Klausmong
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Wenn ich mir folgende Sachen so ansehe ( aus dem UPS verlinkten Artikel) ist es schon erlaubt:
Der Versand von Batterien kann sowohl US-amerikanischen als auch internationalen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Verstöße gegen diese Vorschriften durch eine nicht ordnungsgemäße Versandverpackung können aufgrund der damit verbundenen potenziellen Gefahren Bußgelder oder andere Strafen zur Folge haben. Dieser anschauliche UPS Leitfaden soll Ihnen beim Verpacken und Versenden verschiedener Arten von Batterien behilflich sein. In einigen Fällen, wie z. B. bei Alkali- und bestimmten auslaufsicheren Blei-SäureBatterien, beschränkt sich die Verantwortung des Versenders u. U. auf die folgenden einfachen Schritte: Auswahl einer starken Außenverpackung, ausreichender Schutz der Batterieklemmen zur Vermeidung von Funkenbildung oder Kurzschlüssen sowie sorgfältige Vorbereitung der Innenverpackung, um Werkzeuge oder andere Metallgegenstände von der Batterie getrennt zu halten
Auslaufsichere Batterien (UN2800) Diese Batterien fallen nicht unter die Gefahrgutvorschriften, wenn sie die Anforderungen der Druck- und Vibrationsprüfungen gemäß 49 CFR 173.159 erfüllen und die Außenverpackung deutlich und dauerhaft mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ gekennzeichnet ist (siehe Abb. 3). Die Einhaltung von 49 CFR 173.159a ist obligatorisch, und die Batterien sind so für den Transport vorzubereiten, dass es nicht zu Kurzschlüssen oder unbeabsichtigtem Einschalten von Geräten im Paket kommen kann. Der Versand auslaufsicherer Säure- oder Alkali-Batterien gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften muss voll deklariert werden und den Anforderungen von Verpackungsanweisung 872 entsprechen. Für auslaufsichere Säure- oder Alkali-Batterien, die die Anforderungen bestimmter zusätzlicher Prüfungen erfüllen, gelten keine Vorschriften, sofern die Klemmen gegen Kurzschlüsse gesichert sind. Nach diesen zusätzlichen Anforderungen – 49 CFR 173.159a(d) und Sondervorschrift A67 in Abschnitt 4.4 der IATA-Vorschriften – darf die Batterie keine frei fließende Flüssigkeit enthalten, und bei 55 °C darf bei einem Riss im Gehäuse kein Elektrolyt austreten. Batterie und Paket sind mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ zu kennzeichnen.
Der Versand von Batterien kann sowohl US-amerikanischen als auch internationalen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Verstöße gegen diese Vorschriften durch eine nicht ordnungsgemäße Versandverpackung können aufgrund der damit verbundenen potenziellen Gefahren Bußgelder oder andere Strafen zur Folge haben. Dieser anschauliche UPS Leitfaden soll Ihnen beim Verpacken und Versenden verschiedener Arten von Batterien behilflich sein. In einigen Fällen, wie z. B. bei Alkali- und bestimmten auslaufsicheren Blei-SäureBatterien, beschränkt sich die Verantwortung des Versenders u. U. auf die folgenden einfachen Schritte: Auswahl einer starken Außenverpackung, ausreichender Schutz der Batterieklemmen zur Vermeidung von Funkenbildung oder Kurzschlüssen sowie sorgfältige Vorbereitung der Innenverpackung, um Werkzeuge oder andere Metallgegenstände von der Batterie getrennt zu halten
Auslaufsichere Batterien (UN2800) Diese Batterien fallen nicht unter die Gefahrgutvorschriften, wenn sie die Anforderungen der Druck- und Vibrationsprüfungen gemäß 49 CFR 173.159 erfüllen und die Außenverpackung deutlich und dauerhaft mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ gekennzeichnet ist (siehe Abb. 3). Die Einhaltung von 49 CFR 173.159a ist obligatorisch, und die Batterien sind so für den Transport vorzubereiten, dass es nicht zu Kurzschlüssen oder unbeabsichtigtem Einschalten von Geräten im Paket kommen kann. Der Versand auslaufsicherer Säure- oder Alkali-Batterien gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften muss voll deklariert werden und den Anforderungen von Verpackungsanweisung 872 entsprechen. Für auslaufsichere Säure- oder Alkali-Batterien, die die Anforderungen bestimmter zusätzlicher Prüfungen erfüllen, gelten keine Vorschriften, sofern die Klemmen gegen Kurzschlüsse gesichert sind. Nach diesen zusätzlichen Anforderungen – 49 CFR 173.159a(d) und Sondervorschrift A67 in Abschnitt 4.4 der IATA-Vorschriften – darf die Batterie keine frei fließende Flüssigkeit enthalten, und bei 55 °C darf bei einem Riss im Gehäuse kein Elektrolyt austreten. Batterie und Paket sind mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ zu kennzeichnen.