Xenon Scheinwerfer

Diskutiere Xenon Scheinwerfer im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Diese illegale "Nachrüstung" (IMHO eher eine Bastelei) kann auch jeder selbst durchführen. Entsprechende Sätze gibt es in der ebucht zuhauf...
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Dietmar

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Diese illegale "Nachrüstung" (IMHO eher eine Bastelei) kann auch jeder selbst durchführen. Entsprechende Sätze gibt es in der ebucht zuhauf.

Finger weg in D ! In Italien mag es niemanden interessieren.

Gruß

Dietmar
 
charles

charles

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Lieber Dieter, dann bitte informiere dich und vergewissere dich selbst, bevor du schreibst 'Finger weg' und 'illegale Nachrüstung' oder 'Bastelei', besonders wenn es ein BMW-Scheinwerfer ist (die ganze Optik wurde ausgetauscht und von außen merkt man keine Veränderung! - sie ist von außen haargenauch die selbe). Auch wir unterliegen einer Verkehrsordnung, welche zumindest in Südtirol aufgrund Kontrollen stark eingehalten wird.
Wenn man mich in Italien z. B. mit eingeschaltenen (Zusatz-)Touratechscheinwerfern aufhaltet, dann bin ich fällig!

Grüße

charles
 
D

Dietmar

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Lieber charles,

1) ich heiße Dietmar und nicht Dieter.

2) informiere Du Dich erst einmal über die Zulassungen von Scheinwerfern.
In einen Scheinwerfer für Halogenglühlampen darf man nicht einfach einen Xenonbrenner einbauen ! Hier auch die Warnung unseres Kraftfahrbundesamtes dazu:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Pressemitteilungen/pressemitteilungen2002/pm_33_2002.htm

3) der Hinweis auf Italien erfolgte deshalb, weil die Illegalität eines solchen Handels hier in Deutschland ausreichend bekannt ist.

zu 2) der Text von Hella (Zitat)
Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung).

Fragen ?

Gruß

Dietmar
 
charles

charles

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Hallo Dietmar,

entschuldige mich vielmals, habe deinen Namen falsch geschrieben. Habe es gemerkt, als ich das Schreiben bereits verschickt habe.

Haben den BMW Händler angerufen, aber leider anwortet er heute Nachmittag nicht mehr. Werde es am Montag wieder versuchen.

Wie ich geschrieben habe, hat er NICHT einfach die Glühbirne ausgetauscht, sondern das GESAMTE optische Teil, also ist es keine Bastelei oder ähnliches.

Zwar hat er mir kein Zertifikat gegeben, aber am Montag werde ich ihn fragen. Auf dem Licht steht auf jedem Fall schon die Kennzeichnung E1.

Weiters hat jener Händler vor ca. 1 Monat ganz offiziell in der Zeitung gewerbt (nur sinngemäß nachgeschrieben:) "wer jetzt eine GS erwerbt, erhält das Xenonlicht gratis dazu". Wenn es sich um eine Fuschelei handeln würde, täte er es doch nicht in die Zeitung hinein. Er ist ja offizieller BMW-Händler und dürfte sich nie erlauben Unsinn zu bauen. Zumindest ich würde an seiner Stelle nichts riskieren.

Auf jeden Fall lasse ich mir eine reguläre Bescheinigung schicken und melde mich wieder, OK?

Übrigens eine Frage: z. B. bei der K1200LT, die Xenon als Zubehör anbietet, ist dort eine automatische Leuchweiternregulierung oder die Reinigungsalnlage eingebaut? Oder bezieht sich das Gesetz bloß auf Autos?
Vielleicht gibt es Ausnahmen bezüglich Motorräder?

Grüße

charles
 
qtreiber

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Moin,

psssst; habe ich übrigens schon erwähnt, daß insbesondere in BMW-Foren es ganz wichtig ist sich "legal" zu verhalten? Es geht häufig darum, ob eine "Genehmigung" vorliegt und weniger was eine "Veränderung" bringt. Habe ich nicht? Auch gut. Wollte es trotzdem mal erwähnen. Stelle ich immer wieder fest. Häufig ist die erste Frage in einem Beitrag dahingehend. Nicht das "Problem" (die Frage) an sich wird behandelt, sondern zuallererst gilt es die "Rechtsmäßigkeit" zu klären. ;)
Sorry, daß ich zum eigentlichen Thema nichts beitragen konnte.

Wünsche allen viel Spaß ...und Licht... und nicht ärgern lassen. :)

Motorrad fahre ich auch gerne. :)

Gruß
 
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charles

charles

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Danke Bernd!

War auf jedem Fall nicht mit böser Absicht gemeint, Dietmar!

Grüße

charles
 
qtreiber

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charles schrieb:
War auf jedem Fall nicht mit böser Absicht gemeint, Dietmar!
@charles + Dietmar; von mir ebenfalls nicht.:) Und für Denjenigen, der zu 100% auf der sicheren Seite sein möchte, ist eine "ABE" etc sehr wichtig.

Gruß
 
G

GSWilly

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Hi Carlo.-))

besten Dank. Denke das mache ich...

GSWilly
 
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Dietmar

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Hallo Charles,

ich möchte auch gerne die Schärfe aus der Diskussion nehmen und wieder zu den sachlichen Diskussion kommen.

Zu den Fakten:
- der Thread ging um Xenonlicht für die 1200GS
- die Ausrüstung erfolgte nicht durch BMW, sondern durch einen Händler
- Xenon-Abblendlicht ist für Motorräder nicht vorgesehen und damit nicht zulässig (Stand vor ca. 6 - 12 Monaten)
- Xenon-Fernlicht ist zulässig (in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer)
- Ein Scheinwerfer ist immer komplett geprüft, dh. Optik, Leuchtmittel und "Streuscheibe" (gibt es bei Klarglasscheinwerfern, Fachbegriff optikfreie Abschlusscheibe, nicht). Die Verwendung eines anderen Leuchtmittels und auch einer anderen Optik ist nicht zulässig, bzw. müßte neu zugelassen werden.

Zu den Unbekannten:
- Welche Zulassung trägt Dein Scheinwerfer jetzt Charles ?
In meinem Glas sind im Bereich des Fernlichtes einmal E3 - 2179 und einmal E3 -2180. Sollten diese Zahlen bei Dir ebenfalls stehen, so ist Dein Xenon illegal.
- Die Art der Zulassung für das Xenon der BMW LT kenne ich nicht, es muß sich um eine Sonderzulassung handeln (so wurde auch Xenon bei PKWs eingeführt !). Ein Umbau des zugelassenen LT-Scheinwerfers in die GS wäre damit auch nicht zulässig.
- Wie weit ein evtl. Zulassungsprozeß für Xenonlicht für Motorräder ist, weiß ich nicht, da ich einige Zeit aus dem Geschäft bin. Meine Vermutung:
Lohnt nicht, da die LEDs kommen.

Nun zu dem Einwand von Bernd:
Illegal und illegal sind 2 Paar Schuhe. Ein Umbau von Halogenscheinwerfern auf Xenon ist in der Regel mit erheblichen Blendwerten für die anderen Verkehrsteilnehmer verbunden, daher finde ich diese Nachrüstung "merde".
Von solchen "Helden" (i.d.R. auf 4 Rädern und gern auch BMW) werde ich als Autofahrer regelmäßig geblendet.

Viele Grüße

Dietmar
 
charles

charles

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Dietmar.

Nun komme ich wirklich ins Zweifeln:confused: !!!

Ich nehme schon an, daß ein BMW Vertragshändler mir seriöse Dinge anbietet, oder mich zumindest aufmerksam macht, wenn es über die legale Grenze geht. Vor allem, wenn er auf der Zeitung wirbt, daß man ein Xenon Licht dazubekommt, wenn man ein neues Motorrad kauft.

Ich habe alle Zahlen auf dem Licht (im Bereich des Fernlichtes - beim Abblendlicht steht gar nichts) abgeschrieben:

50R00 00HCR10
E3 2179
667 CEV 668
50R00 00 CHR10 E3 2180.

Also E32179 und E3 2180 sind beide enthalten. Muß ich somit davon aus gehen, daß es bei mir illegale Sache ist???:mad: :mad: :mad:

Danke für eine kurze Rückmeldung

charles
 
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Dietmar

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Hallo Charles,

wenn auf Deinem Scheinwerferglas die gleichen Nummern wie bei mir stehen, so ist der Scheinwerfer nur für Halogenlampen zugelassen.
Legal ist es also nicht.

Ist es Dir möglich ein Bild von vorn (leicht seitlich) in den Scheinwerfer zu machen oder hat der Handler eine Homepage, wo man mehr sehen kann.
Ich wundere mich immer noch über Deine Aussage "die ganze Optik wurde getauscht". Ich nehme an, dass damit der Reflektor gemeint ist.
Dazu hätte er ja den Scheinwerfer öffnen müssen, kannst Du entsprechende Spuren erkennen, z.B. eine nachträgliche Verklebung ?

Dann wüßte ich zugerne, woher diese neue Optik stammen soll, der LT Reflektor sollte nicht passen. Bei modernen Scheinwerfer sind die Reflektoren hochkomplexe Geometrien, die man nicht so einfach nachmachen kann (es sei denn die Blendung spielt keine Rolle).

Konntest Du Dir schon ein Bild über das Streulicht (Licht über der Hell-Dunkelgrenze) machen ? Geht ganz gut in Garagen.

In einem anderen Forum hatte auch ein User, seinen Scheinwerfer umgebaut. Ein Anbieter lieferte in diesen Fall Xenonbrenner im H7-Sockel.
Kosten etwas mehr als 100 Euro...
Also sollte Dein Händler mehr gemacht haben, oder er lebt gut von den 3% Aufschlag:D

Gruß

Dietmar

P.S. Wo wohnst Du ? Im September bin ich eine knappe Woche in Südtirol in Auer.
 
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charles

charles

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Hallo Dietmar,

gerne mache ich ein Bild über das Licht etc. und stelle es in Internet. Dies mache ich in den nächsten Tagen, sobald ich etwas Zeit habe! Dann berichte ich auch mehr über Verklebungen etc etc...

Wohne übrigens in Colfosco (Corvara), mitten in der Sellaronda :D

Melde mich sobald wie möglich, OK? Kann für jedem im Forum interessant sein.

Grüße

charles
 
D

Dietmar

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charles schrieb:
Wohne übrigens in Colfosco (Corvara), mitten in der Sellaronda :D
Mein Neid ist mit Dir :(
Hast Du schon einmal daran gedacht, Deine abgefahrenen Reifen bei ebay zu verkaufen ? Da müßte doch in der Mitte noch genügende Profil für unsere norddeutschen Kollegen sein :D

Gruß

Dietmar
 
charles

charles

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:D :D :D Und im Winter starten die Skipisten direkt vom Haus weg (Sellaronda, Edelweißtal, Alta Badia) und man kommt direkt bis zur Haustüre zurück:D :D :D

Pardon, war ein kleiner Exkurs, hat jetzt nichts mit dem Forum zu tun:rolleyes:

charles

PS. das mit den Reifen überlege ich mir:p
 
qtreiber

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:D auch wenn ich die Sella zu den Hauptverkehrszeiten gerne meide, werde ich im August dort wieder in der Nähe sein. :)

Wenn ein entgegenkommendes Mopped mich blendet, weiß ich ja, wo ich den finden kann. ;)

Gruß
 
D

Dietmar

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qtreiber schrieb:
Wenn ein entgegenkommendes Mopped mich blendet, weiß ich ja, wo ich den finden kann. ;)
@Bernd
Fährst Du nachts ?
Das Thema Blendung am Tag dürfte wohl weitgehend egal sein, aber tagsüber ist es ja auch egal, ob man Xenon hat oder nicht.

Tagsüber möchte ich als Motorradfahrer gesehen werden, da ist unser H7 genauso gut.
 
qtreiber

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Dietmar schrieb:
@Bernd
Fährst Du nachts ?
nur im "Notfall". Das Licht meiner 12er habe ich auf über 40.000 KM nur ganz selten im Dunkeln gesehen. Ganz am Anfang "um mal zu kucken", mehr nicht. Übrigens ist die Lichtausbeute der 12erGS um einiges besser als bei den Vorgängern und als z.B. der 1150RT, selbst wenn dort die serienmäßigen Nebelscheinwerfer "rechtswidrig" ;) mit angeschaltet werden.

Da ich - wie geschrieben - nur äußerst selten im dunkeln fahre, interessiert _mich_ die "Lampenfrage" kaum. Einzig die bessere Erkennung durch andere würde ich in die Waagschale werfen.

@Dietmar; auch tagsüber kann ein falsch eingestellter Scheinwerfer oder versehentlich angestelltes Fernlicht blenden. Da mir auf einer Tour die Hauptscheinwerferbirne durchgebrannt war, bin ich mit Fernlicht weitergefahren. Dies hat etliche Entgegenkommende "gestört". Sobald ich dies erkannt habe, habe ich das Fernlicht deaktiviert und anschließend bei "freier Fahrt" wieder angeschaltet. Fühlte mich dadurch sicherer als die komplette Fahrt - bis zum Birnenwechsel - nur mit dem Standlicht unterwegs zu sein.

Gruß
 
D

Dietmar

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qtreiber schrieb:
auch tagsüber kann ein falsch eingestellter Scheinwerfer oder versehentlich angestelltes Fernlicht blenden. Da mir auf einer Tour die Hauptscheinwerferbirne durchgebrannt war, bin ich mit Fernlicht weitergefahren. Dies hat etliche Entgegenkommende "gestört".
Gruß
Wie Du schon richtig schreibst ist es tagsüber eher eine Störung, da die Pupillen kleiner als bei Nacht sind. Insofern ist auch das Risiko eines Unfalls durch Blendung zumindest bei "normalen" Lichtverhältnissen vernachlässigbar.

Gerade bei der 1200GS hättest Du in 5 min die Abblendlichtlampe gegen die Fernlichtlampe (beidens H7) tauschen können und so problemlos weiterfahren können. Finde ich echt praktisch.

Gruß

Dietmar
 
qtreiber

qtreiber

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Dietmar schrieb:
Gerade bei der 1200GS hättest Du in 5 min die Abblendlichtlampe gegen die Fernlichtlampe (beidens H7) tauschen können und so problemlos weiterfahren können.
dafür hätte ich ja anhalten müssen. :eek:

...auf "Dauer" hätte ich den Tausch vorgenommen.

Gruß
 
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