Ob der TÜV mault, kann ich nicht sagen. An dem was Gerd sagt, ist sicher etwas dran, aber nicht alles, wie ich aus entsprechenden Diskussionen in einem anderen Forum weiß.
In den Fahrzeugpapieren ist die Anzahl der Plätze eingetragen. Wenn die tatsächliche Anzahl der Plätze nicht damit übereinstimmt, ist das sicherlich ein Mangel, mit dem verschiedene Prüfer unterschiedlich umgehen könnten.
Um legal unterwegs zu sein, müsste man also die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ändern lassen, was kein Problem sein dürfte außer bürokratischem Aufwand. Wer den nicht treibt, sollte zumindest Vorkehrungen treffen, den Originalzustand wiederherstellen zu können.
Zur F650GS, mit der ich früher unterwegs war, bot BMW als Alternative zur Seriensitzbank mit 2 Plätzen eine Einzelsitzbank an. BMW hat das Problem später so gelöst, dass in den Fahrzeugpapieren 1 oder 2 steht, d. h. die Betriebsgenehmigung deckt bereits beide Fälle ab, sodass keine Eintragsänderung bei einem Umbau nötig ist.
Der von Gerd beschriebene Umgang eines Prüfers mit dem Problem wäre das, was man unter gesundem Menschenverstand verstehen würde. aber wo kämen wir denn hin, wenn den jeder hätte ?