Aufsicht für einen alten, verwirrten Verwandten

Diskutiere Aufsicht für einen alten, verwirrten Verwandten im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, beim Titel musste ich erstmal überlegen... Schwieriges Thema: Ich habe einen Großgroßonkel, er ist Anfang 80 und seit dem plötzlichen Tod...
Frangenboxer

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Hallo,
beim Titel musste ich erstmal überlegen...
Schwieriges Thema:
Ich habe einen Großgroßonkel, er ist Anfang 80 und seit dem plötzlichen Tod seiner Frau vor 5 Jahren alleinstehend. Kinderlos, die nächste Verwandschaft wohnt 600km entfernt und ist auch in den 80zigern. Dann kommt meine Mutter, 86, sie ist über viele Ecken mit ihm verwandt. Sie wohnt 400km entfernt.
Seit ein paar Jahren bemerken sie, dass er immer mehr verwirrt ist. Er verlegt seine Bankkarten, bekommt kein Bargeld, da der Ausweis auch weg ist. Angeblich beschlagnahmt vom Finanzamt usw. Er wollte einen Freund in Berlin besuchen, dabei ist er mehrfach falsch umgestiegen. Jetzt fehlt ihm Bargeld, das hätte jemand aus der Wohnung geklaut. Er sagt aber selber, niemand war da.
Das geht seit dem Tod seiner Frau so, sie war ziemlich taff und hat sein Leben organisiert.
Meine Mutter macht sich Sorgen um ihn, kann aber selber ja nichts machen in ihrem Alter.
Er ist vermögend, wer weiß wer ihn alles bescheisst. Seit kurzem bekommt er Besuch von der Verwandschaft seiner Frau. Genau diese Verwandschaft wurde aber von ihr zu Lebzeiten enterbt.....

Meiner Meinung nach benötigt er dringend jemand, der sich um seine Belange kümmert, da er nicht mehr geschäftstüchtig ist, letztendlich muss er zum Eigenschutz beaufsichtigt werden.
Welche Möglichkeit gibt es hier? An wenn kann man sich wenden? Rechtsanwalt, Sozialamt? Ein Hausarzt ist nicht bekannt.
Er selber tut das alles als normal ab.

Das Problem ist die große Distanz und das Alter der einzigsten Verwandten. Ich selber habe keinen persönlichen Bezug zu ihm.

Meine Mutter und meine Tante machen sich sehr viele Sorgen und das macht mir Sorgen.

Schwierig.....Vielleicht kann mir hier jemand eine Anlaufstelle für sowas nennen?

Danke schonmal ,
Gruß vom Rob
 
maxquer

maxquer

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Du musst Dich ans Betreuungsgericht wenden, dort wird falls notwendig, ein gerichtlicher Betreuer gestellt, der sich um sämtliche kaufmännischen Belange kümmert.
Das ist eine Unterabteilung des Familiengerichts.

Gruss,
maxquer
 
M

mkra6

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Stichworte hier sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mit der Betreuungsverfügung verhindert dein Großonkel, dass nicht irgendein Fremder, Anwalt oder “hauptberuflicher“ Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, sondern eine Person seines Vertrauens.
Das ist ein ganz sensibles Thema, mit dem sich Jeder!, auch in jungen Jahren schon auseinandersetzen sollte, z.B. sind Ehepartner nicht automatisch vorsorgeberechtigt.
 
maxquer

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Dafür muss aber auch eine Person seines Vertrauens, z.B. Familienangehöriger, in der Nähe und Willens sein, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern.
So eine Betreung ist ja nicht mal eben nebenbei gemacht.

Gruß,
maxquer
 
Brauny

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Jede Kommune hat einen Sozial psychiatrischen Dienst. Bitte mal danach googeln. Sei dir aber sicher, das von Außerhalb eingegriffen werden muss. Wenn der Stein rollt, ist er schwer aufzuhalten. Das ist ein sehr sensibles Thema und wird von Außenstehenden gern über thematisiert. Am besten ist es, man macht sich erst Mal vor Ort, mit einem Besuch ein Bild, bevor Schritte unternommen werden.
Gruß Brauny
 
Frangenboxer

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Da er selber alles im Griff hat, denkt er ja, glaube ich nicht, dass es von ihm irgendwelche freiwillige Unterstützung gibt. Wie gesagt, keine Verwandschaft in der Nähe, Freund und Kontakte sind nicht bekannt. Und wenn, wahrscheinlich in seinem Alter......
 
LaCy-boGSer

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Dafür muss aber auch eine Person seines Vertrauens, z.B. Familienangehöriger, in der Nähe und Willens sein, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern.
So eine Betreung ist ja nicht mal eben nebenbei gemacht.

Gruß,
maxquer
Und das muss er schon getan haben zu einem Zeitpunkt als er noch voll geschäftsfähig war
 
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Da er selber alles im Griff hat, denkt er ja, glaube ich nicht, dass es von ihm irgendwelche freiwillige Unterstützung gibt. Wie gesagt, keine Verwandschaft in der Nähe, Freund und Kontakte sind nicht bekannt. Und wenn, wahrscheinlich in seinem Alter......
Dann werdet ihr schlechte Karten haben, dass er unter Betreuung gestellt wird, wenn er sich noch so klar äußern kann, dass er alles im Griff hat und das gegenüber Dritten auch vertritt.
 
maxquer

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So hart, wie es ist, muss man dann auf die 1. Katastrophe warten.
Wenn man Glück hat, findet er irgendwann einfach nicht nach Hause und wird von der Polizei aufgegriffen.
Wenn man Pech hat, vergisst er den Topf auf dem Herd und er steckt seine Bude in Brand.
Es sei denn, man kann ihn doch irgendwie zu einer Betreuung überreden.

Gruss,
maxquer
 
Frangenboxer

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Dann werdet ihr schlechte Karten haben, dass er unter Betreuung gestellt wird, wenn er sich noch so klar äußern kann, dass er alles im Griff hat und das gegenüber Dritten auch vertritt.
Naja, er behauptet ja gleichermaßen, dass das Finanzamt seinen Ausweis beschlagnahmt hat und lässt sich öfters Bargeld schicken, da er sich nichts mehr zu Essen kaufen kann, da seine Bankkarten verschwunden sind.....
Die Frage ist ja, wie stößt man sowas wo an.....
Ich habe mal mit ihm telefoniert, nach 10min hat er wieder von vorne angefangen. Täglich grüßt das Murmeltier.
 
maxquer

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Den Ansprechpartner habe ich Dir schon genannt.
Oder schalte vorher einen Anwalt ein.
Ein einfaches Beratungsgespräch kostet beim Anwalt € 180,- plus Märchensteuer.

Gruss,
maxquer
 
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Frangenboxer

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Ja Danke schonmal. Ich werde erstmal beim Betreuunggericht anrufen und ggfs. Muss ich dann hochfahren. Wenn das die beiden alten Damen machen wird das nicht so hilfreich und sachlich werden.
 
Fatero

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Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer und einen Gutachter der ggfls. die event. Betreuung bescheinigt. Sobald das Betreuunggericht Kentniss von einem solchen Fall hat rollt der Ball unaufhaltsam. Die Betreunung kann sehr viel größeren Umfang haben als nur "kaufm. Belange".
Das geht über gesundheitliche Dinge bis hin zum Aufenthalt des Betreuten.
 
MarinGS

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Ihr müsst die örtliche Betreuungsstelle / Betreuungsbehörde eurer Stadt aufsuchen. Von da aus geht es dann weiter.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind da unbedingt auszufüllen - es kann jede Person eingesetzt werden - solange der Onkel od. wie auch immer dieses /am besten unter Zeugen unterschreibt.

Zu jeder Zeit - es entscheidet nur der freie Wille.

Betreuungsrecht
Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Textbausteine zur Patientenverfügung


Will niemand dies übernehmen - bleibt nur der/die gesetzlich einbestelle Betreuer/in. Seit dem 01.01.2024 ist deren Aufgabengebiet und Tätigkeit/gesetzlich neu geordnet.

Die entscheiden dann allerdings über Pflegebedarf und Wohnen.


Leider meist nicht im Sinne der zu betreuenden Person.
 
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Dann hoffen wir mal, dass nicht die "falschen" Verwandten zum Betreuer werden.
Das ist die Sorge meiner Mutter: die sind von der verstorbenen Frau enterbt worden, er ist Rechtsanwalt und sie Staatsanwälte.
Ich kenne sie nicht, mein "Großonkel" ist aber vermögend......
 
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Ja Danke schonmal. Ich werde erstmal beim Betreuunggericht anrufen und ggfs. Muss ich dann hochfahren. Wenn das die beiden alten Damen machen wird das nicht so hilfreich und sachlich werden.
Vielleicht auch nochmal das persönliche Gespräch mit ihm suchen. Bei meinen Eltern habe wir das mit der Vorsorgevollmacht so eben noch hinbekommen, bevor geistig nichts mehr ging. In ihren klaren Momenten haben sie die Problematik dann doch verstanden. Als Bevollmächtigter übernimmt man eine hohe Verantwortung und u.U. viel Arbeit.
 
Andi#87

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Ein Freund von mir hat eine Vorsorgevollmacht für seinen Onkel. Wenn man so etwas tut, muss man sich vorab im Klaren darüber sein, das man für allen Furz den Kontakt mit dem Gericht braucht/Rechenschaft ablegen muss/Anträge stellen muss. Das kann bei der aktuellen bürokratischen Lage schonmal extremst frustrierend sein....Man braucht also ein hohes Maß an Grundtoleranz und eine gehörige Portion LMA Mentalität, sonst kann es sehr Nervenaufreibend werden (Passierschein A38)
 

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