Wollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen und habe beim StVA WAF angerufen und höflich gefragt warum die Übernahme des alten, kurzen Kennzeichens in WAF möglich sei, in MS aber nicht.
Ich sprach mit einer sehr netten und hilfsbereiten Mitarbeiterin, die mir von einer Mitteilung o.ä. des Verkehrsministeriums Düsseldorf erzählte. Danach gäbe es wegen eines Erlasses (oder Verordnung, was weiß ich), der zwar erst für Herbst erwartet wird aber jetzt schon als sicher gilt, keine Bedenken gegen die Nutzung der alten, auch kurzen (!) Nummernschilder. Das sei die Rechtsgrundlage für die Praxis im StVA WAF. Sie nannte sogar Datum (Juli 2011) und den Verfasser Hr. X dieser Mitteilung
Dann Anruf beim Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit und von dort wurde ich dann tatsächlich mit Herrn X vom Verkehrsministerium verbunden. Auch er ein überaus netter Mensch, der volles Verständnis für mich armen, verwirrten Bürger zeigte, der einfach nicht verstehen konnte warum Straßenverkehrsämter desselben Regierungsbezirks diese Sache unterschiedlich handhaben. Er wollte sich anschließend mit dem StVA MS in Verbindung setzen - "ich rufe da jetzt mal an..."
Am nächsten Tag rief ich beim Straßenverkehrsamt MS an und, siehe da, nach aktueller Rechtslage ging es jetzt doch – ich habe mein neues Mopped gestern auf mein altes Wunschkennzeichen angemeldet d.h. meine Initialen und die "1" - ganz uneuropäisch also nur mit 3 Zeichen
Geht also doch, trotz Brüssel und trotz der Internet-Auftritte der StVAs in NRW, wonach man bei Wunschkennzeichen für Motorräder nur noch zwischen "2 Buchstaben und 2 Ziffern" oder "1 Buchstabe und 3 Ziffern" wählen kann. Das ist nicht mehr aktuell, ihr dürft zumindest in NRW (vielleicht bundesweit, weiß ich nicht) auch kürzere Kennzeichen nehmen.
Und wegen der Optik habe ich mich für das alte Kennzeichen-Format entschieden
Udo