Hi
Die Meldung an ausländische Behörden erfolgt meines Wissens nur dann wenn
-- die Strafe nicht sofort kassiert wird (Vorteil: wenn kein Abkommen besteht oder es weniger als 70 EUR sind kann man es vergessen, weil es dann nicht eingetrieben wird)
-- der Schein kassiert und ein Fahrverbot für DE verhängt wird (die Strafe wird zwar beigetrieben weil sie wohl über 70 EUR liegt, aber das Vergehen wird im Heimatland ohnehin nicht noch mal sanktioniert). Den Schein bekommt man über die eigenen Behörden wieder zugestellt. Das Fahrzeug muss eben ein Freund/ADAC etc. "nach Hause" bringen.
Ist mit der Bezahlung bei uns alles im Lot, dann interessiert es auch nicht mehr weil keiner Schreibarbeit haben will.
Würden Ausländer Aufpreis bezahlen, so stünde das im Bussgeldkatalog. Irgendwie muss man es den auswärtigen Kriminellen doch begründen
.
Über die Schweizer gibt's bei uns einen Witz: Brettert einer in DE über eine rote Ampel, hält, kurbelt's Fenster runter und schreit "zahlen bitte". In der CH liegt die Busse nahe an der Todesstrafe
, bei uns ist es günstig.
gerd