G
gstommy68
Themenstarter
Hallo
als wenn ich mit einer beliebigen Geschwindigkeit fahre und anhalten will, dann setzt dich die zurückgelegte Strecke aus Reaktions- und Bremsweg zusammen.
Wenn ich bei Dunkelheit fahre und das asymetrische Abblendlicht leuchtet auf der Fahrerseite so 50-60m dann darf ich, um innerhalb dieser Strecke anhalten zu können nicht schneller als 50-70 km/h fahren.
So, Leute und Verfechter des Gesetztes wenn man so, egal mit welchem Gefährt mit diese Geschwindigkeit bei Dunkelheit auf der Autobahn fährt dann wird es ganz schnell gefährlich.
Warum ich das schreibe? In einem bereits geschlossenen Fred wird teilweise nachdrücklich darauf hingewiesen, das man gefälligst nur so schnell fahren darf das man innerhalb der zu überschaubaren Strecke anhalten kann. Ja steht so in der STVO aber dann müsste man z.B.nachts aud ser Autobahn ein generelles Tempolimit von deutlich unter 100 km/ einführen, weil man sonst im illegallen Bereich fährt.
gruß
gstommy68
als wenn ich mit einer beliebigen Geschwindigkeit fahre und anhalten will, dann setzt dich die zurückgelegte Strecke aus Reaktions- und Bremsweg zusammen.
Wenn ich bei Dunkelheit fahre und das asymetrische Abblendlicht leuchtet auf der Fahrerseite so 50-60m dann darf ich, um innerhalb dieser Strecke anhalten zu können nicht schneller als 50-70 km/h fahren.
So, Leute und Verfechter des Gesetztes wenn man so, egal mit welchem Gefährt mit diese Geschwindigkeit bei Dunkelheit auf der Autobahn fährt dann wird es ganz schnell gefährlich.
Warum ich das schreibe? In einem bereits geschlossenen Fred wird teilweise nachdrücklich darauf hingewiesen, das man gefälligst nur so schnell fahren darf das man innerhalb der zu überschaubaren Strecke anhalten kann. Ja steht so in der STVO aber dann müsste man z.B.nachts aud ser Autobahn ein generelles Tempolimit von deutlich unter 100 km/ einführen, weil man sonst im illegallen Bereich fährt.
gruß
gstommy68