Aufsicht für einen alten, verwirrten Verwandten

Diskutiere Aufsicht für einen alten, verwirrten Verwandten im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Dafür gibt es Berufsbetreuer, die wissen was sie tun und Haften auch für ihr tun. Die sind akribisch weil denen die Betreuungsgerichte auf die...
Fatero

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Dafür gibt es Berufsbetreuer, die wissen was sie tun und Haften auch für ihr tun. Die sind akribisch weil denen die Betreuungsgerichte auf die Finger schauen. Leider, zumindest in diesem Fall, versuchen die Gerichte erst in der Verwandschaft nach geeigneten Personen (RA's sind prädestiniert) um diese, bei Eignung und Bereitschaft, zum Betreuer zu bestellen. Vllt hilft der Hinweis auf das zerrüttene Famlienverhältniss.
 
MarinGS

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Das kann bei der aktuellen bürokratischen Lage schonmal extremst frustrierend sein....
Wenn jemand einem etwas wert ist ... zieht man das durch.

Die bürokratische Lage im Sozialsektor ist ... muss gesagt werden, in unserem Land eine Katastrophe.
 
maxquer

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Wenn jemand einem etwas wert ist ... zieht man das durch.

Die bürokratische Lage im Sozialsektor ist ... muss gesagt werden, in unserem Land eine Katastrophe.
Wenn man einige 100km entfernt wohnt, ist das aber leichter gesagt, als getan.

Gruß.
maxquer
 
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Stichworte hier sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mit der Betreuungsverfügung verhindert dein Großonkel, dass nicht irgendein Fremder, Anwalt oder “hauptberuflicher“ Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, sondern eine Person seines Vertrauens.
Das ist ein ganz sensibles Thema, mit dem sich Jeder!, auch in jungen Jahren schon auseinandersetzen sollte, z.B. sind Ehepartner nicht automatisch vorsorgeberechtigt.
Betreuungsverfügung/Vollmachten etc. wären ein gutes Thema. Die Seite der Verwandschaft, die nicht`s Gutes im Sinn hat könnte dann aber versuchen, diese Verfügungen/Vollmachten auch rechtlich anzugreifen. Es geht dann um die Frage, ob er geistig noch in der Lager war, die Konsequenzen seiner Unterschriften richtig zu bewerten. Und genau hier gibt es ja Probleme. Ich würde hier auch über das Gericht gehen. Gerichtlich bestellte "Verwalter" sind aber leider auch mit Vorsicht zu genießen. Da gibt es die dollsten Geschichten drüber. Einmal gerichtlich eingesetzt, kommt man davon als "Angehöriger" kaum mehr los. Im schlimmsten Fall verbietet der Verwalter den Angehörigen noch den Kontakt (Hausverbot etc.). Bei Gericht kann man den Antrag stellen, dass ein Angehöriger als "Verwalter" eingesetzt wird. Man hätte dann eine Vertrauensperson und keinen wildfremden, von dem man nicht weiß ob er ehrlich arbeitet oder nicht.
Wäre eine Umzug in die Nähe eines "vertrauensvollen" Angehörigen nicht möglich. Wenn Geld vorhanden ist (ich las vermögend), könnte das auch ein entsprechend betreutes Wohnen sein. Wird dem älteren Herren schwer vermittelbar sein, wäre aber aus meiner Sicht die beste Lösung.

Ich hatte gemeinsam mit meinem Bruder sehr frühzeitig entsprechende Vollmachten aufstellen lassen (über einen Notar). Knapp 2 Jahre danach gingen die Probleme richtig los. Vater schwer kran und zwischenzeitlich verstorben. Mutter hat Demenz und lebt in einem Pflegeheim. Alles was zu regeln und entscheiden war, ging hier sehr viel einfacher .
 
Fatero

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Gerichtlich bestellte "Verwalter" sind aber leider auch mit Vorsicht zu genießen. Da gibt es die dollsten Geschichten drüber.
Leider gibt es, egal wo im Leben, immer wieder schwarze Schafe. Das ist leider so aber die allergrößte Mehrheit der Berufsbetreuer machen einen tollen Job mit viel Empathie und Engagement für ein vergleichsweise kleines Geld.
Dieses Pauschale über einen Kamm der Betreuer scheren finde ich Kacke weil für 99,9% der Betreuer nicht zutreffend.

Nur mal am Rand folgende Info

Der Betreuer haftet für sein Tun und das wird mit jeder Rechnungslegung/Rechenschaftsbericht von den Rechtspflegern der Gerichte geprüft.
 
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Vielleicht auch nochmal das persönliche Gespräch mit ihm suchen. Bei meinen Eltern habe wir das mit der Vorsorgevollmacht so eben noch hinbekommen, bevor geistig nichts mehr ging. In ihren klaren Momenten haben sie die Problematik dann doch verstanden. Als Bevollmächtigter übernimmt man eine hohe Verantwortung und u.U. viel Arbeit.
Meine Mutter und die andere Verwandte können das nicht , sind ja beide deutlich über 80. Ich habe keinen Bezug zu ihm, eine eigene Familie und muss jeden Moment damit rechnen, dass ich mich selbst um meine Eltern kümmern muss.
Deswegen braucht es keine Vorsorgevollmacht, sie wird mangels Familie nicht gebraucht.
Wir besprechen uns am Wochenende und sehen weiter.
Passieren muss was.....
 
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GS 1200 / Bj. 2009 "15 Jahre Vierventilboxer"
Vielleicht auch nochmal das persönliche Gespräch mit ihm suchen. Bei meinen Eltern habe wir das mit der Vorsorgevollmacht so eben noch hinbekommen, bevor geistig nichts mehr ging. In ihren klaren Momenten haben sie die Problematik dann doch verstanden. Als Bevollmächtigter übernimmt man eine hohe Verantwortung und u.U. viel Arbeit.
Kann und sollte man meiner Meinung nach machen. Die Vollmachten sind dann juristisch erst mal da. Wenn der "fiese" Teil der Verwandschaft das nicht akzeptieren will, muss er aktiv werden. Rechtsweg. Bei der Unterschrift unbedingt mindestens einen Zeugen dabei haben. Dieser könnte dann zumindest (aus seiner Wahrnehmung) bestätigen, dass der Herr das Thema vor seiner Unterschrift gut erklärt bekommen und auch verstanden hat. Bringen wir doch die "andere" Seite in Aktion.
 
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Leider gibt es, egal wo im Leben, immer wieder schwarze Schafe. Das ist leider so aber die allergrößte Mehrheit der Berufsbetreuer machen einen tollen Job mit viel Empathie und Engagement für ein vergleichsweise kleines Geld.
Dieses Pauschale über einen Kamm der Betreuer scheren finde ich Kacke weil für 99,9% der Betreuer nicht zutreffend.

Nur mal am Rand folgende Info

Der Betreuer haftet für sein Tun und das wird mit jeder Rechnungslegung/Rechenschaftsbericht von den Rechtspflegern der Gerichte geprüft.
Das war auch nicht pauschal gemeint. Natürlich hört man immer nur von den schlimmen Fällen der schwarzen Schafe. Ob 99,9 % hier sauber spielen halte ich aber für fraglich. Beweisen kann ich es nicht. Du das Gegenteil aber wohl auch nicht. Und die Prüfung durch den Rechtspfleger ist eben auch schwierig. Wenn "das schwarze Schaf" (häufig auch Rechtsanwälte die nur noch das machen) genügend kriminelle Energie hat, wird "richtig" gemogelt. Und das multipliziert sich dann, da gleich eine Vielzahl von Fällen dort "bearbeitet" werden. Das kann dann auch der Rechtspfleger kaum mehr erkennen. Eine Überlastung der Rechtspfleger durch schier zu viele Fälle kommt leider auch hinzu.
 
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Ich würde mich immer an Betreuungsvereine wenden und nicht an RAs oder die Einzelkämpfer. Die Vereine sorgen i.d.R. für eine angemessene Einarbeitung und beschäftigen Personal mit einer entsprechenden Qualifikation. Auch die Vertretungsfrage ist hier eindeutig geklärt.
Das kann ich jedenfalls aus meiner 30-jährigen Berufserfahrung als in der Sozialpsychiatrie Beschäftigter sagen. Wobei es natürlich auch immer Ausnahmen gibt.
 
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Meine Mutter und die andere Verwandte können das nicht , sind ja beide deutlich über 80. Ich habe keinen Bezug zu ihm, eine eigene Familie und muss jeden Moment damit rechnen, dass ich mich selbst um meine Eltern kümmern muss.
Deswegen braucht es keine Vorsorgevollmacht, sie wird mangels Familie nicht gebraucht.
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Bei Volkshochschulen gibt es manchmal Angebote, bei denen man sich über Verfügungsvollmachten, Betreuungsverfügungen etc informieren kann .
 
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Aufsicht für einen alten, verwirrten Verwandten

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