Es gibt drei Rollen beim Auto: Eigentümer, Halter, Besitzer.
Und den Versicherungsnehmer - und am Ende ist das sogar noch ein ein Firmenkonstrukt beteiligt.
Ist halt nicht mehr so einfach wie Früher™ - Auto (teilweise) finanziert, geleast, gemietet - am Ende blickt da kein Mensch mehr wer rechtlich wie zuständig ist.
Geiles Beispiel hatte ich mal bei einem Leasingfahrzeug - Ende vom Lied war, das nachdem die Karre 6 Monate unbenutzbar auf dem Hof stand, wir die vom Freundlichen teilzerlegte Stinkekarre selbst zusammengezimmert haben und weitere 6 Monate später zurückgegeben haben.
Das Fahrzeug hatte eine Undichtigkeit an der Windschutzscheibe ab Werk, Händler A hat das geflickt, die Karre hat aber schon hinter dem Armaturenbrett usw. gemütlich vor sich hin geschimmelt.
d.h. hätte alles raus und zumindest gereinigt, nach Werksvorschrift eigentlich ausgwechselt werden müssen.
Blöd nur Händler A hatte diese erste Reparatur nicht im VW System eingetragen - Händler B konnte zwar den Geruch fesstellen, da aber keine Undichtigkeit mehr vorhanden war hat der Hersteller gesagt "nicht mein Problem", Händler A war zwar ein Unterhändler von B, aber Hersteller, die herstellereigene Leasing, sowie A + B haben sich dann gemütlich den Peter hin und her geschoben.
Der Klageweg hätte länger gedauert als die Restleasingzeit.
Ich habe schon diverse Fahrzeuge angemeldet, einen Kaufvertrag wollte noch nie jemand auf dem Amt sehen.
Eigentumsnachweis können die Behörden einfordern - wenn das Fzg z.B. im EU Ausland zugelassen war, können die nicht online prüfen ob gestohlen.
Brauchte ich schon bei Fzg aus Ö und NL - witzigerweise konnten die online sehen das Ö Fahrzeuge TüV hatten.