
SQ18
Ja, aber Du hattest geschrieben das ein Vertrag nur schriftlich geschlossen werden kann, das ist falsch.Mündlich ist immer eine gute Basis für Streit. Und im Zweifel, um beim BGB zu bleiben, gibt es dort den "offenen Einigungsmangel". Das kann dann mal schnell Geld kosten, auch für dich
Das stimmt nicht.Laut BGB muss, damit ein Vertrag zustande kommt, sogar diese "Auftragsbestätigung" (Werkstattauftrag) ausfüllt und unterschrieben werden. Hier müssen dann detailliert die durchzuführenden Arbeiten aufgelistet sein. Normalerweise steht auch direkt die zu erwartende Rechnungssumme mit drauf. Erst dann kommt der Vertrag zustande.
Also wenn ein Fahrzeug von uns in der Werkstatt ist, z.B. zum Service und der Schraubber stellt fest - huch Blattfeder gebrochen, dann klingelt bei mir das Telefon und dann kriege ich mündlich mitgeteilt was zu tun ist, was der Spaß kostet und wie lange das dauert.Ein seriöser Kaufmann wird niemals auf Zuruf irgendwelche Teile tauschen oder montieren, alleine schon aus Gewährleistungsgründen
Ich sage dann, ja oder nein.
Und mit der Gewährleistung hat das schonmal gar nichts zu tun.