Beifahrer Sitz dauerhaft entfernen

Diskutiere Beifahrer Sitz dauerhaft entfernen im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Die 1100er hat doch auch den wahlweise Eintrag.
Koponny

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R 1100 GS (Perry), F 650 (169) , VX 800 EML-Gespann
Ob der TÜV mault, kann ich nicht sagen. An dem was Gerd sagt, ist sicher etwas dran, aber nicht alles, wie ich aus entsprechenden Diskussionen in einem anderen Forum weiß.

In den Fahrzeugpapieren ist die Anzahl der Plätze eingetragen. Wenn die tatsächliche Anzahl der Plätze nicht damit übereinstimmt, ist das sicherlich ein Mangel, mit dem verschiedene Prüfer unterschiedlich umgehen könnten.

Um legal unterwegs zu sein, müsste man also die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ändern lassen, was kein Problem sein dürfte außer bürokratischem Aufwand. Wer den nicht treibt, sollte zumindest Vorkehrungen treffen, den Originalzustand wiederherstellen zu können.

Zur F650GS, mit der ich früher unterwegs war, bot BMW als Alternative zur Seriensitzbank mit 2 Plätzen eine Einzelsitzbank an. BMW hat das Problem später so gelöst, dass in den Fahrzeugpapieren 1 oder 2 steht, d. h. die Betriebsgenehmigung deckt bereits beide Fälle ab, sodass keine Eintragsänderung bei einem Umbau nötig ist.

Der von Gerd beschriebene Umgang eines Prüfers mit dem Problem wäre das, was man unter gesundem Menschenverstand verstehen würde. aber wo kämen wir denn hin, wenn den jeder hätte ?
Die 1100er hat doch auch den wahlweise Eintrag.
IMG_20230607_124859_edit_444505115574881.jpg
 
SteffR

SteffR

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Mault der Tüvi an der fehlenden Sitzbank rum oder machst du die dafür drauf ?

Grüssle Jürgen
In keinster Weise. So wie die Q auf dem Bild zu sehen ist, gehe ich seid 20 Jahren zur HU. Bislang keine Probleme.

Edit:
Achja, wenn ich ein paar Tage on Tour bin, geht die komplette Adapterplatte etwas nach hinten und mach da dann die Rolle drauf
IMG_20210926_133049.jpg
 
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sampleman

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Ich habe an meiner 1100 eine maßgeschneiderte Tasche von Touratech drauf (made by Kahedo). Die Tasche gibt es inzwischen nicht mehr neu.

IMG_2376.jpeg


Die Tasche ist saupraktisch, sie lässt sich über eine Dehnfalte im Volumen vergrößern, da ist immer mein Regenzeug drin (standardmäßig kriegt man an der GS ja nix unter). Okay, wenn du den Sitz hinten runtermachen willst, um dein Bein nicht mehr so heben zu müssen, ist die natürlich kontraproduktiv.

Den TÜV interessiert der abgebaute Sitz übrigens kein Stück.
 
gerd_

gerd_

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Ich weiss es weil ich mal ein Gespräch mit einem TÜVie hatte (nicht mit meinem "üblichen" Ing.).
Der sagte:
Wenn Du jemanden auf dem Mopped beförderst, so braucht der Sitz, Haltebügel/-gurt und Fussrasten.
Ist eines von den dreien nicht da (kann ja defekt sein), so darfst Du nicht befördern. Ob das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist, bleibt dabei egal. Es gibt nur Ärger wenn einer mitfährt obwohl eines der Teile fehlt.
Schraubst Du zwei zusätzliche Sitze dran, zwei paar zusätzliche Rasten und 2 Haltebügel (alles in Miniausführung weil Du deine Kinder mitnehmen willst), dann ist dennoch nur ein Beifahrer zulässig. Die Karre ist eben nur für zwei Personen zugelassen. Auch wenn die Sitze etc. alle Bedingungen voll erfüllen würden.
Du könntest versuchen eine Zulassung für 3 Personen zu erlangen. Daraus wird nichts werden, weil wir von Durchschnittsgewichten pro Person ausgehen müssen. Das passt nicht zum zul.GesGew., und ich denke dann gar nicht weiter nach.

Es gibt beim TÜV kein Problem. Wenn sich einer aufmantelt, dann kann man darauf hinweisen (aber beim Rest sollte dann keinerlei Mangel zu finden sein :-( ).
gerd
 
Eckart

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gerd_

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Hi
Bei meiner 1100 gab' nix mit "wahlweise".
gerd
 
Eckart

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Bei meiner 1100 gab' nix mit "wahlweise".
Scheint aber Standard (gewesen) zu sein, habe extra gerade noch in meinen Papieren nachgesehen.
Ihr seid ja beide "Profilverweigerer", also Leute, die Modell und Baujahr nicht im Profil nennen. Da würde man den Grund vielleicht sehen. Ich hatte doch oben am Beispiel der F650GS erläutert, wie das läuft: Das Motorrad wurde "ohne Nachdenken" mit 2 Plätzen entwickelt. Dann bringt BMW irgend ein Zubehörteil raus, mit dem das Gefährt nur noch einen Platz hat und wird erst dann des möglichen Problems gewahr. Die Betriebsgenehmingung der nächsten Modellüberarbeitung wird dann gleich mit der Wahlmöglichkeit beantragt.
 
Franz Gans

Franz Gans

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man den Grund vielleicht sehen. Ich hatte doch oben am Beispiel der F650GS erläutert, wie das läuft: Das Motorrad wurde "ohne Nachdenken" mit 2 Plätzen entwickelt. Dann bringt BMW irgend ein Zubehörteil raus, mit dem das Gefährt nur noch einen Platz hat und wird erst dann des möglichen Problems gewahr. Die Betriebsgenehmingung der nächsten Modellüberarbeitung wird dann gleich mit der Wahlmöglichkeit beantragt.
Diese Theorie halte ich generell für anzweifelbar und im konkreten Falle der R1100GS für nicht zutreffend. Mindestens zwei Gründe führe ich dafür ins Feld:

1a. Wegen interner (aber frei zugänglich gewesener damaliger) Marketinginformation glaube ich mich erinnern zu können, daß die Definition und Entwicklung eines neuen Modells gewollt koordiniert und parallel mit dem dafür vorgesehenen Zubehör verläuft. Ausnahmen wird es eventuell geben, falls man auf irgendwelche Trends oder Notwendigkeiten nachträglich reagieren möchte oder muß.
1b. Wie sonst ist es erklärbar, daß bei BMW Motorrad wesentliche Zubehörteile etwa gleichzeitig mit dem Modellauftritt eines neuen Mopeds verfügbar werden?

2. Die an der R1100GS seit Anbeginn der Serie vorhandene, noch dazu versperrbare, zu einer Gepäckplatte umgestaltete Werkzeugfachabdeckung, belegt ja bereits in sich, daß ein Einzelsitzbetrieb zur ursprünglichen Fahrzeugdefinition und Entwicklungsrichtung zählte.
 
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