Absicherung Probefahrt bei GS Verkauf

Diskutiere Absicherung Probefahrt bei GS Verkauf im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Auch ich habe schon einige KFZ ob Auto, Motorrad oder auch Wohnwagen privat verkauft. Was soll ich sagen, meistens ging dies auch ohne Probleme...
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Gast 76211

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Auch ich habe schon einige KFZ ob Auto, Motorrad oder auch Wohnwagen privat verkauft. Was soll ich sagen, meistens ging dies auch ohne Probleme über die Bühne. Sowohl die Probefahrten als auch die Ummeldungen bzw. Abmeldungen der Fahrzeuge durch die neuen Besitzer. Aber ich hatte auch einen Fall, bei dem dies nicht funktioniert und auch meine Menschenkenntnis daneben liegten....

Ich kann nur jedem empfehlen, der sich zu 100% absichern möchte, nur abgemeldet zu verkaufen. Alles andere auch wenn vertraglich festgehalten ist erstmal nicht 100% sicher...
Außer ihr wohnt in der Nähe des Käufers und könnt so, bei nicht Einhaltung der Frist und nicht Abmeldung, die Nummernschilder selbst entfernen:wink:.

Ich möchte damit keine Angst schürren und weiß auch, dass dies die Verkaufschancen enorm reduziert aber, wer selbst mal so eine Erfahrung machen durfte wie ich, dass zum Beispiel jemand über 6 Monate in deinem Namen am Verkehrsleben teil nimmt, geblizt wird, falsch parkt... und du dafür die Post bekommst,im Nachgang alles nachweisen musst dass du dies nicht warst. Dann auch noch die KFZ Steuer nach über einem Jahr per Post bei dir ankommt, für ein Fahrzeug welches schon längst abgemeldet sein sollte, kann mein Vorgehensweise nachvollziehen.

Gruß aus der Pfalz :smile:
 
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SLK

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Also das Kennzeichen gibt es natürlich nicht mit!!
'n Abend,

wenn man so handelt wie in # 17 beschrieben, kann nichts passieren. Die Zulassungsstelle muss von Amts wegen dafür sorgen, dass das KFZ ab- oder umgemeldet wird. Durch den Satz " Der Käufer kündigt die Versicherung...." besteht eben kein Versicherungsschutz mehr und durch die Meldung an das Amt endet auch die Steuerpflicht. Falls der Käufer nichts macht, geht das KFZ in die Fahndung.

Der Dreh- und Angelpunkt ist die Prüfung der Identität des Käufers durch den Verkäufer.

Ich hatte fast 40 Jahre als Versicherungsvertreter beruflich mit diesen Dingen zu tun.
 
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Gast 76211

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'n Abend,

wenn man so handelt wie in # 17 beschrieben, kann nichts passieren. Die Zulassungsstelle muss von Amts wegen dafür sorgen, dass das KFZ ab- oder umgemeldet wird. Durch den Satz " Der Käufer kündigt die Versicherung...." besteht eben kein Versicherungsschutz mehr und durch die Meldung an das Amt endet auch die Steuerpflicht. Falls der Käufer nichts macht, geht das KFZ in die Fahndung.

Der Dreh- und Angelpunkt ist die Prüfung der Identität des Käufers durch den Verkäufer.

Ich hatte fast 40 Jahre als Versicherungsvertreter beruflich mit diesen Dingen zu tun.
Ja kann ich bestätigen, wurde mir damals auch gesagt, wäre der Wohnsitz des Käufers in Deutschland wäre dies kein Problem. In meinem Fall war dies jedoch leider anders.
 
Karli1512

Karli1512

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vor dem Verkauf abmelden ist auch nicht optimal, denn wenn die Karre nicht verkauft wird ist sie nicht versichert. Eine Ruheversicherung gibt es nicht mehr. Ich hatte mir in 3 Fällen den Kaufpreis vor der Probefahrt geben lassen und im Kaufvertrag eine entsprechende Klausel aufgesetzt, war nie ein Problem!
 
Frangenboxer

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Meine Eltern haben in gutem Glauben ein Fahrzeug mit Kennzeichen verkauft. Vertraglich sollte es innerhalb von 3 Tag ab/angemeldet werden. Das ist nicht geschehen, der Käufer hat das Fahrzeug mit den Kennzeichen weiterverkauft, dann Wohnsitz nicht in D. Zwangsabmeldung war erst nach 6 Monaten möglich.
Die Polizei macht da gar nichts.
Zweiter Fall: Freund verkauft zugelassenes Auto, 3 Tage später Unfall damit. Ewiges Hin und her, war so eine professionelle Unfallbande.... nur Ärger, deswegen nur ohne Kennzeichen.
Gute Erfahrung habe ich mit dem Motorradverkauf über die Bucht gemacht. Da kaufen oft Händler aus dem Osten. Auch steht der Preis fest. Gibt halt weniger, aber dafür auch weniger Sorgen.
Ich habe meine beiden letzten Motorräder übrigens mit Kennzeichen mitbekommen, obwohl beide Male telefonisch abgemeldete Übergabe angekündigt war.
Man hat sich gut verstanden, beide Male durften die Verkäufer auf der Probefahrt mit meinem Motorrad mit fahren.
 
chris1972

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Hallo zusammen,

Meine Güte, was hier teilweise wieder zusammengeschrieben wird….,

Richtig ist: Beim Fahrzeugverkauf geht die Versicherung auf den Käufer über.
Es entsteht eine sog. Nachhaftung bis längstens 1 Monat, bzw. bis zur Ummeldung durch den Käufer.
Daher: Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag der Übergabe vermerken und an die eigene Versicherung schicken, evtl auch Zulassungsstelle.
Gehe von einem Verkauf innerhalb Deutschland aus.
Wenn der Käufer nicht ummeldet, bzw. Einen Unfall baut, gibt es immer Stress, ist halt leider so.
Bei einem Schaden z.B. auf der Heimfahrt durch den Käufer wird das dann von der eigenen Versicherung noch geregelt, aber der Käufer wird dann dafür geradestehen. Nennt man Regress.


Für meine eigene Praxis bedeutet dies: Ich würde als Käufer von Privat nie ein Motorrad ohne Probefahrt kaufen.
Wenn die Kiste nicht angemeldet ist, trete ich da erst gar nicht an, weil ich mir hierfür ein Kurzzeitkennzeichen besorgen müsste. Findet dann kein Kauf statt, habe ich die Kosten des Kennzeichens, die Zulassungskosten und evtl. den Versicherungsbeitrag dafür zu bezahlen.
Ich zeige auch unaufgefordert meinen Perso und Führerschein vor. Soll der Verkäufer gerne fotografieren.
Als Pfand steht ja dann mein eigener PKW oder Motorrad derweil beim Verkäufer, denn ich bin ja nicht zu Fuß da.
Vom Händler kaufe ich zur Not auch entspannt ohne Probefahrt.
Grüsse
Christian
 
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maxquer

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Und was spricht jetzt dagegen, nach der Probefahrt das Kennzeichen abzunehmen und das Fahrzeug abzumelden?
Der Käufer kann sich doch im Vorfeld nen Kopf machen, wie er das Fahrzeug nach Hause bekommt.

Gruss,
maxquer
 
chris1972

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Und was spricht jetzt dagegen, nach der Probefahrt das Kennzeichen abzunehmen und das Fahrzeug abzumelden?
Der Käufer kann sich doch im Vorfeld nen Kopf machen, wie er das Fahrzeug nach Hause bekommt.

Gruss,
maxquer
Servus,

da spricht nix dagegen, allenfalls die Praxis. Die meisten Privatverkäufe finden am Wochenende statt, Da ist nix mit Abmelden.
Wenn der Käufer abmeldet, muss er eben das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zur Entstempelung mit vorlegen, also braucht er das.
Wenn Du abmeldest, kann der Käufer das FZ nicht mitnehmen und muss nochmal kommen. Bekommt dann aber auch keine Papiere mit….
Wie man sieht: jede Seite kann damit benachteiligt sein.

Wenn während der Probefahrt dann was passiert, ist es eben auch Mist.
Also was sein kann immer…….
Am Ende ist es Menschenkenntnis, Vertrauen oder eben Glückssache.
Muss jeder selber wissen und machen.
 
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maxquer

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Aber ich muss mir doch keinen Kopf mehr drüber machen, was nach dem Kauf passiert.
Und da habe ich schon echte Horrorstories von Geschehnissen mit noch auf den Vorbesitzer angemeldeten Fahrzeugen gehört.

Gruss,
maxquer
 
chris1972

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Ich belasse es für mich hiermit dabei.
Deine Haltung ist natürlich auch richtig.
Habe dargestellt, wie die rechtliche Lage eben aussieht und den Rest regelt dann die Praxis.

Grüße
Christian
 
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Und was spricht jetzt dagegen, nach der Probefahrt das Kennzeichen abzunehmen und das Fahrzeug abzumelden?
Der Käufer kann sich doch im Vorfeld nen Kopf machen, wie er das Fahrzeug nach Hause bekommt.

Gruss,
maxquer
Du würdest also ein Fahrzeug für zB 15000 kaufen und dann auf die Übergabe der Fahrzeugdokumente verzichten, weil der bisherige Besitzer damit erst zur Zulassungsstelle wegen Abmeldung will? Da hätte ich als Käufer kein gutes Gefühl, dass meine Kohle weg ist.
Hinterlegeung des Kaufpreises finde ich ebenfalls spannend - außer einer Quittung habe ich im Zweifelsfall nicht viel …
 
Rallyeblue

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Und da habe ich schon echte Horrorstories von Geschehnissen mit noch auf den Vorbesitzer angemeldeten Fahrzeugen gehört.
"gehört" ist das Stichwort!

So lange der Verkauf hier in D über die Bühne geht, grundsätzlich zu vernachlässigen.
 
sampleman

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Und wie der Käufer das Moped nach Hause bekommt, dass soll er sich gefälligst vorher überlegen.
Oder er überlegt sich, ein anderes Motorrad zu kaufen;-)

Ich als Käufer habe es schon mehrfach so gemacht: Hingefahren, Mopped angesehen, Kaufvertrag unterschrieben, Anzahlung geleistet, Nummernschild und Papiere mitgenommen, Motorrad dagelassen, Dann Mopped umgemeldet, mit neuem Nummernschild und dem restlichen Geld zurückgekommen, Geld bezahlt, quittieren lassen, Nummer dran und heimgefahren.

Das geht nur, wenn das Mopped keine Tagesreise weg ist. Aber ich würde mir sicher nicht einen Kleintransporter oder ein Kurzzeitkennzeichen organisieren, um einen 25 Jahre alten Bock heimzuholen, der 50 km von mir entfernt verkauft wird.

Meine '98er GS habe ich persönlich dem Käufer vor die Tür gestellt, kam so zu einer Abschlussfahrt. Das war aber auch nicht so kritisch, wir waren miteinander bekannt.
 
SLK

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Meine Güte, was hier teilweise wieder zusammengeschrieben wird….,

Richtig ist: Beim Fahrzeugverkauf geht die Versicherung auf den Käufer über.
Es entsteht eine sog. Nachhaftung bis längstens 1 Monat, bzw. bis zur Ummeldung durch den Käufer.
Daher: Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag der Übergabe vermerken und an die eigene Versicherung schicken, evtl auch Zulassungsstelle.
Gehe von einem Verkauf innerhalb Deutschland aus.
'n Abend,

genau deswegen ist der Satz "Der Käufer kündigt die bestehende Versicherung sofort und..." so wichtig. Damit sind sowohl der Verkäufer und auch der Versicherer mit dem Zeitpunkt der Unterschriften raus. Allerdings besteht für den Versicherer aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes eine Nachhaftung, ist aber für den Verkäufer irrelevant.

Der Käufer kann sein Risiko ausschließen, indem er sich vorher von seinem Versicherer eine eVB geben lässt und auf ausdrückliche Deckung ab Kauf eines KFZ oder festem Datum besteht.

Daher: Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag der Übergabe vermerken und an die eigene Versicherung schicken, evtl auch Zulassungsstelle.
Gehe von einem Verkauf innerhalb Deutschland aus.
Die Weiterleitung des Kaufvertrages an den Versicherer und natürlich an die Zulassungsstelle hat unverzüglich zu erfolgen und nicht eventuell. Bis zum 30.09.2005 stand es sogar auf der Rückseite des Fahrzeugscheines, sinngemäß: Jeder Wohnort- oder Halterwechsel sind der Zulassungsstelle unverzüglich mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht nach wie vor.
 
eetarga

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Das angemeldete Fahrzeug sollte nur an eine Person mit deutschem Wohnsitz verkauft werden, in den Kaufvertrag gehört immer der Satz. "Der Käufer kündigt die bestehende Versicherung sofort und versichert das Fahrzeug anderweitig." Der von beiden Beteiligte unterschriebene Kaufvertrag wird unverzüglich an die Zulassungsstelle geschickt. Damit kann die Zulassungsstelle sofort tätig werden, falls das KFZ nicht schnellstens umgemeldet wird, denn es ist ja nicht mehr versichert. Deswegen ist auch der deutsche Wohnsitz wichtig, denn der Arm deutscher Gesetze reicht nur bis Frankfurt/Oder.

Nur mal kurz als Sidekick! Ist das Risiko nicht genau anders herum? Ein deutscher Michel fährt dann munter mit der BMW einfach weiter spazieren. Wer soll ihn hindern, bis zur Zwangsabmeldung durch die deutsche Polizei/Zulasungsstelle?

Ein EU-Auslandskäufer wird die BMW ja entweder als Händler durchhandeln oder ein Endkunde will sie dann zu Hause anmelden.

Dazu muß sie abgemeldet sein, hier bei uns z.B. wird das eingeführte Fahrzeug dann durch einen Akt der estnischen Zulassungsstelle abgemeldet und diese Info geht an die deutsche Zulassung und der Drops ist gelutscht. Einziger Nachteil, es dauert ein wenig länger, die deutsche KFZ.-Steuer läuft bis zum deutschen Verwaltungsakt weiter, das kann mal 2 bis 3 Wochen dauern...
Es bestehen meines Wissens online-Datenbankverbindungen zwischen etlichen EU-Ländern.
Italien sogar komplett (3 Datenbanken)-Estland, Deutschland-Estland, das habe ich selber schon erfahren, aber da wird es sicherlich noch viel mehr Querverbindungen/Vernetzungen geben.

dann direkt zum Posting - wer meint eine 2.000,- E Schlurre nur mit Bargeldhinterlegung bei einer möglichen Probefahrt zu verkaufen - da wünsche ich viel Spaß mit der Interessentenschlage, die sicherlich von Hamburg bis München reicht. Sorry - aber das ist illusionär.
 
SLK

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Nur mal kurz als Sidekick! Ist das Risiko nicht genau anders herum? Ein deutscher Michel fährt dann munter mit der BMW einfach weiter spazieren. Wer soll ihn hindern, bis zur Zwangsabmeldung durch die deutsche Polizei/Zulassungsstelle?
Das ist eben nicht mehr das Problem des Verkäufers, sondern das der Zulassungsstelle. Das KFZ ist ja nicht mehr versichert, und deswegen wird die ganz schnell tätig und gibt das Kennzeichen auch weiter zur Polizei zur Fahndung. Wie ich bereits mehrfach schrieb: Beim Verkauf die Identität und Adresse des Käufers prüfen und sofortige Mitteilung über den Verkauf an den Versicherer und die Zulassungsstelle.

Kleine Anekdote; Bis vor etwa fünf Jahren wurden diese Ermittlungen und auch Zwangsabmeldungen bei uns von Karl-Heinz F. (jetzt Ruhestand) gemacht. Der war in seiner Zeiteinteilung frei und ist am liebsten am Sonntag zu den "Kunden" gefahren. Bevor er an der Haustür geklingelt hat, hat er erstmal die Stempel von den Kennzeichen gekratzt, sofern das Auto zugänglich war. Die Überraschung war immer sehr groß. :D :Super:
 
Boxertyson

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Ich will hier den Übervorsichtigen nicht noch Wasser auf die Mühlen gießen, ich habe selbst schon viele Male ein angemeldetes Moped oder Auto beim Verkauf dem Käufer mitgegeben. Ich habe da auch immer auf mein Bauchgefühl gehört. Bisher ist es immer gut gegangen.

Aber falls Jemand allein zur Besichtigung und Probefahrt kommt, lasse ich mir immer den Ausweis als Pfand geben. Vor vielen Jahren hat ein Bekannter mal einem Interessenten seine fast neue Fireblade zur Probefahrt überlassen. Der Interessent war selbst mit einer uralten Suzi da. Als Pfand hat er die Suzi nebst Schlüssel da gelassen. Als der Interessent dann nicht wieder kam, stellte sich heraus, das die Suzi ebenfalls bei einer Probefahrt unterschlagen worden ist...... Der Dieb hat einen guten Tausch gemacht, und der eigentliche Besitzer der Suzi hat sein Moped zurück bekommen. Nur die Fireblade war nie wieder gesehen.
 
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Der Dieb hat einen guten Tausch gemacht, und der eigentliche Besitzer der Suzi hat sein Moped zurück bekommen. Nur die Fireblade war nie wieder gesehen.
Was man sich immer vergegenwärtigen sollte: Solche spektakulären Geschichten machen natürlich die Runde, während du von den vielen Verkäufen, die völlig reibungslos verlaufen sind, wenig hörst.

Natürlich ist nichts dagegen zu wissen, sich gegen Betrug und Diebstahl abzusichern. Wenn diese Vorsichtsmaßnahmen jedoch so viel Umstände machen, dass potenzielle Käufer angeschreckt werden, dann bringt das auch nichts. Dir wird deine Kiste dann zwar nicht gekaut, aber los wirst du sie auch nicht. Aber wie du selbst ja schon schreibst: Das Bauchgefühl sollte entscheiden.
 
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