![gerd_](/data/avatars/m/1/1718.jpg?1577655811)
gerd_
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Hi
Da gilt wieder die StVZO §49a
>>>>(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.<<<<
Das "ständig" ist nicht erfüllt. Die Bestimmung gilt z.B. für die Klappscheinwerfer des alten Opel GT. Die mussten beim Einschalten aufklappen (eigentlich gingen sie beim Aufklappen an). Der musste aber zusätzliche Lichtlein haben damit die Lichthupe realisiert wurde.
Wie heiss etwas gekocht und bei welcher Temperatur es dann gegessen wird ist eine andere Frage. :-)
gerd
Leider falsch. Was dran ist muss funktionieren und die Abdeckkappen sind verboten.Bis es soweit ist lass ich die "Rallye-Look-Abdeckkappen" drauf, dann sind die Lampen rein rechtlich garnicht dran
Da gilt wieder die StVZO §49a
>>>>(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.<<<<
Das "ständig" ist nicht erfüllt. Die Bestimmung gilt z.B. für die Klappscheinwerfer des alten Opel GT. Die mussten beim Einschalten aufklappen (eigentlich gingen sie beim Aufklappen an). Der musste aber zusätzliche Lichtlein haben damit die Lichthupe realisiert wurde.
Wie heiss etwas gekocht und bei welcher Temperatur es dann gegessen wird ist eine andere Frage. :-)
gerd
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