Es gibt Vorführer und Tageszulassungen. Erstere dienen tatsächlich zum Vorführen. Letztere, um den Preis zu reduzieren. Es wird wohl irgendwelche internen bzw. steuerlichen Gründe hierfür haben.
I. d. R. steht als Halter das verkaufende Autohaus drin. Muß auch, weil sonst keine Zulassung und damit auch keine Tageszulassung.
Für den Käufer ist das allerdings belanglos, auch beim Wiederverkauf. Es läßt sich ja erklären. Mein 3er als Tageszulassung hatte 300 km auf der Uhr (wurde intern auch schon mal gefahren) und wurde mit Neuwagengarantie und Mobilitätsgarantie verkauft. Meine Honda war als "Vorführer" auf der Messe und wurde mit 3 km als Neufahrzeug verkauft, deutlich unter Neupreis. Und befand sich auch im Neuzustand. Ohne Kratzer, Dellen, abgebrochenen Spiegeln oder sonstwas.
Standschäden? was ist das bei einem Fahrzeug das als Vorzeigefahrzeug im Showroom stand. Ich denke, daß hier etwas falsche Vorstellungen zu Standschäden gibt. Wir reden hier über Wochen oder vielleicht auch Monate im Standzeit im Trockenen.
Zu Zeiten schleppenden Absatzes hatte Mercedes in Böblingen (von denen weiß ich es aus Anfang der 1990iger) massenweise Autos auf Halde stehen. Draußen! Die wurden anschließend auch noch als Neuwagen verkauft.
Gruß Tom