ADAC Krankenrücktransport

Diskutiere ADAC Krankenrücktransport im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich habe mal gerade in meine Vertragsbedingungen geschaut und da steht nichts von Taxikostenübernahme wie in deinem Fall beschrieben, sondern nur...
Hobbyfahrer

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R 1250 GSA TB 21, G 650 XC ABS 07, ab Ende Februar Honda Africa Twin ES 2025
Ich habe mal gerade in meine Vertragsbedingungen geschaut und da steht nichts von Taxikostenübernahme wie in deinem Fall beschrieben, sondern nur wenn man länger als 14 Tage im Krankehaus liegt, dann werden die Kosten für Angehörige übernommen!
 
bezetausoer

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Da wäre halt vor Ort eine zweite Meinung nötig gewesen, oder?
Im Rückblick gesehen und mit der Erkenntnis von heute würde ich das vermutlich in der gleichen Situation versuchen. Obwohl ich es mir schwierig vorstelle, dass ich einer zweiten Anlaufstelle in Frankreich erklären soll das sein/ihr Doktorkollege sagt "der hat nix" ich aber auf eine weitere Anamnese und Behandlung bestehe.
Ich war mehr als 35 Jahre Mitglied beim ADAC und es wurden in der ganzen Zeit lediglich 2x ein PKW in die Werkstatt eingeschleppt und nie andere Leistungen erbracht , da hätte ich mir in der Situation ein Entgegenkommen gewünscht.
 
SQ18

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Deshalb finde ich die Erfahrungsberichte hier auch sehr interessant, dann weiß man wie man im Fall der Fälle handeln muss.

Ich habe häufiger mit dem Mobilitätsgedöns von Volkswagen zu tun, mittlerweile weiß ich genau welche Trigger ich setzen muss um nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Speziell die zustehende Ersatzmobilität ist ganz oft erstmal nicht verfügbar - da muss ich dann oft die Damen und Herren am Telefon mit den passenden Stichworten "schubsen".
Seit kurzem haben wir einen zusätzlichen Schutzbrief, wo auch der ADAC involviert ist - bin gespannt, privat hatte ich bisher wenig Kontakt mit dem ADAC und das hat bis auf einmal gut geklappt (und da war der ADAC nicht wirklich schuld / Unwettersituation).
 
TTTom

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Ich hatte zig Themen mit ADAC (diverse Pannen, Starthilfe, Motorradrückholung nach Sturz, Personenrückholung nach Unfall).
Immer einwandfrei abgewickelt, oft auch zusätzliche 'Kulanz'.

Man sollte bei Vertragsabschluß schauen, ob die Versicherung das beinhaltet, wogegen man sich versichern will.
Dann erspart man sich des "ich dachte, das wäre auch drin".
 
HP9000

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Adac plus Mitgleidschaft, Motoradunfall in Südtirol, problemloser Heimtransport von mir nach vier Tagen, Liegendtransport im Krankenwagen ins gewünschte Heimatkrankenhaus, und meinem Motorrad zum angegebenen :smile:. Letzteres hat ca. 6 Wochen gedauert, war mir aber egal, ich konnte den Schaden sowieso erst zwei, drei Monate später auf Krücken begutachten.
Ich hab aktuell am ADAC nichts zu meckern.
 
kraichgauq

kraichgauq

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Noch ein kleines Beispiel das man seine Verträge sorgfältig lesen sollte.
Ich bin PKV Versichert und hab eine Krankentagegeld Versicherung über 150€ab dem 42 Tag in die ich jetzt 20 Jahre einzahle da ich aber seit Januar nicht mehr selbständig sagt die Versicherung steht mir dieser Betrag auch nicht mehr zu.Wieviel ich letztendlich bekomm kann ich aber auch nicht sagen da ja telefonisch nichts geht,endlose warteschleifen,nach 25 min fliegst du raus und es geht von vorne los.
Auf jeden Fall wird es deutlich weniger.
Ich war in meinen 40 Berufsjahren nie krank und dachte immer ich bin gut Abgesichert.Dem ist nicht so.
Seit meinem Unfall nicht eine positive Erfahrung.
Und das was ich jetzt gerne hätte und nicht habe ist eine Rechtsschutz Versicherung.

Kraichgauer
 
KlausB

KlausB

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Ich bin PKV Versichert und hab eine Krankentagegeld Versicherung über 150€ab dem 42 Tag in die ich jetzt 20 Jahre einzahle da ich aber seit Januar nicht mehr selbständig sagt die Versicherung steht mir dieser Betrag auch nicht mehr zu.
Die Krankentagegeldversicherung dürfte auch einem Selbständigen zustehen. Allerdings hat der Gesetzgeber verordnet, dass sich die Höhe der Absicherung je Tag am Entgelt orientieren muss. Das Krankentagegeld darf nie höher als das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate sein. Bei Abschluss der privaten Krankentagegeldversicherung wird deshalb auch nach dem Einkommen gefragt. Und formal müsste man jedes Jahr erneut eine Anfrage erhalten, ob das Krankengeld noch in der richtigen Höhe festgesetzt ist. Das Nettoeinkommen wird dabei standardisiert berechnet. Macht man sich selbständig, dann muss man der Versicherung nachweisen, dass der Verdienst so hoch liegt, dass die 150 Euro je Tag dem Nettoeinkommen entsprechen. Das würde ich per Fax oder E-Mail an die Versicherung schicken. Da der Angestellte 6 Wochen lang bei Erkrankung sein Entgelt vom Arbeitgeber erhält, ist die private Absicherung ab dem 43. Tag üblich. Für Selbständige hat das wenig Sinn, da hättest du den Vertrag umstellen sollen, so dass Krankentagegeld ab dem 1. Tag der Erkrankung fließt.
Das basiert aber auf den generellen Vorgaben des Gesetzgebers.

Gruß
Klaus
 
QVIENNA

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Ich hab eine private Unfallversicherung, die bezahlt „alles“ (bei Verletzungen). Für jedes Körperteil gibt’s einen Tarif plus Behandlungs- und Nebenkosten, da ist bisher immer noch genug Luft gewesen (zahle rd. 155 Euro pro Monat). Abschleppzeugs etc. geht über den Öamtc und die Kreditkartenversicherung.
 
arbalo

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Noch ein kleines Beispiel das man seine Verträge sorgfältig lesen sollte.
Ich bin PKV Versichert und hab eine Krankentagegeld Versicherung über 150€ab dem 42 Tag in die ich jetzt 20 Jahre einzahle da ich aber seit Januar nicht mehr selbständig sagt die Versicherung steht mir dieser Betrag auch nicht mehr zu.Wieviel ich letztendlich bekomm kann ich aber auch nicht sagen da ja telefonisch nichts geht,endlose warteschleifen,nach 25 min fliegst du raus und es geht von vorne los.
Auf jeden Fall wird es deutlich weniger.
Ich war in meinen 40 Berufsjahren nie krank und dachte immer ich bin gut Abgesichert.Dem ist nicht so.
Seit meinem Unfall nicht eine positive Erfahrung.
Und das was ich jetzt gerne hätte und nicht habe ist eine Rechtsschutz Versicherung.

Kraichgauer

Hast deinen Vertrag mal durch die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt prüfen lassen?
 
kraichgauq

kraichgauq

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Hast deinen Vertrag mal durch die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt prüfen lassen?
Stimmt schon,nach 3 maligem lesen hab auch ich es verstanden.

Wird aber definitiv gekündigt.

Kraichgauer
 
KlausB

KlausB

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Wie geschrieben kann man die Krankentagegeldversicherung der PKV separat kündigen (und bei einer anderen Versicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen), das ist aber nicht wirklich empfehlenswert. Denn bei einem neuen Antrag dürfte eine Gesundheitsprüfung anstehen. Ich würde wie geschrieben der PKV das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzen 12 Monate schicken und darauf basierend den Betrag je Tag festlegen (lassen). Die Versicherung muss anpassen, dazu ist sie rechtlich verpflichtet. Bei mir musste sie trotz der vertraglichen Kündigungsfrist zum Jahresende sogar mit sofortiger Wirkung die Kündigung akzeptieren, weil ich für den Bezug von Krankengeld aufgrund einese ruhenden Arbeitsvertrages nicht mehr berechtigt war. Dazu war jedoch die Offenlegung des geänderten Arbeitsvertrages erforderlich (Kopie der betreffenden Paragraphen aus dem Arbeitsvertrag).
Auf keinen Fall würde ich die PKV komplett kündigen, dann hat man keinen Krankenversicherungsschutz mehr. Ein Wechsel in die gesetzliche Absicherung ist nicht so einfach möglich.
Ich empfehle eine E-Mail an die Versicherung unter Nennung des Nettogehaltes aufgrund der neuen Tätigkeit als Selbständiger für die letzten 12 Monate. Dann würde ich sehen, was passiert.

Gruß
Klaus
 
rd07

rd07

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...das übernimmt bei mir die Auslandreise KV im Rahmen meiner goldenen Kreditkarte :zwinkern:
Gerade bei Kreditkarten würde ich mich vor Antritt einer Reise genauestens über den Deckungsbeitrag erkundigen. Ich habe hier bereits sehr schlechte Erfahrungen machen müssen. Trotz Intervention der Bank, bei der ich den Kreditkartenvertrag abgeschlossen habe, habe ich keine Refundierung der krankheitsbedingt entstandenen Kosten bekommen. Damals war Bedingung für die Deckung, dass die Reise mittels Kreditkarte bezahlt wird. Habe ich gemacht, trotzdem kein Kostenersatz. Ab damals schliesse ich eine separate Reiseversicherung ab (und hab diese bis dato nicht gebraucht :bounce: ). Aber besser haben als brauchen.
 
G

Gast 68531

Gast
Ich hatte zig Themen mit ADAC (diverse Pannen, Starthilfe, Motorradrückholung nach Sturz, Personenrückholung nach Unfall).
Immer einwandfrei abgewickelt, oft auch zusätzliche 'Kulanz'.

Man sollte bei Vertragsabschluß schauen, ob die Versicherung das beinhaltet, wogegen man sich versichern will.
Dann erspart man sich des "ich dachte, das wäre auch drin".
Wir hatten 1991 einen Autounfall in Italien,meine Mutter hatte den 3. Halswirbel gebrochen,ab dem Kopf abwärts gelähmt,ich selbst hatte einen Schlüsselbeinbruch,Rippenbrüche,Platzwundenetc.,konnte aber aus eigener Kraft,auf anraten des Arztes,das Krankenhaus in Pisa verlassen und den Rückflug mit Lufthansa für mich und meine leichtverletzte Frau veranlassen.
Meine Mutter wurde zwei Wochen später mit einem Learjet nach Heidelberg geflogen.
Kosten für uns : null...selbst die Tickets der Lufthansa bezahlte der ADAC über den Vertrag meiner Mutter damals,ich schreibe extra damals,ob das heute noch wäre weiß ich nicht...
Von daher will ich mich über den Service mal nicht beklagen.
 
QVIENNA

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Möglicherweise hat sich etwas geändert in den letzten 30 Jahren …
 
Heidemops

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Hier wird zu viel durcheinander gebracht!
Das hat auch nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Es geht nicht um eine Unfallversicherung, nicht um eine Reiserücktrittsversicherung und
krankheitsbedingte Kosten oder gar um PKV und Krankentagegeld.
Man sollte die vielen Themen auch immer differenzieren und nicht miteinander vermischen.
Eine Unfallversicherung ist keine Krankenversicherung und leistet nicht bei Verletzungen, sondern nur bei Unfällen. Viele Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung sind begrenzt auf Deutschland.
Krankenversicherung- und Tagegeld unterscheidet sich bei privat Versicherten und gesetzlich Versicherten grundlegend. usw...

Interessant könnten m.M.n. zwei Leistungsarten sein.
Zum einen die Hilfeleistungen bei Panne/Unfall usw. mit dem Fahrzeug und daraus entstandene Kosten.
Zweitens die Leistungen bei Krankheit oder ggf. Unfall der mitversicherten Personen.
 
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kraichgauq

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Was wäre wenn ich jetzt einen Unfall habe zb.mit dem Motorrad Ich verletzt die Sozia nicht,ich bekomme natürlich die ärztliche Versorgung und die Sozia kann schauen wie sie nachhause kommt?Ich ging selbstverständlich davon aus das meine Begleitung mitversichert ist,alles andere macht ja auch keinen Sinn .

Kraichgauer
 
Thema:

ADAC Krankenrücktransport

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