anderen werden die Moppeds geklaut ....

Diskutiere anderen werden die Moppeds geklaut .... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Empfangsberechtigt war zunächst der Motorradfahrer. Nachdem der verstorben ist, seine Erben. Wenn die die Erbschaft ausgeschlagen haben, erbt nach...
Jonni

Jonni

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Empfangsberechtigt war zunächst der Motorradfahrer. Nachdem der verstorben ist, seine Erben. Wenn die die Erbschaft ausgeschlagen haben, erbt nach § 1936 BGB der Staat. Es hat hier also immer einen empfangsberechtigten Eigentümer der Sache gegeben. Dass das Eigentum an der Sache jemals aufgegeben wurde, ist dem Artikel auch nicht zu entnehmen. Ein Finder sollte sich daher keine allzu großen Hoffnungen machen.

CU
Jonni
 
judex

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Bei einem "Fund" muss das Eigentum vorher auch nicht aufgegegeben
worden sein, im Gegenteil, der verlierende Eigentümer verliert die Sachherrschaft
ohne oder gegen seinen Willen. Der Finder bringt es ihm zurück.
Fund ist geregelt in den §§ 965 BGB und folgenden.

Hierneben gibt es die gewollte Aufgabe des Eigentums mit entsprechenden Möglichkeiten,
als Aufnehmender das Eigentum zu erwerben. Ein solcher Fall der Dereliktion liegt
hier aber sicher nicht vor. Weder der Verstorbene noch der Erbe als Rechtsnachfolger
dürften das Eigentum an einer so wertvollen Maschine aufgegeben haben. Lest mal
§§ 958, 959 BGB.
 
C-Treiber

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Bei einem "Fund" muss das Eigentum vorher auch nicht aufgegegeben
worden sein, im Gegenteil, der verlierende Eigentümer verliert die Sachherrschaft
ohne oder gegen seinen Willen. Der Finder bringt es ihm zurück.
Fund ist geregelt in den §§ 965 BGB und folgenden.

Hierneben gibt es die gewollte Aufgabe des Eigentums mit entsprechenden Möglichkeiten,
als Aufnehmender das Eigentum zu erwerben. Ein solcher Fall der Dereliktion liegt
hier aber sicher nicht vor. Weder der Verstorbene noch der Erbe als Rechtsnachfolger
dürften das Eigentum an einer so wertvollen Maschine aufgegeben haben. Lest mal
§§ 958, 959 BGB.
Wow, da kennt sich aber einer aus. Vielleicht sollte man hinzufügen, das der Besitz einer Sache und das Eigentum zwei Paar Schuhe sind. Der Finder wird Besitzer, während der Eigentümer das Recht behält.

In dem Fall dürfte das Finden der Sache, rechtlich auch strafrechtlich schwieriges Terrain werden

Wie ausgeführt:
Ursprünglicher Eigentümer stirbt, Rechtsnachfolger die Erben (Eigentum ist ein Recht), die schlagen aus, (geben das Eigentum auf), Rechtsnachfolger der Staat. Der kann nicht ausschlagen oder das Eigentum einfach aufgeben.

Zudem steht das Mopped auf öffentlichem (damit staatlichem) Grund. Finden wäre eher ein Wegfinden.

Also Schnäppchenjäger, haltet die Augen auf, in der nächsten öffentlichen Versteigerung in der Gegend taucht das garantiert auf.

@Judex
Nomen est omen?
 
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