@C-Kasperl: Die "Halterhaftung" bietet in Österreich die Möglichkeit, geringfügige Vergehen wie eine Geschwindigkeitsübertretung unbürokratisch und damit kostengünstig abzuwickeln. Bist Du der Meinung, dass Dein Schwager aus Südafrika gefahren ist, dann kannst Du das kundtun und es wird versucht bei ihm die Strafe einzufordern. Wo ist da die Sippenhaftung.
Aber jetzt sag mal, schaffst Du es wirklich nicht, ein Posting ohne den Versuch einer persönlichen Beleidigung (hier die bewusstseinsverändernden Drogen, denen ja wohl eher du zusprichst) zu schreiben?
Schon irgendwie peinlich, oder?
Oh, ich schreibe ganz viel Postings, ohne mich über die vermuteten geistigen Fähigkeiten meines Gegenübers auszulassen. Muß wohl an der Person und ihren Posts liegen. Kann ich mir jedenfalls nicht anders erklären. Ist Dir das peinlich, echt? Solltest Du mal drüber nachdenken, auch so in Zusammenhang mit Deinem Selbstbewußtsein.
Aha, ist also keine Sippenhaft, wenn ich nur die Möglichkeit habe das zu bezahlen oder Familienangehörige anzuschwärzen. Spannend. Vielleicht solltest Du mal nachlesen, was der Begriff Sippenhaft bedeutet. Am Besten hättest Du das getan, bevor Du antwortest. So entgehst Du unter anderem auch, den Dir so peinlichen Ausführungen über Deine kognitiven Fähigkeiten.
Aber ich erklär es Dir gerne.
In D gilt für Ordnungswidrigkeitenverfahren die Strafprozessordnung, auch für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu gehört, das erst ein Mal ein Beschuldigter ermittelt werden muß, dem dann ein paar Rechte zu stehen.
Diese Rechte gelten ab der Bekanntgabe des Vorwurfs an den vermutlichen Täter. Dazu gehören, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf rechtliche Vertretung, das Zeugnisverweigerungsrecht für sich selbst und nahe Angehörige und auch das Recht zu lügen, sprich, wissentlich falsche Angaben zu machen.
Natürlich versucht man in D auch den kurzen Weg und schreibt einfach den Halter an. Was macht der, die Angaben zur Person und das war es. Ersatzweise die Angaben zur Person, verbunden mit der Aussage, er sei nicht gefahren.
Leider gibt es immer noch viel zu viele "Sei ein Mann und zahle", ich verstehe, zwar nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat, aber egal, "Sei ein Depp und zahle" wäre passender.
Auf geschätzt 50% (meine persönliche Statistik) bekommst Du dann die Einstellung. Im anderen Fall legen sie Dir dann ihre Beweise vor, die auch oft nicht verwertbar sind. Von den verbleibenden 50% stellt die Staatsanwaltschaft etwa weitere 60% ein. Der Rest landet vor Gericht, nach meiner persönlichen Statistik geht das zu etwa 60% zugunsten des Beschuldigten aus.
Bleiben also etwa 8% übrig. Wie gesagt, meine persönliche Statistik.
Was tue ich für die ersten 50% Einstellung, ich fülle einen Vordruck aus.
Für die nächsten 30% Einstellung , fülle ich einen weiteren Vordruck aus.
Die letzten 20% sind die, die die Arbeit machen.
Also, wenn meine Frau mit meinem Auto bei Rot über die Ampel fährt, bekomme ich als Halter einen Brief. Da bestätige ich mit einem Kreuz die Angaben zu meiner Person. Mit einem weiteren Kreuz, behaupte ich nicht der Fahrer gewesen zu sein. Mit einem dritten Kreuz verweigere ich die sonstige Aussage. Datum, Unterschrift, und binnen 7 Tagen auf dem Weg irgendwohin bei einer Polizeiwache abgeben (man braucht also noch nicht mal Porto zu bezahlen).
Und damit fangen die von vorne an und haben 3 Monate Zeit, den nächsten Beschuldigten zu finden.
Nicht ich muß mein Unschuld beweisen (XYZ ist gefahren, nicht ich), sondern die müssen meine Schuld beweisen, so wie es sich in einem Rechtsstaat ghört.