Actioncam sollte angeblich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen

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gerd_

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Hi
Ein Mopped mit Ladung darf 2,5m breit und 4m hoch sein. Die Ladung muss gekennzeichnet sein und es darf keine Gefährdung von ihr ausgehen. Z.B. ein waagrecht transportiertes, kaum sichtbares Blech dürfte eine erhebliche Gefahr darstellen. Und ich würde ehrlich gesagt auch von Gefahr ausgehen, wenn einer ein 2m 300er HT-Rohr transportiert. Egal ob längs oder quer.
Ein Motorradanhänger darf nur 100 cm breit sein.
Wie praktisch 2 m ausladende Koffer sind, kann sich jeder selbst vorstellen. Welche Konstruktion nötig wäre, damit man in solche auch etwas reinladen könnte ohne dass sie abknicken oder, bei diesem Hebel, den Rahmen verbiegen, versuche ich mir vorzustellen. Vielleicht so eine Art Schrägseilbrücke?
Unten schleift sich das dann zurecht.
Wer also mit dem Mopped zum Skifahren geht, sollte seine Skier senkrecht befestigen!
Wie sich 4 m hoch und 2,5 m breit gefahrlos fahren lassen (da argumentieren die Schandis!) und wie schnell man mit dieser "windschlüpfrigen" Konstruktion ist, wäre auch interessant. Ein Segelschein wäre wohl nicht verkehrt.
Die Überschrift mit "Actioncam" erscheint mir etwas reisserisch. Bei "Derart befestigte Actioncam" könnte ich mir ein Problem vorstellen
gerd
 
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Larsi

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Hoffentlich bleibt da der auffahrende Radfahrer nicht mit dem Auge an der Bindung hängen.
 
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Vielleicht hat ein Polizist die Aussage bei einer Kontrolle gemacht, weil der spackige Mopped-Youtuber im einfach doof gekommen ist?
Ansonsten bin dabei, das nix überstehen soll.
 
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Die Rennleitung 110 hat darüber auch schon den Kopf geschüttelt. Man ist gespannt auf die Begründung.
 
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Die Rennleitung 110 hat darüber auch schon den Kopf geschüttelt. Man ist gespannt auf die Begründung.
die wird nicht kommen, dieser Post ist Gelsenkirchen mittlerweile selber peinlich, da schreiben sie lieber nix mehr :giggle:
 
ADVBiker

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1150 ADV, die 3.
Sagenhaft, grandios :giggle: , aber einfach nur zu kurz geschossen.... 👍

Noch mal nachgedacht :gruebel: , jedes Teil, was man sich ans Fahrzeug bappt, benötigt doch eine Genehmigung/Zulassung, das es an ein Fahrzeug befestigt werden darf, richtig?
So wie ein Windschild, einen anderen Lenker, selbst wenn dieser höher gelegt werden soll usw..

Auf europäischer Ebene nennt es sich "Richtlinie zur Zulassung von Fahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugteilen und deren Zubehör". Auf dieser Grundlage entstehen die nationalen Zulassungsbedingungen der Länder in Europa.

Demnach muss jedes Teil, was an einem Fahrzeug angebracht wird, eine entsprechende Zulassung haben.

Nun die Fragen aller Fragen: hat die Kamera eine entsprechende Zulassung? Was steht in der (pösen :regeln::teufel: ) Bedienungsanleitung? Darf die Cam am Fzg. befestigt werden, wenn ja, wo genau? (müsste ja dann auch da stehen)

Ein Blick auf das Teil gibt auch Aufschluss. Sind dort (überhaupt) Nummern aufgedruckt, wie z.b. bei Windschild, Auspuff, Beleuchtung, usw....?
Und bevor nochmal die Frage kommt, auch Koffer/Gepäcklösungen sind vom (Koffer)Hersteller geprüft, getestet und von einer Kontrollbehörde genehmigt worden für den Anbau am Fahrzeug.

Aber Hauptsache, erstmal Aufregen..... :facepalm::zunge:
 
Klausmong

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Noch mal nachgedacht :gruebel: , jedes Teil, was man sich ans Fahrzeug bappt, benötigt doch eine Genehmigung/Zulassung, das es an ein Fahrzeug befestigt werden darf, richtig?
So wie ein Windschild, einen anderen Lenker, selbst wenn dieser höher gelegt werden soll usw..
Jedes Teil nicht.

Windschild, Lenker usw ja.

Kofferträger, Koffer, Gepäck usw nicht.

Selbst Polizisten schreiben in dem Beitrag, das es Blödsinn ist.
 
ADVBiker

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Kofferträger, Koffer und Gepäcktaschen haben doch eine Bedienungs- und Montageanleitung fürs jeweilige Fzg., richtig? Haben diese Kameras auch in ihren Bedienungsanleitungen Montageanleitungen für Fahrzeuge, Befestigungspunkte definiert?
 
Klausmong

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Kofferträger, Koffer und Gepäcktaschen haben doch eine Bedienungs- und Montageanleitung fürs jeweilige Fzg., richtig? Haben diese Kameras auch in ihren Bedienungsanleitungen Montageanleitungen für Fahrzeuge, Befestigungspunkte definiert?
Die sind ja prinzipiell nicht vorgeschrieben.
Also nicht die Montageanleitungen.

Bedienungsanleitungen sind im EU Raum für alles vorgeschrieben, egal was es ist, und auch in den jeweiligen Sprachen.
Auch für Kameras, Handys, Waschmaschinen usw.

Actioncams haben auch Bedienungsanleitungen, aber die sind für die Montage irrelevant.

Sowas ist am Motorrad ein temporäres Anbauteil, das nichts mit der Technik zu tun hat.
Braucht keinen TÜV usw.
Wie gesagt, sogar Polizisten bestätigen in dem Faden, das es kein Problem darstellt.

So eine Cam muss man nicht eintragen lassen, kann sie montieren.
Verboten ist nur das durchgängige filmen ohne zb einen Zweck wie schöne Strecken usw.
 
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Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, bei meinem Navi ist auch keine Anbauanleitung für die GS. Da ist für mich die Betriebserlaubnis erloschen? Was sich Manche so aus den Fingern sagen.
 
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Solche Spielereien wie Kameras an Stäben, und anderes lenken doch im Endeffekt ab und ziehen Aufmerksamkeit an sich.
Ich finde das peinlich und hat nichts mit Motorradfahrern zu tun.
Ich denke dass das bedienen und die Anwesenheit der Dinger von fahren ablenkt und damit auch indirekt für andere eine Gefährdung sein kann.
Weg damit und wenn nötig, auf die Liste der verbotenen Anbau Teile.
 
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Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, bei meinem Navi ist auch keine Anbauanleitung für die GS. Da ist für mich die Betriebserlaubnis erloschen? Was sich Manche so aus den Fingern sagen.
Du hast Garantiert nicht nachgeschaut....
 
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Schade, ich habe keinen Facebook-Account.

Aber die Auszüge aus den Kommentaren weiter oben sind ja witzig. Zumindest witziger als der Beitrag.

Mein erster Eindruck war: Was, wenn ich auf eine solche behördliche Person bei einer Kontrolle in Gelsenkirchen treffe, die sich offensichtlich nicht richtig auskennt? Das Thema "Kontrolle" hatten wir ja bereits schon diskutiert, bislang war das bei mir eher positiv besetzt.

Mein zweiter Eindruck war: Notiz an mich selbst "Gelsenkirchen meiden"
 
Klausmong

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Solche Spielereien wie Kameras an Stäben, und anderes lenken doch im Endeffekt ab und ziehen Aufmerksamkeit an sich.
Ich finde das peinlich und hat nichts mit Motorradfahrern zu tun.
Ich denke dass das bedienen und die Anwesenheit der Dinger von fahren ablenkt und damit auch indirekt für andere eine Gefährdung sein kann.
Weg damit und wenn nötig, auf die Liste der verbotenen Anbau Teile.
Frage:

Weil Du damit nichts anfangen kannst ist es böse und gehört verboten?

Solche Cams kann man einfach mit einem Druck auf die Fernbedienung aktivieren.

Das ist wesentlich einfacher als die wilde Ablenkung von diversen Schaltern wie Blinker, Drehrad für Navi uns Menü am Motorrad usw.
Letzteres sollte man auch verbieten, die Ablenkung stellt nach Deiner Theorie eine Gefährdung dar.
 
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Schön zu sehen, wie Ihr Euch auf die "Nebenkriegsschauplätze" verzieht.

Die Zulassung von Fahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugteilen und deren Anbauteilen sind massgebend! Danach müssen alle Anbauteile und entsprechendes Zubehör halt für den Anbau an Fzg. zugelassen sein. Punkt!
Dieser Nachweis liegt, nach den Zulassungsbedingungen, klar beim Hersteller des Produktes. Die BedienungsAnleitung des Produktes sollte darüber schon Auskunft geben....
 
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