Zusatzscheinwerfer und der TÜV

Diskutiere Zusatzscheinwerfer und der TÜV im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; EU-Recht ist über dem Nationalen-Recht,und musste innerhalb von 4Jahren übernommen werden.Licht am Tag war in Österreich vorgeschrieben,in...
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wudu

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EU-Recht ist über dem Nationalen-Recht,und musste innerhalb von 4Jahren übernommen werden.Licht am Tag war in Österreich vorgeschrieben,in Grichenland verboten.Nun ist Tagfahrlich bei Neuwagen laut EU pflicht.Wobei Licht am Tag eine nationale Sonderregel war.Mehr als 10Watt nach vorne auser Fernlicht.
 
Tammo

Tammo

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....ich verstehe sowieso nicht, warum man zum Abblendlicht ( vorgeschrieben) noch ein Tagfahrlicht verwenden möchte?
Oder wozu Zusatz Nebler, wenn es so neblig ist, das ich die Dinger benötige, fahre ich in der Regel so langsam, dass ich alles am Strassenrand entspannt sehen kann.
Was ich sehr nützlich finde ( R 1100 GS), sind meine BEIDEN Zusatzfernlichter! Damit kann ich sehen, ob mir das Wild den Weg versperren möchte oder nicht!
Der TÜV hat es abgesegnet, obwohl so nicht erlaubt, aber in seinen persönlichen Augen sinnvoll!! Hier noch mal ein Danke an den Prüfer!!!

Und die Rennleitung, hat mich bei zwei Kontrollen bisher, nicht auf die sehr gute Lichtausbeute hingewiesen!
Zudem habe ich auch noch im Hauptscheinwerfer ein Leuchtmittel mit größerer Wattzahl.
Für mich einfach nur wichtig, das ich gut und weit in der Nacht sehen kann, selbstverständlich sind alle Lichter, Leuchten, Blinker und ähnliches korrekt eingestellt ;-)
Tagsüber hilft zum Gesehen werden das Abblendlicht!
Gruss Tammo
 
gerd_

gerd_

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Hi
....ich verstehe sowieso nicht, warum man zum Abblendlicht ( vorgeschrieben) noch ein Tagfahrlicht verwenden möchte?
Weil es cool und wichtig aussieht
Oder wozu Zusatz Nebler, wenn es so neblig ist, das ich die Dinger benötige, fahre ich in der Regel so langsam, dass ich alles am Strassenrand entspannt sehen kann.
Stimmt eigentlich, aber die Nebler-Fahrer fahren i.d.R. gar nicht bei Nebel
Was ich sehr nützlich finde ( R 1100 GS), sind meine BEIDEN Zusatzfernlichter! Damit kann ich sehen, ob mir das Wild den Weg versperren möchte oder nicht!
Der TÜV hat es abgesegnet, obwohl so nicht erlaubt, aber in seinen persönlichen Augen sinnvoll!! Hier noch mal ein Danke an den Prüfer!!!
Abgesegnet hat er es garantiert nicht. Bestenfalls "wohlwollend übersehen" (so wie mein TÜVie)
Tagsüber hilft zum Gesehen werden das Abblendlicht!
Sehe ich auch so. Aber manch einer braucht eben zusätzlich Tagfahrleuchten, Nebelfunzeln, Wahnweste (führt dazu dass die armen Schweine vom Strassenbau nicht mehr richtig wahrgenommen werden), Rundumblinkleuchte, US-Blinker (leuchten dauern schwach), und noch einige Weihnachtsbaumleuchtketten. Tagsüber ist mir das alles relativ egal, aber nachts blendet es nun mal die Entgegenkommenden.
gerd
 
D

der niederrheiner

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JA, aber. Das Thema "Nebelschlußleuchten" ist noch nicht durch. Die Aussage "nur bei Nebel" und entsprechend schlechter Sicht. Darf ich die denn nicht auch bei dichtem Schneefall einschalten?!?



duckunwech
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Warum nicht mal in die STVO schauen?

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

geklaut bei:

StVO - Einzelnorm
 
zyklotrop

zyklotrop

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Warum nicht mal in die STVO schauen?

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

geklaut bei:

StVO - Einzelnorm
Und bei diesen Witterungsbedingungen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Vergessen all die Deppen nur zu gerne, welche bei Regen mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte über die Bahn knallen und alle Hinterherfahrenden blenden.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Und bei diesen Witterungsbedingungen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Vergessen all die Deppen nur zu gerne, welche bei Regen mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte über die Bahn knallen und alle Hinterherfahrenden blenden.
Auch das weiß das Netz besser :tongue:

§ 3 Geschwindigkeit


(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.



auch geklaut bei: StVO - Einzelnorm
 
zyklotrop

zyklotrop

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Auch das weiß das Netz besser :tongue:

§ 3 Geschwindigkeit


(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.



auch geklaut bei: StVO - Einzelnorm
Sach ich doch. Nur in kurz
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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... angepasst ... Ist das Zauberwort! Dass kann unter Umständen auch Schrittgeschwindigkeit bzw. Stillstand bedeuten.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Aber auf keinen Fall schneller als 50 km/h, weil, wenn die Sicht eine schnellere Geschwindigkeit zulässt, dann muss die Nebelschlussleuchte aus sein. ;)
 
Thema:

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