Motorrad Umfaller

Diskutiere Motorrad Umfaller im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; In D erstellt die Polizei ein Protokoll mit den Angaben der Beteiligten. Eine Partei erhält ein Ticket. Das Ticket ist dann schon auf den...
JUG

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Die Polizei gibt nicht zu Protokoll wer schuld ist - normalerweise. Schadensaufnahme hilft natürlich enorm.
In D erstellt die Polizei ein Protokoll mit den Angaben der Beteiligten.
Eine Partei erhält ein Ticket.
Das Ticket ist dann schon auf den vermeintlichen Verursacher ausgestellt. Aus der Rolle kommt man fast gar nicht mehr heraus.
 
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ChrisAUT

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Eigentlich füllt man vor Ort einen Unfall/Schadensbericht aus, dieser ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Da gibt's dann keinen Konjuktiv mehr.

Kiste zum Händler, der regelt das. Wenn der Sachverständige des Versicherers sich querlegt, dann ab zum Anwalt.
 
QVIENNA

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Eigentlich füllt man vor Ort einen Unfall/Schadensbericht aus, dieser ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Da gibt's dann keinen Konjuktiv mehr.

Kiste zum Händler, der regelt das. Wenn der Sachverständige des Versicherers sich querlegt, dann ab zum Anwalt.
Ich hasse diese Unfallberichte, seit gefühlt 100 Jahren dasselbe bescheidene Formular, viel zu klein.

Und noch mehr gehen mir die Leute auf den Keks, die ihr Formular mitten im Verkehr ausfüllen, anstatt ihre Dreckskiste an den Straßenrand zu fahren oder die nächste Ausfahrt zu nehmen.
 
Oldenburger

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Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Ich bin Firmenkundenberater für Sachversicherungen/Kredit - auch für das Flottengeschäft zuständig.

Hier gibt es keine Probleme. 3,5T€ bei einem so neuen Motorrad sind die berühmten Peanuts. KVA, 1-2 aussagekräftige Bilder dazu und mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit geht sogar ohne Gutachter über den Tisch. Freigabe vom Versicherer, reparieren lassen und Rechnung zur Versicherung oder direkt abrechnen.

Aber natürlich kann man auch sofort einen Anwalt nehmen. Aber im nächsten Jahr bitte nicht laut rumheulen und -poltern, wenn sich die Beiträge komischerweise noch mehr erhöhen als nötig…
 
Oldenburger

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Solche Sachen sind bei mir Alltag und laufen i.d.R. Unkompliziert und schlank durch!!
 
QVIENNA

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Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Ich bin Firmenkundenberater für Sachversicherungen/Kredit - auch für das Flottengeschäft zuständig.

Hier gibt es keine Probleme. 3,5T€ bei einem so neuen Motorrad sind die berühmten Peanuts. KVA, 1-2 aussagekräftige Bilder dazu und mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit geht sogar ohne Gutachter über den Tisch. Freigabe vom Versicherer, reparieren lassen und Rechnung zur Versicherung oder direkt abrechnen.

Aber natürlich kann man auch sofort einen Anwalt nehmen. Aber im nächsten Jahr bitte nicht laut rumheulen und -poltern, wenn sich die Beiträge komischerweise noch mehr erhöhen als nötig…
Hab diese Woche unseren Flottenberater auch beruhigt, dass das größte Schadentier (sowohl Fahrer als auch Auto) rausfliegt …
 
bswoolf

bswoolf

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R1150R BJ 2002 EZ und noch so einige Moppeds mehr
Du hast es mit einer Versicherung zu tun. Die werden nur durch den Einsatz von Anwälten in Bewegung gehalten.
 
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sigmali

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Ich habe zum Glück seit sehr vielen Jahren keine Schäden mehr (weder eigen- noch fremdverschuldet) und deshalb keine eigenen Erfahrungen. Aber zwei pensionierte Kollegen schilderten mir ihre unabhängigen Erfahrungen aus 2023 (beide kennen sich nicht).

1.: Ehefrau sitzt im parkenden BMW auf Supermarktparkplatz. Jemand fährt beim Ausparken leicht dagegen. minimaler Schaden. Regelung ohne Polizei. Beim BMW-Händler in Balingen dann der Hinweis: Abtretungserklärung an BMW, damit Kollege sich nicht selber mit der Versicherung auseinander setzen muss. Sie werden einen Sachverständigen beauftragen. Grund: die Versicherungen versuchen lt. Erfahrungen dieses Autohauses immer häufiger, die Kosten ungerechtfertigt zu drücken und den Geschädigten Ärger zu bereiten. (Bei ihm hinterfragte die Versicherung, was die Frau im Auto gemacht hatte und unterstellte, dass sie auch gefahren sei. Obwohl der Schädiger den SV korrekt angegeben hatte und das Schadenbild zum stehenden Geschädigten passte).

2.: VW Golf steht auf Parkplatz Supermarkt. SV wie in 1. Minimalschaden, den er -falls selbst verursacht- mittels smartrepair behoben hätte. VW-Händler in Sigmaringen schlug ebenfalls den gleichen Weg (Gutachten SV, Abtretungserklärung) mit derselben Begründung wie der BMW-Händler (viele schlechte Erfahrungen mit den Versicherungen) vor.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, in beiden Fällen wurden Rechtsanwälte eingeschaltet.

Die Frage für mich ist: haben sich die Versicherungen "selbst ins Knie geschossen", indem sie in der Vergangenheit ungerechtfertigt Schadensansprüche abwehren oder verkleinern wollten, worauf sie nun als Reaktion in Summe mit unnötig hohen Gesamtkosten konfrontiert werden.
Oder hat sich bei den Werkstätten eine Praxis entwickelt, bei der auch die Sachverständigen und ggf. Rechtsanwälte "mitverdienen"?
 
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Moto-GK

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Ich habe meine BMW zu meinem Händler gebracht. Habe den Schaden erklärt, Versicherung des Unfallverursachers angegeben, und sogleich einen Flyer mit dem dazugehörigen Anwalt in die Hand gedrückt bekommen.
Ich denke auch, daß dadurch der eine vom Anderen profitiert.
 
Doppelkopf

Doppelkopf

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Hallo,

Anfang 2023 wurde ich mit meiner nagelneuen GS (ca. 360 km Laufleistung) durch einen Linksabbieger abgeräumt.
Die GS und ich prallten in die Beifahrertür eines Kleintransporters.

Der Schaden an der GS wirkte zunächst nicht heftig.
Habe das Mopped zum Vertragshändler gebracht.
Dieser hat sich um den Gutachter gekümmert bzw. diesen beauftragt.
Am Ende war die Schadenshöhe um etwa 10.000 €.

Der Unfallverursacher war vor Ort geständig, hat sich entschuldigt und wurde von der POLIZEI als Verursacher festgestellt und verwarnt.

Trotzdem habe ich alles an einen Anwalt übergeben.
Den ganzen Stress und die Korrespondenz mit den Versicherungen wollte ich mir ersparen.

Die Unfall-GS wurde dann durch den Vertragshändler veräußert.
Ich habe mich für eine nagelneue und unfallfreie GS entschieden und war froh, dass ich mit dem Hin und Her und dem Schriftverkehr nichts am Hut hatte.

Bis denne und viel Erfolg bei der Regulierung des Schadens
Doppelkopf
 
John_Stiles

John_Stiles

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Ich rate nahezu stets die Sache einem Anwalt zu übergeben. Zumal, wenn die Schuldfrage eindeutig ist. Im Schulterschluss mit einem Gutachter, den man sich selber aussucht, und nicht denjenigen, den die gegnerische Versicherung gerne hätte. Das spart am Ende alles Lauferei (die man sowieso hat), Ärger, schont die Nerven und beschleunigt u.U. die ganze Sache.
 
KAlaus

KAlaus

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Versicherungen wollen nur dein Bestes.
Dein Geld / Beiträge.

Haftpflichtversicherungen sollen natürlich unberechtigte Forderungen abwehren.
Aber es ist zunehmend zu beobachten, dass Versicherungen sich aus Prinzip quer stellen.
Mein Rat: Nimm dir als Geschädigter immer einen Anwalt. Den muss die Versicherung des Schadensverursachers nämlich auch bezahlen und der juristische Beistand ist somit für dich kostenlos.
Erspart aber im Zweifelsfalle eine Menge Ärger und Zeit.
Bei einem Schaden in der Höhe wären die Anwaltskosten knapp 10% der Gesamtsumme (exkl. Gutachten)
Das ist ein Argument für die Versicherung, schnell und ohne zusätzliche Kosten zu regulieren - die sind ja auch nicht komplett doof und können rechnen. Auch der Aufwand mit Anwalt-hin-und-her verursacht bei der Versicherung selber Kosten, die die auch ziemlich gut kennen und ausrechnen können.

Wenn jeder jedesmal einen Anwalt einschaltet, dann sind auch die Geschädigten mittelbar die Dummen - oder meint ihr, die Versicherung schlägt die daraus resultierenden Kosten nicht auch auf die allgemeinen Beiträge um?
Wer DAS glaubt, dem kann eh keiner helfen ;-)

Also: Schaden mit Absegung der Versicherung reparieren lassen, ggf. Frist (mit Ankündigung, dass bei Verletzung ohne weitere Info die Sache an Anwalt übergeben werden muss) setzen und erst bei Verstreichen derselben einen Anwalt einschalten...
 
SLK

SLK

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Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, in beiden Fällen wurden Rechtsanwälte eingeschaltet.

Die Frage für mich ist: haben sich die Versicherungen "selbst ins Knie geschossen", indem sie in der Vergangenheit ungerechtfertigt Schadensansprüche abwehren oder verkleinern wollten, worauf sie nun als Reaktion in Summe mit unnötig hohen Gesamtkosten konfrontiert werden.
Oder hat sich bei den Werkstätten eine Praxis entwickelt, bei der auch die Sachverständigen und ggf. Rechtsanwälte "mitverdienen"?
Moin,

diese Praxis hat sich leider durchgesetzt und führt m.E. nicht nur zu höheren Kosten, sondern oft auch zu längeren Bearbeitungszeiten. Bei klaren Sachverhalten und geringen Schäden reichen vielen Versicherern oft ein KVA und 'n paar Fotos. Merkwürdigerweise empfehlen die bei uns ansässigen Werkstätten immer Anwälte aus weit entfernten Städten wie zum Beispiel Hamburg.

Bei Parkplatzunfällen hat sich leider verbreitet, dass meist beide Beteiligten Schuld haben sollen und die Quote 50 % beträgt. Es gibt ein BGH-Urteil, demzufolge gilt eben auf Parkplätzen die gegenseitige Rücksichtnahme. Dadurch ist es möglich, dass man selbst dann eine Teilschuld bekommt, wenn das andere KFZ rückwärts ausparkte und man selbst gerade langsam auf dem Fahrstreifen fuhr. Deswegen wird mittlerweile immer genau nachgefragt, wenn in der Schadenanzeige steht, dass man im Auto war und auf dem Fahrersitz saß. Es wird unterstellt, dass das KFZ gerade bewegt wurde.
 
S

sigmali

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Moin,

diese Praxis hat sich leider durchgesetzt und führt m.E. nicht nur zu höheren Kosten, sondern oft auch zu längeren Bearbeitungszeiten. Bei klaren Sachverhalten und geringen Schäden reichen vielen Versicherern oft ein KVA und 'n paar Fotos. Merkwürdigerweise empfehlen die bei uns ansässigen Werkstätten immer Anwälte aus weit entfernten Städten wie zum Beispiel Hamburg.

Bei Parkplatzunfällen hat sich leider verbreitet, dass meist beide Beteiligten Schuld haben sollen und die Quote 50 % beträgt. Es gibt ein BGH-Urteil, demzufolge gilt eben auf Parkplätzen die gegenseitige Rücksichtnahme. Dadurch ist es möglich, dass man selbst dann eine Teilschuld bekommt, wenn das andere KFZ rückwärts ausparkte und man selbst gerade langsam auf dem Fahrstreifen fuhr. Deswegen wird mittlerweile immer genau nachgefragt, wenn in der Schadenanzeige steht, dass man im Auto war und auf dem Fahrersitz saß. Es wird unterstellt, dass das KFZ gerade bewegt wurde.
Für mich ein Grund mehr, meine beiden Dashcams vorne und hinten zu nutzen. :wink:
 
Skywalker_Berlin

Skywalker_Berlin

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...
Der Schaden beläuft sich nun auf über 3200€ + Gutachter mit 1500€
...
@Moto-GK
... das Gutachten für diesen "kleinen" Umfaller kostet 1.500 EUR? Wer vergoldet sich denn hier seine Arbeitszeit? Finde ich außerordentlich teuer! Und jetzt noch einen Anwalt? Kein Wunder, dass die Versicherungsprämien so steigen. Ist schon irgendwie irre.
 
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