen meiner Versicherung zu sprechen und ihm genau zu schildern was ich möchte. Daraufhin können dir alle Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ob diese zu 100% deinen Vorstellungen entsprechen, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall war es ...in dieser Schärfe... falsch der Versicherung sofort den Schwarzen Peter zuzuschieben. Gegen gesetzliche Regelungen kann und darf diese nicht verstoßen ... und Walter Riester hatte damit überhaupt nichts zu tun.
Viel Glück!
edit: nun bist du mir mit deinem letzten Posting zuvorgekommen. Na ja, solange es nicht auf der Straße ist.