Uli G.
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- '91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
Nein,Wird doch eh jede 2te Kurve blind angestochen......
nicht von allen (hier)!
Uli
Nein,Wird doch eh jede 2te Kurve blind angestochen......
Logisch, paar Möchtegern heilige gibt's immer, die denken sie können den theoretischen rechnerischen Anhalteweg um 50% unterbietenNein,
nicht von allen (hier)!
Uli
In der Schweiz eh nicht erlaubt...
HalloUlkige Fragestellung.
"Ich sehe nachts X Meter weit - muss ich in der Lage sein auch in X Metern anhalten zu können?".
Nö - musst Du natürlich nicht, den Rest schluckt ja ganz locker Deine üppig bemessene Knautschzone vom Motorrad und die tollen Rückhaltesysteme
War die Eingangsfrage jetzt ernstgemeint!?
Es war eine Aussage mit impliziter Frage, ansonsten hättest Du dafür ja keinen Thread eröffnet.Hallo
also erstmal war und ist mein Ausgangsbeitrag keine Fragestellung!
Ich habe lediglich physikalische Zusammenhänge in Verbindung der STVO gebracht.
Der Kern der Aussage ist doch wenn ich durchaus übliche 100 km/h z.B. bei Dunkelheit fahre und ich brumme dann auf ein Hindernis automatisch eine Teilschuld bekomme weil ich ja gegen die STVO verstoßen habe.
Bei Nebel wird eindringlich gewarnt fahren Sie langsam, bei Dunkelheit wo ich ähnlich eingeschränkte Sichtverhältnisse habe nicht.
D.h doch in letzter Konsquenz das ich bei dem üblichen Fahrverhalten bei Dunkelheit auf der Autobahn immer im illegalen Geschwindigkeitsbereich befinde nur solange nix passiert, habe ich und allle anderen die so fahren eben Schweine gehabt.
Sebst da gibt es noch Unterschiede in der Wahrnehmung.Steht ein Unfallfahrzeug mit ausgefallenem Licht quer auf der Spur sind es vermutlich 50m und es reicht nicht mehr zum Stehen zu kommen. Selbes gilt für Steine und anderen "Krempel".
1. | die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder | |
2. | der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind. |
Du brauchst ja nichts dazu zu schreiben.Was für ein dämlicher Thread.
Hab ich auch nicht, jedenfalls nicht zur Sache. Dazu ist ja schon alles gesagt, sogar das richtige!Du brauchst ja nichts dazu zu schreiben.
Da guckt er dann schön in die Röhre.In so ein Flachbildgerät passt du doch gar nicht hinein ...
HalloWas für ein dämlicher Thread. Ist doch alles gesagt. Die erlaubte Geschwindigkeit steht im § 3 StVO und die Ausnahme auf Autobahnen in § 18 Absatz 6 StVO. Was gibt's denn da noch herumzudiskutieren?
Regenwetter?
Fehlt noch ein Thread bei dem das Töten von Fliegen durch Helmvisiere mit dem Tierschutzgesetz in Verbindung gebracht wird ...
dann fährst du künftig so rumAm besten wäre so ein nachtsichtgerät beim Motorrad wie bei meinem Audi
Nee, die Anfangsfrage nicht, so manche Antwort.insofern ist mein Ausgangsbeitrag wirklich etwas.....“ dämlich“