Wie darf ich das verstehen, welche Versicherung zahlt nicht bei ĂŒberhöhter Geschwindigkeit?
Nur AnhÀnger, oder generell alle Fahrzeugarten?
WÀre mir völlig neu, bei den allermeisten KaskovertrÀgen ist grobe FahrlÀssigkeit mit abgedeckt.
Bei Haftpflicht sowieso.
Ich habe nicht gesagt, sie zahlen nicht. NatĂŒrlich zahlen sie den Haftpflichtschaden, aber wenn ich in F mit HĂ€nger mit 130 einen Unfall verursache, macht die Versicherung Stress, davon gehe ich aus, da der HĂ€nger nur bis 100 genutzt werden darf.
Ab einer gewissen Geschwindigkeit bekommst du auch automatisch eine Teilschuld, da du das Risiko bewusst erhöhst.
Wenn du besoffen einen Unfall baust, zahlt keine Kaskoversicherung. Wenn du mit 200 von der Bahn fliegst, bekommst du eine Teilschuld aufgrund der Geschwindigkeit. Und die Haftpflicht wird dich in Regress nehmen.
Abgesehen davon ist der HĂ€nger, sobald er angehĂ€ngt ist, ĂŒber die Haftpflicht des Zugfahrzeugs versichert. Die HĂ€ngerversicherung tritt nur z.B. beim abgehĂ€ngten Rangieren in Kraft. D.h. schramme ich mit dem angehĂ€ngtem HĂ€nger ein Auto an, steigt die Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
Verbessert mich bitte, wenn ich hier falsch liegen sollte.