Stichworte hier sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mit der Betreuungsverfügung verhindert dein Großonkel, dass nicht irgendein Fremder, Anwalt oder “hauptberuflicher“ Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, sondern eine Person seines Vertrauens.
Das ist ein ganz sensibles Thema, mit dem sich Jeder!, auch in jungen Jahren schon auseinandersetzen sollte, z.B. sind Ehepartner nicht automatisch vorsorgeberechtigt.
Betreuungsverfügung/Vollmachten etc. wären ein gutes Thema. Die Seite der Verwandschaft, die nicht`s Gutes im Sinn hat könnte dann aber versuchen, diese Verfügungen/Vollmachten auch rechtlich anzugreifen. Es geht dann um die Frage, ob er geistig noch in der Lager war, die Konsequenzen seiner Unterschriften richtig zu bewerten. Und genau hier gibt es ja Probleme. Ich würde hier auch über das Gericht gehen. Gerichtlich bestellte "Verwalter" sind aber leider auch mit Vorsicht zu genießen. Da gibt es die dollsten Geschichten drüber. Einmal gerichtlich eingesetzt, kommt man davon als "Angehöriger" kaum mehr los. Im schlimmsten Fall verbietet der Verwalter den Angehörigen noch den Kontakt (Hausverbot etc.). Bei Gericht kann man den Antrag stellen, dass ein Angehöriger als "Verwalter" eingesetzt wird. Man hätte dann eine Vertrauensperson und keinen wildfremden, von dem man nicht weiß ob er ehrlich arbeitet oder nicht.
Wäre eine Umzug in die Nähe eines "vertrauensvollen" Angehörigen nicht möglich. Wenn Geld vorhanden ist (ich las vermögend), könnte das auch ein entsprechend betreutes Wohnen sein. Wird dem älteren Herren schwer vermittelbar sein, wäre aber aus meiner Sicht die beste Lösung.
Ich hatte gemeinsam mit meinem Bruder sehr frühzeitig entsprechende Vollmachten aufstellen lassen (über einen Notar). Knapp 2 Jahre danach gingen die Probleme richtig los. Vater schwer kran und zwischenzeitlich verstorben. Mutter hat Demenz und lebt in einem Pflegeheim. Alles was zu regeln und entscheiden war, ging hier sehr viel einfacher .