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Gast 41871
Gast
Hallo,
seit 28. April gelten ja neue Bestimmungen in der StVO. Speziell der Abstand zum Radfahrer (Radfahrerin/Radfahrende/Diverse) beim Überholen soll innerorts 1,5m, außerorts 2m betragen. So weit klar, hoffentlich ist die Straße breiter als mein Fahrzeug + Abstand 2m + Breite des Radfahrers ca. 0,8m + Abstand zum rechten Straßenrand wenigstens 0,5m. Also muss die Fahrbahn wenigstens 5,8m breit sein, wenn ein LKW den Radfahrer überholen will. Ist die Straße schmaler, schleicht der LKW hinterher...
Was ist aber nun wenn die Straße genau so schmal ist und der LKW kommt entgegen? Dann kann der Abstand con wenigstens 2m nicht eingehalten werden. Oder muss dann der LKW rückwärts fahren, die Böschung runter rollen oder wie oder was?
Ich weiß nicht was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, wenn er gedacht hat...
MfG Gärtner
seit 28. April gelten ja neue Bestimmungen in der StVO. Speziell der Abstand zum Radfahrer (Radfahrerin/Radfahrende/Diverse) beim Überholen soll innerorts 1,5m, außerorts 2m betragen. So weit klar, hoffentlich ist die Straße breiter als mein Fahrzeug + Abstand 2m + Breite des Radfahrers ca. 0,8m + Abstand zum rechten Straßenrand wenigstens 0,5m. Also muss die Fahrbahn wenigstens 5,8m breit sein, wenn ein LKW den Radfahrer überholen will. Ist die Straße schmaler, schleicht der LKW hinterher...
Was ist aber nun wenn die Straße genau so schmal ist und der LKW kommt entgegen? Dann kann der Abstand con wenigstens 2m nicht eingehalten werden. Oder muss dann der LKW rückwärts fahren, die Böschung runter rollen oder wie oder was?
Ich weiß nicht was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, wenn er gedacht hat...
MfG Gärtner