Zach-Auspuff und Polizeikontrolle

Diskutiere Zach-Auspuff und Polizeikontrolle im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; "Laut" ist für jeden anders! Moin gerd, Du schreibst es ja schon sehr treffend: Das originale Produkt entspricht den Richtlinien und Änderungen...
arhar

arhar

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"Laut" ist für jeden anders!

Moin gerd,

Du schreibst es ja schon sehr treffend: Das originale Produkt entspricht den Richtlinien und Änderungen wären sehr schnell ersichtlich.
In diesem Fall ist es der Endtopf OHNE db-eater. Daran hat sich der örtliche Rennleiter hochgezogen. Wenn man ein Stück Papier (damit meine ich die ABE, nicht das Kärtchen) vorweisen kann auf dem der Stempel einer zertifizierten Prüfanstalt ist, ist einem meistens schon geholfen.

Es ist ja anscheinend noch nicht mal klar, ob die Tüte zu laut ist.

Nach einer Messung gibt es keine zwei Meinungen mehr aber bis dahin entspricht die Tüte (sofern keine Änderungen vorgenommen wurden) erstmal den gültigen Richtlinien.

Ich bin auch schon auf den ersten Kontakt mit den Gesetzeshütern gespannt.

Deswegen nochmal die Bitte: Wenn jemand eine ABE zu der Tüte hat wäre ich froh, wenn ich davon einen Scan bekommen könnte!!!

Und wo sitzt dieser db-eater? Hab ich vielleicht sogar noch einen im Topf sitzen? Könnte die Möhre also noch mehr (legalen) Sound produzieren?
Wäre ja der Hammer!

Grüsse

arhar
 
Wilki

Wilki

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Moin Moin

Verstehe ich nicht :confused::confused::confused::confused::confused:
Im Anhang die Karte als PDF, wo der Zach auf der ABE zusagt man dürfe
Legal ohne db Killer fahren mit original VSD.
Ihr diskotiert auch mansches hier Kaputt.
 

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agrargegner

agrargegner

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:rolleyes:
Moin gerd,

Du schreibst es ja schon sehr treffend: Das originale Produkt entspricht den Richtlinien und Änderungen wären sehr schnell ersichtlich.
In diesem Fall ist es der Endtopf OHNE db-eater. Daran hat sich der örtliche Rennleiter hochgezogen. Wenn man ein Stück Papier (damit meine ich die ABE, nicht das Kärtchen) vorweisen kann auf dem der Stempel einer zertifizierten Prüfanstalt ist, ist einem meistens schon geholfen.

Es ist ja anscheinend noch nicht mal klar, ob die Tüte zu laut ist.

Nach einer Messung gibt es keine zwei Meinungen mehr aber bis dahin entspricht die Tüte (sofern keine Änderungen vorgenommen wurden) erstmal den gültigen Richtlinien.

Ich bin auch schon auf den ersten Kontakt mit den Gesetzeshütern gespannt.

Deswegen nochmal die Bitte: Wenn jemand eine ABE zu der Tüte hat wäre ich froh, wenn ich davon einen Scan bekommen könnte!!!

Und wo sitzt dieser db-eater? Hab ich vielleicht sogar noch einen im Topf sitzen? Könnte die Möhre also noch mehr (legalen) Sound produzieren?
Wäre ja der Hammer!

Grüsse

arhar
Hallo Gerd
noch mehr sound wäre doch etwas zu laut oder ? hat doch jetzt einen tollen Klang.
 
arhar

arhar

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Hi nochmal...

Da das Teil legal ist muss es ja auch irgendwo eine ABE/einen Prüfbericht geben.
Hier mal einer von einem Mitbewerberber:
http://www.phoenix-motorrad.de/fileadmin/Leistungsdaten/ABE/BMW/bmw-rv1-e4-2039.pdf

So sah früher ´ne ABE, bzw. sieht heute eine EG-Genehmigung aus.
Darauf finden sich meist technische Daten einer zertifizierten/akkreditierten Prüfstelle.
In dem Beispiel auch die Geräuschpegelwerte. Wenn ich sowas zur Vorlage habe macht es immer noch einen vertrauenserweckenderen Eindruck als dieses laminiertes Kärtchen.

Also, wenn jemandem so ein Schrieb zugänglich ist, BITTEEEE Scan senden...
Und dann erzählt mir bitte noch wo der db-eater sitzen soll! War kein Scherz! Nicht, dass der bei mir wirklich noch in der Tüte sitzt...:D

Grüsse

arhar
 
B

boxersteve

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Hallo Arhar,

der db-Killer sitzt hinten im Auslass und ist von unten mit einer Inbussschraube gesichert. Zum Thema ABE:
Teile mit eingestanzter E-Prüfnummer ( dazu gehört der Zach ) brauchen keine separat mitzuführende ABE. Das Kärtchen dient eigentlich auch nur zur schnelleren Abwicklung im Falle einer Kontrolle.

Viele Grüße
Stefan
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nicht ganz korrekt
Teile mit ABE müssen entweder eingetragen werden (Formsache) oder die ABE ist mitzuführen. Die "e-Nummer" sagt nur aus, dass das Ding" für irgendwas" zugelassen ist, nicht aber ob diese Zulassung für dasjenige Mopped gilt wo es angebaut wurde. Müsste aber sogar auf der ABE stehen

Teile mit Gutachten müssen begutachtet und eingetragen werden, es genügt nicht die Unterlagen mitzuschleppen.
gerd
 
Cpt.Kippdotter

Cpt.Kippdotter

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Moin!
Kann mich da Q-Tourer nur anschließen!
Du hast mächtig Schwein gehabt!!!:D
wenn Du in Hamburg von einer mobilen Kontrolle ohne db-Eater erwischt wirst - und nichts eingtragen ist - hilft Dir auch der Polizeipräsident am
Telefon nicht weiter! Die Maschine bleibt stehen bzw. muss mit einem Trailer abgeholt werden! Keine Diskussionen! Das die DB Eater nur auf Rennstrecken entfernt werden dürfen, weiss doch jedes Kind!
Und wenn ich mir Deine - sorry - überhebliche Art ansehe, hast Du auch mit dem Sheriff Glück gehabt! Da gibts ganz andere, die es nicht so lasch handhaben!
Bin gespannt , ob wir erfahren ... bzw. viell. "sehen" , ob der Auspuff so eingetragen wird!
Die e-Prüfnummer bezieht sich auf den Auspuff, wie er geprüft wurde!
Durch das entfernen des db-Eaters erlischt die "ABE" und damit genaugenommen auch die ABE des Motorrades .... wie gesagt, Du hast echt nen netten Dorfsheriff erwischt!

Viel Glück!
Gruss Kippi
 
agrargegner

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Moin!
Kann mich da Q-Tourer nur anschließen!
Du hast mächtig Schwein gehabt!!!:D
wenn Du in Hamburg von einer mobilen Kontrolle ohne db-Eater erwischt wirst - und nichts eingtragen ist - hilft Dir auch der Polizeipräsident am
Telefon nicht weiter! Die Maschine bleibt stehen bzw. muss mit einem Trailer abgeholt werden! Keine Diskussionen! Das die DB Eater nur auf Rennstrecken entfernt werden dürfen, weiss doch jedes Kind!
Und wenn ich mir Deine - sorry - überhebliche Art ansehe, hast Du auch mit dem Sheriff Glück gehabt! Da gibts ganz andere, die es nicht so lasch handhaben!
Bin gespannt , ob wir erfahren ... bzw. viell. "sehen" , ob der Auspuff so eingetragen wird!
Die e-Prüfnummer bezieht sich auf den Auspuff, wie er geprüft wurde!
Durch das entfernen des db-Eaters erlischt die "ABE" und damit genaugenommen auch die ABE des Motorrades .... wie gesagt, Du hast echt nen netten Dorfsheriff erwischt!

Viel Glück!
Gruss Kippi
Hallo
also wie kann ein scherif aus Hamburg den wissen ob das so original ist oder nicht noch dazu sagt die Fa Zach das du den DB Killer nicht brauchst den falls die vom TÜV dir bestätigen das alles ok ist möchte indem Poli seiner haut nicht stecken
 
derkleine

derkleine

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Also auf meinem Topf kann man genau sehen das er eine E-NR hat und zu einer 1150er R 21 gehört auch ohne ABE Zettelchen.
Ich habe denn DB Einsatz aber drin da mir der Klang so ganz gut gefällt
Gruß Jan
 
Cpt.Kippdotter

Cpt.Kippdotter

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Hallo
also wie kann ein scherif aus Hamburg den wissen ob das so original ist oder nicht noch dazu sagt die Fa Zach das du den DB Killer nicht brauchst den falls die vom TÜV dir bestätigen das alles ok ist möchte indem Poli seiner haut nicht stecken
Oh Mann ..... jede zweite Rollerfahrer erklärt dem konrollierenden Beaten seine Maschine sei schon "ab Werk" über 25Km/h schnell!
Das ist ne 08/15 Ausrede!
Fakt ist doch, normalerweise hat ne Auspuffanlage einen db-eater!
Wenn Herr Zach eine Anlage baut, die so leise ist, dass sie keinen braucht,
ist das ne tolle Ausnahme. Aber wenn man ne Exotenauspuffanlage fährt und es nicht explizit beschrieben ist - muss man mit solchen Folgen rechnen!
Vorallem, wenn man so - sorry - großkotzig und herablassend rüberkommt, wie in diesem Fall wohl geschehen!
Die Jungs von der Rennleitung machen auch nur ihren Job - den ICH nicht machen möchte, obwohl ich bisher selber keine negativen Erfahrungen mit den Sheriffs hatte!
Gruss aus Hamburg
 
MARKUS99

MARKUS99

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Moin Moin

Verstehe ich nicht :confused::confused::confused::confused::confused:
Im Anhang die Karte als PDF, wo der Zach auf der ABE zusagt man dürfe
Legal ohne db Killer fahren mit original VSD.
Ihr diskotiert auch mansches hier Kaputt.
Da ist doch nichts kaputt zu diskutieren!
Jedes Moped hat die, seinem Baujahr entsprechenden Richtwerte einzuhalten. Wer die Tolleranzen schon im Nuezustand ausreitzt darf sich nicht wundern wenn er mit einem Auspuff der gerade aus der Garantie raus ist, schon illegal unterwegs ist.
Fakt ist aber das ein Zubehörauspuff ob er zu laut ist oder nicht, eingetragen werden muß oder eine fahrzeugspezifische Betriebserlaubniss haben muß. Ist das nicht gegeben sind 25 € und die Chance einer Vorführung beim Tüv und der Einreichung des Ergebnisses ans KBA noch ein annehmbares Übel. Die Polizei für die Nachsichtigkeit noch zu verunglimpfen und sich über die Lauferrei zu beschweren ist voll daneben.
Der Polizist kann auch verlangen das das Fahrzeug stehen bleibt bis der Sachverhalt rechtgültig geklärt ist!
 
agrargegner

agrargegner

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Das Kann doch alles nicht wahr sein wir müssen doch die Launen des Poli aushalten den wen ich einen ESD neu kaufe und habe diese Karte dabei wo es vermerkt ist das ich den DB Killer nicht brauche und mit Zach Telefonihre und bekomme immer noch nicht recht was Soldaas :mad:
 
M

moonrisemaroon

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Wie schnell das wieder höchst emotional geworden ist...

Fakt ist wohl:
-du darfst ohne DB-Killer fahren
-der Polizist hat gelernt und damit in 99% der Fälle Recht: kein DB-Eater = nicht legal
-du konntest keine ABE vorweisen die dich entlastet
-der Polizist hat sich absolut zurecht nicht von irgendwelchen Erklärungen und Telefonaten beindrucken lassen. Wenn ich Polizist wäre hätte ich das Telefon nichtmal angenommen. Was meinst du wie oft denen der größte Scheiß erzählt wird, woher soll er wissen dass du einer bist der die Wahrheit sagst.
-er hat für den Fehlenden DB-Eater sehr moderate 25 Euro veranschlagt, da habe ich schon schlimmeres gehört.
-wenn du nachträglich beweisen kannst, dass du die 25 Euro zu unrecht zahlen musstest wirst du die Strafe und Unkosten zurück bekommen
-die Rennerei und den Ärger musst du dir selbst zuschreiben, weil du die ABE nicht dabei hattest...

Ich kenne auch Geschichten zur Genüge wo sich Polizisten absolut daneben benommen haben, aber hier ists doch korrekt gelaufen.
Ein guter Freund von mir musste sich Nachts um 3 als er von der Arbeit kam bei einer Kontrolle schon mal rechtfertigen:
"Warum fahren Sie eigentlich um die Zeit hier rum und warum haben sie überhaupt so dreckige Klamotten an?"
Oder:
"Was sind das denn für Motorradfelgen im Kofferraum?"
- "Da will ich die Reifen wechseln lassen"
" Wieso das denn, die sind doch noch gut!"
- "Ja aber ich möchte Stollenreifen haben"
" AHA und wo fahren Sie dann damit? Im Steinbruch was und warscheinlich noch ohne Nummernschild!?"
SOWAS ist doch eine Frechheit...
 
agrargegner

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Wie schnell das wieder höchst emotional geworden ist...

Fakt ist wohl:
-du darfst ohne DB-Killer fahren
-der Polizist hat gelernt und damit in 99% der Fälle Recht: kein DB-Eater = nicht legal
-du konntest keine ABE vorweisen die dich entlastet
-der Polizist hat sich absolut zurecht nicht von irgendwelchen Erklärungen und Telefonaten beindrucken lassen. Wenn ich Polizist wäre hätte ich das Telefon nichtmal angenommen. Was meinst du wie oft denen der größte Scheiß erzählt wird, woher soll er wissen dass du einer bist der die Wahrheit sagst.
-er hat für den Fehlenden DB-Eater sehr moderate 25 Euro veranschlagt, da habe ich schon schlimmeres gehört.
-wenn du nachträglich beweisen kannst, dass du die 25 Euro zu unrecht zahlen musstest wirst du die Strafe und Unkosten zurück bekommen
-die Rennerei und den Ärger musst du dir selbst zuschreiben, weil du die ABE nicht dabei hattest...

Ich kenne auch Geschichten zur Genüge wo sich Polizisten absolut daneben benommen haben, aber hier ists doch korrekt gelaufen.
Ein guter Freund von mir musste sich Nachts um 3 als er von der Arbeit kam bei einer Kontrolle schon mal rechtfertigen:
"Warum fahren Sie eigentlich um die Zeit hier rum und warum haben sie überhaupt so dreckige Klamotten an?"
Oder:
"Was sind das denn für Motorradfelgen im Kofferraum?"
- "Da will ich die Reifen wechseln lassen"
" Wieso das denn, die sind doch noch gut!"
- "Ja aber ich möchte Stollenreifen haben"
" AHA und wo fahren Sie dann damit? Im Steinbruch was und warscheinlich noch ohne Nummernschild!?"
SOWAS ist doch eine Frechheit...
Das mit der ABE ist ja noch einleuchtend aber woher nehmen Von der FA Zach ? wen nicht woher dann?
 
GS100-Treiber

GS100-Treiber

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FRAGE:

Hat denn die Polizei vor Ort keine Geräuschmessung gemacht ???
Bitte sage uns doch den gemessenen db-Wert!!

Gruß
Peter
 
Frosti

Frosti

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Hi
Nicht ganz korrekt
Teile mit ABE müssen entweder eingetragen werden (Formsache) oder die ABE ist mitzuführen. Die "e-Nummer" sagt nur aus, dass das Ding" für irgendwas" zugelassen ist, nicht aber ob diese Zulassung für dasjenige Mopped gilt wo es angebaut wurde. Müsste aber sogar auf der ABE stehen


Teile mit Gutachten müssen begutachtet und eingetragen werden, es genügt nicht die Unterlagen mitzuschleppen.
gerd
Nein, Gerd... das stimmt so nicht.
Die Nummer auf dem Auspuff reicht aus.
Ich habe vor kurzem einen gekauft, da ist nichts dabei, auch nicht so ein Kärtchen, die gilt nur für die 1150er.
Bei mir, lt. Aussage meines Verkäufers, MUSS ein *Stopfen* in den Auspuff.
Hihi, habe ich ja, aber den Power-DB-Killer.
 
MARKUS99

MARKUS99

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Das mit der ABE ist ja noch einleuchtend aber woher nehmen Von der FA Zach ? wen nicht woher dann?
Wenn es zu dem Zachtopf keine gültige ABE gibt, ist ja noch schlimmer das sich jemand aufregt weil er von der Polizei ein Knöllchen bekommen hat! Ihr fahrt doch auch nicht ohne Führerschein oder wollt ohne Perso in den Flieger steigen!:(
 
BADRAT

BADRAT

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R 1200 GS LC
:mad:Ich finde es ist nun langsam ausdiskutiert. Die Beiträge wiederholen sich. Der Zach für die R 1150 GS wird ohne DB-Killer ausgeliefert. Da dies bei Kontrollen fälschlicherweise zu Missverständnissen führen kann da es unter Umständen den Anschein macht man hätte manipuliert weil es so aussieht als würde der DB-Killer fehlen, der in Wirklichkeit nicht fehlt sondern nicht dazugehört.Der ESD ist so wie er ist zulässig. Nur um bei diesen Missverständnissen behliflich zu sein wird oder wurde das besagte Kärtchen beigefügt. Der eine weiß das dies Tatsachen sind, der andere weiß und glaubt es eben nicht Alle weiteren für und wieder führen doch zu nichts mehr oder.:mad:

NEUES THEMA BITTE ...............
 
B

BMW-Hansen

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Moin Jungs,

die Polizei war nach meinem Eindruck zwar ein klein wenig auf Krach gebügelt, hat aber keine Geräuschmessung vorgenommen. Insofern konnte auch nicht bewiesen werden, dass die Anlage zu laut ist.
Mittlerweile habe ich das bei der DEKRA abgestempelte Kärtchen zur Kfz-Zulassung geschickt, dort müsste es dann auf die Mängelanzeige der Polizei treffen. Kommen beide Karten zusammen, sollte der Fall erledigt sein.

Ja und dann kommt ja noch die Post vom langen Arm der Polizei, der Vollstreckungsbehörde, die dann 25 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr einziehen will. Da bin ich fest entschlossen, diese Forderung durch einen Anwalt totmachen zu lassen. Denn wie gesagt, Zach bestätigt ja nun mal, dass die Anlage mit Originalsammler ohne db-Killer gefahren werden darf.

Die Kritiker dieser Sichtweise werden ja kaum weiterhelfen und abermals den Köpf schütteln, aber kennt jemand vielleicht einen Anwalt, der mit dem Thema Zulassungsrecht und entsprechenden technischen Details ein wenig vertraut ist?

Was mich noch interessieren würde: Was genau kann denn der Power-db-Killer eigentlich?

Übrigens gibt es heute eine weitere Anfrage beim Experten, inwieweit die Anlage ohne db-Killer eingetragen werden kann oder vielleicht muss.

Bin selbst gespannt, bislang steht es im Wettstreit der DEKRA-und-TÜV-Experten ja 1:1.

PS: Ich finde die Debatte doch recht spannend und danke allen, die sich beteiligen. Als Harley-Fahrer staune ich natürlich darüber, dass wirklich jemand eine BMW für laut halten kann. Aber dass hat mich ja schon bei ElBullo verblüfft, insofern bin ich lernfähig. :D:D:D
 
Thema:

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