IXIE
Themenstarter
Moin!
Nach Yamaha XJ900 Bj. 90, 34 Jahre ohne Panne gefahren und BMW R1100S, 2 Pannen in 3 Jahren, habe ich mich jetzt zu einer R1200GS LC ,gebaut 2012, zugelassen 2013, entschlossen.
Soweit alles schön. Der Vorbesitzer hat einen Schalter am Lenker angebaut, der die Auspuffklappe permanent schließt oder öffnet oder die reguläre Ansteuerung wahlweise schaltet. Ich brauche das nicht, fahre immer in regulärem Betrieb.
Meine Frage: Was sagt der TÜV dazu? Ist das legal? Falls nicht, würde ich sie abbauen wollen, weiß nur nicht genau wie.
Mein Gedanke wäre dann, die Verkabelung in Schalterstellung normalbetrieb permanent fixieren, Lötverbindung o.ä.
Gruß aus BS
Rolf
Nach Yamaha XJ900 Bj. 90, 34 Jahre ohne Panne gefahren und BMW R1100S, 2 Pannen in 3 Jahren, habe ich mich jetzt zu einer R1200GS LC ,gebaut 2012, zugelassen 2013, entschlossen.
Soweit alles schön. Der Vorbesitzer hat einen Schalter am Lenker angebaut, der die Auspuffklappe permanent schließt oder öffnet oder die reguläre Ansteuerung wahlweise schaltet. Ich brauche das nicht, fahre immer in regulärem Betrieb.
Meine Frage: Was sagt der TÜV dazu? Ist das legal? Falls nicht, würde ich sie abbauen wollen, weiß nur nicht genau wie.
Mein Gedanke wäre dann, die Verkabelung in Schalterstellung normalbetrieb permanent fixieren, Lötverbindung o.ä.
Gruß aus BS
Rolf