@ Topflappen ... schön und gut nur hat Wunderlich eben keinen Topflappen verkauft - ich finde jedenfalls keinen in deren Wäppschopp ...
@ gerd .... na das ist doch schön, dass sich auch Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen melden ... ich hatte bei meiner Bemerkung ganz vergessen zu erwähnen, dass diese mildtätigen Organisationen natürlich keinesfalls über Gebühr (das heißt am besten gar nicht) mit derlei Deckungsanfragen belästigt weden sollten. Es reicht völlig aus, dass man als Kunde die Versicherungsbeiträge zahlt - und gut iss ...Leistungen der versicherung einfordern ??? und dann auch nch solce die die versicerung bei Abschluss vollmundig versrochen hat ??? na um Gottes willen wo kämen ir den da hin ???
Glaubst Du eigentlich wirklich, dass ein "hungernder" Anwalt sich bei einem Streitwert von 80,- € ein Bein ausreißt ??? Der Kalorienverbrauch bei der Bearbeitung dieser Sache ist ist höher als dasjenige was man von dem Wahnsinnshonorar an Schokoriegelnnachher zu sich nehmen könnte.
Wenn Du dich in der Materie auskennen würdest, wüsstest Du, dass der Fredstarter Schwierigkeiten haben wird, einen Kollegen zu finden, der sich dafür engagiert. Aber imme schön mit Pauschalurteilen drauf ...
Ich bin neu hier und hatte - wohl fälschlicherweise - angenonmmen, dass es hier um die Beantwortung von Anfragen der Fredstarter geht.
Nochmal im Klartext für die, die die eigentliche Frage interessiert. Wenn jemand einen Hitzeschutz verkauft, der nicht vor Hitze schützt, ist die Ware mangelhaft. Da ich bei der Fa. Wunderlich keinen Hinweis auf Haushaltswaren finde und ich den Fredstarter auch nicht für so blöd halte, dass er einen völlig ungeeigneten Hitzeschutz erworben hat und vor allem der Fredstarter etwas von Auflösungerscheinungen bei der Alukaschierung des Hitzeschutzes schrieb, gehen ich davon aus, dass hier wohl ein Mangel an der Kaufsache vorliegen dürfte.
In den ersten sechs Monaten nach Kauf der Ware muss der Verkäufer den Nachweis darüber führen, dass der Mangel nicht von vornherein in der Ware angelegt war. Kann er diesen Beweis nicht führen, muss er ersetzen, reparieren, Kaufpreis rückerstatten.
Und die Einstellung na das sind ja nur 70,- € - was solls - kotzt mich als Verbraucher, der für dein Geld arbeitet an.
ben es sind nur 70,-€ und eshalb erwarte ich vom VERKÄUFER einen kulanten Umgang mit der Angelegenheit.
Grüüüüüüße
