Hallo Allerseits,
im Strafrecht berücksichtigt man die Tat einschließlich des Täterwillens einerseits sowie die Folgen der Tat andererseits.
Wer einen mit einem kleinen Giftpfeil umbringen will und vorbeischießt, der wird zurecht ziemlich hart bestraft. Versuchter Mord, obwohl dem Opfer gar nichts passiert ist, möglicherweise zunächst sogar gar nichts bemerkt hat.
Warum: Sehr böser Mensch, einen anderen umbringen wollen tut man nicht.
Einmal pennen im Straßenverkehr kann jedem passieren.
Nichts passiert - keine Polizei - keine Strafe
Nichts passiert - Polizei - 120.- € und 3 Punkte
Blechschaden - Polizei - meist immer noch 120.- € und 3 Punkte
Kleine fahrlässige Körperverletzung - Polizei - meist Einstellung des Strafverfahrens, dann, ihr kennt das schon: 120.- € und 3 Punkte
Mittelschwere Unfallfolgen - (das Unrecht der Tat, also das was der Täter falsch gemacht hat, ist unverändert gleich, aber der "Erfolg", die Unfallfolgen sind schlimmer) - durchschnittlich 1 Monatsgehalt Geldstrafe, manchmal noch 1 Monat Fahrverbot
Todesfolge -(das Unrecht der Tat, also das was der Täter falsch gemacht hat, ist unverändert gleich, aber der "Erfolg", die Unfallfolgen sind noch schlimmer) - ab 3 Monatsgehälter Geldstrafe aufwärts, manchmal Fahrverbot dazu, je nachdem was passiert ist.
Der Autofahrer hat vorliegend schon einen groben Bock geschossen:
Der 20-jährige Autolenker wollte auf der Hallerstraße auf Höhe Thaur links abbiegen und ließ noch einige Autos vorbeifahren. Als er losfuhr, übersah er einen entgegenkommenden Motorradfahrer, einen 36-jährigen Familienvater aus Innsbruck.
Selbst wenn (was ich nicht weiß) in Österreich noch Jugendstrafrecht angewendet wurde und (zurecht) strafmildernd berücksichtigt wurde, dass der Autofahrer mit seiner Schuld klar kommen muss, so sind doch 240.- € lachhaft. Da läßt sich keine Verhältnismäßigkeit nach unten darstellen.
Ich habe eine Allgemeinverfügung daheim liegen aus Österreich, 150.- € für 22 km/h zu schnell.
Die Staatsanwaltschaft hats auch nicht verstanden und Rechtsmittel eingelegt.
Keine noch so hohe Strafe macht den Motorradfahrer wieder lebendig. Ebensowenig braucht man den Autofahrer einsperren oder finanziell ruinieren. Auch wird kein Autofahrer besser aufpassen nur weil eine fahrlässige Tötung anstatt 5000.- € 25000.- € "kostet"
Aber wenn Strafen halbwegs gerecht sein sollen muss eine Verhältnismäßigkeit nach unten sowie nach oben gegeben sein.
Das scheint Vorliegend nicht gegeben zu sein