Anhalteweg

Diskutiere Anhalteweg im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Nein, nicht von allen (hier)! ;) Uli
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Serpel

Serpel

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Nur ist die volle Sekunde für die Reaktion völlig überzogen.

Gruß
Serpel
 
*Topas*

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gstommy68

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Ulkige Fragestellung.
"Ich sehe nachts X Meter weit - muss ich in der Lage sein auch in X Metern anhalten zu können?".
Nö - musst Du natürlich nicht, den Rest schluckt ja ganz locker Deine üppig bemessene Knautschzone vom Motorrad und die tollen Rückhaltesysteme :biggrin:

War die Eingangsfrage jetzt ernstgemeint!? :confused:
Hallo

also erstmal war und ist mein Ausgangsbeitrag keine Fragestellung!

Ich habe lediglich physikalische Zusammenhänge in Verbindung der STVO gebracht.
Der Kern der Aussage ist doch wenn ich durchaus übliche 100 km/h z.B. bei Dunkelheit fahre und ich brumme dann auf ein Hindernis automatisch eine Teilschuld bekomme weil ich ja gegen die STVO verstoßen habe.
Bei Nebel wird eindringlich gewarnt fahren Sie langsam, bei Dunkelheit wo ich ähnlich eingeschränkte Sichtverhältnisse habe nicht.
D.h doch in letzter Konsquenz das ich bei dem üblichen Fahrverhalten bei Dunkelheit auf der Autobahn immer im illegalen Geschwindigkeitsbereich befinde nur solange nix passiert, habe ich und allle anderen die so fahren eben Schweine gehabt.

gruß
gstommy
 
Ralsch

Ralsch

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Hallo

also erstmal war und ist mein Ausgangsbeitrag keine Fragestellung!

Ich habe lediglich physikalische Zusammenhänge in Verbindung der STVO gebracht.
Der Kern der Aussage ist doch wenn ich durchaus übliche 100 km/h z.B. bei Dunkelheit fahre und ich brumme dann auf ein Hindernis automatisch eine Teilschuld bekomme weil ich ja gegen die STVO verstoßen habe.
Bei Nebel wird eindringlich gewarnt fahren Sie langsam, bei Dunkelheit wo ich ähnlich eingeschränkte Sichtverhältnisse habe nicht.
D.h doch in letzter Konsquenz das ich bei dem üblichen Fahrverhalten bei Dunkelheit auf der Autobahn immer im illegalen Geschwindigkeitsbereich befinde nur solange nix passiert, habe ich und allle anderen die so fahren eben Schweine gehabt.
Es war eine Aussage mit impliziter Frage, ansonsten hättest Du dafür ja keinen Thread eröffnet.
Das Thema Brems/Anhalteweg und die dolle Faustformel - die ist gar nicht soooo weit weg. Eine Reaktionszeit ("Schrecksekunde") von 1s ist m.E. realistisch wenn ich über eine leere Autobahn brettere. Ist sicherlich viel kürzer beim aktiven Kurvenräubern oder bei voller Autobahn. Bremsen vor mir irgendwelche Autos sehe ich das (geschätzt) schön in 1km Entfernung bei gerader Strecke. Steht ein (allseits beliebtes dunkelgraues) Unfallfahrzeug mit ausgefallenem Licht quer auf der Spur sind es vermutlich 50m und es reicht nicht mehr zum Stehen zu kommen. Selbes gilt für Steine und anderen "Krempel". Und in 17 Jahren Pendeln mit 50km je Strecke über die A5 habe ich so manchen Krempel gesehen, Feuerlöscher, Spanngurte, Unterlegkeile, Reserveräder, Plastikteile nach leichten Unfällen die keiner weggeräumt hat, Radkappen (gefühlt hunderte...), etc.
Ich habe mal einen großen Speißeimer unter die Räder genommen, Vordermann geht ca. 100m vor mir auf die rechte Spur - Eimer mitten drauf - Gas und durch. Mit dem Motorrad wäre ich mglw. gerade so vorbeigekommen, aber das wäre sehr knapp ausgegangen mit der Gefahr zu verreissen und noch größeren Schaden zu machen.

Das erwähnte "nächtliche Tempolimit auf Autobahnen" wurde ja bereits klargestellt.
Und ja - im Endeffekt macht es Sinn sich mal darüber Gedanken zu machen und sich die Frage zu stellen welches Risiko man eingehen will. Auch im Auto besteht dieses Risiko, ein Bekannter hatte sich mal übel Überschlagen als er ein fettes Kantholz nach einer kleinen Kuppe quer vor die Räder bekam. Er hatte viel Glück und kam am Stück wieder raus aus dem Auto. Versicherung hat anstaltslos gezahlt, ohne Frage nach der Sicht/Geschwindigkeit.
Bis dann,

Ralf
 
Pinky

Pinky

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Steht ein Unfallfahrzeug mit ausgefallenem Licht quer auf der Spur sind es vermutlich 50m und es reicht nicht mehr zum Stehen zu kommen. Selbes gilt für Steine und anderen "Krempel".
Sebst da gibt es noch Unterschiede in der Wahrnehmung.
Ein Auto ist ein großes, schweres und auch bekanntes Objekt, allein an der Silhouette erkenne ich es als Auto. Da geht man sofort in die Eisen und setzt alles dran, um da nicht reinzufahren.
Ein paar Steine (12x12 cm) sind dagegen sehr klein und auch ungewöhnlich. Bis ich die nach dem Erkennen als echte Gefahr registriert habe, bin ich schon mehr oder weniger drüber gerauscht.
 
Hansemann

Hansemann

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Was für ein dämlicher Thread. Ist doch alles gesagt. Die erlaubte Geschwindigkeit steht im § 3 StVO und die Ausnahme auf Autobahnen in § 18 Absatz 6 StVO. Was gibt's denn da noch herumzudiskutieren?

Regenwetter?

Fehlt noch ein Thread bei dem das Töten von Fliegen durch Helmvisiere mit dem Tierschutzgesetz in Verbindung gebracht wird ...
 
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Majo

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Ich hab zwar nen Füherschein aber davon tatsächlich noch nie was gehört... :smile:

§18 (6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1.die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Wenn ich mich nun nicht daran orientieren kann ob der Vordermann an einem Hinderniss strandet, ist doch sie Situation nicht anders als auf der Bundesstraße, eher schlechter.
Mit Fernlicht ohne Vordermann gehts natürlich schneller. Kommt Gegenverkehr ist die BAB meist blöder, weil ich durch die bauliche Trennung eher nicht vom Abblendlicht des Gegenverkehrs profitieren kann und Hindernisse wie z.B. Pflastersteine somit evtl. nicht rechtzeitig erkennen kann.

Ich hatte mal bei Abblendlicht einen völlig dunkel gekleideter Fußgänger auf einer kurvigen engen Landstraße am Fahrbahnrand. Da bin ich tatsächlich mit 60-70 unterwegs gewesen. Den habe ich erst so kurzfristig gesehen, dass ich wirklich gerade noch in letzter Sekunde weglenken konnte. Trotzdem ist es einfach unrealistisch da dann 40 zu fahren. Glück gehört eben dazu und warum man am Mopped einen Reflektor braucht hat sich mir da auch erschlossen... ;)
 
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JPOdenwald

JPOdenwald

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§1 StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder der am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten das kein anderer Geschädigt, Gefährdert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar Behindert oder Belästigt wird.
Die restlichen 53 Paragraphen kann man sich eigentlich sparen wenn sich alle daran halten würden.
 
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gstommy68

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Was für ein dämlicher Thread. Ist doch alles gesagt. Die erlaubte Geschwindigkeit steht im § 3 StVO und die Ausnahme auf Autobahnen in § 18 Absatz 6 StVO. Was gibt's denn da noch herumzudiskutieren?

Regenwetter?

Fehlt noch ein Thread bei dem das Töten von Fliegen durch Helmvisiere mit dem Tierschutzgesetz in Verbindung gebracht wird ...
Hallo
also nachdem ich das Wort „dämlich“ gelesen habe wollt ich gerade instinktiv bei dir zurückkeilen.
Aber ich habe mal §18 Absatz 6 in der STVO nachgelesen und was soll ich sagen.....Hansemann hat Recht..... diesen Passus kannte ich wirklich noch nicht, wieder was gelernt, insofern ist mein Ausgangsbeitrag wirklich etwas.....“ dämlich“

gruß
gstommy68
 
MERLIN 66

MERLIN 66

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Dunkelheit +regen+nebel
Dann müsste man rückwärts fahren 😅😅

Am besten wäre so ein nachtsichtgerät beim Motorrad wie bei meinem Audi 😅😅
 
-Michael-

-Michael-

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Sorry, aber man kann es auch mit den Themen etwas übertreiben!
Ich verstehe den Sinn in diesem Thema nicht!

Die Masse hier hat seit mindestens 30 Jahren einen Führerschein und war sicherlich auch schon Nachts auf der Autobahn unterwegs.
Solch ein Thema hier zu behandeln bringt doch überhaupt nichts!

PS: ich versteh ja, dass dem ein oder anderen, bei solch einem Wetter langweilig ist

wünsche allen ein schönes Wochenende

Gruss
Michael
 
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Anhalteweg

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