Moinsen,
zuvorderst: die (wie ich finde nicht uninteressante) Diskussion bewegt sich gerade
sehr off-topic. Würde es vielleicht Sinn machen, dass aus dem Ursprungsthread auszulagern? Will den Mods jetzt aber im alten Jahr nicht mehr Arbeit machen, als die sowieso schon haben.
So oder so, von mir also auch noch "kurz"
off-topic:
… und laut Rundfunkstaatsvertrag…
Den Vertrag gibt es nicht mehr, der wurde 2020(?) vom
"Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland" und dem darin enthaltenen "Medienstaatsvertrag" abgelöst. Wichtigster Grund war (u.a.), dass nun auch wichtige Regelungen für sog. "Medienintermediäre"
(Google, Facebook, X etc.) enthalten sind, die redaktionelle Inhalte nicht selbst erstellen, sondern nur zusammenführen und weiter verbreiten. War
mMn wichtig und überfällig, das aber nur am Rande.
Klugsch….ei, ich weiß, aber bei Begrifflichkeiten sollte klar sein, worum es geht, damit alle vom Gleichen reden.
…Insofern ist das kein "Rand der Gesellschaft" und laut Rundfunkstaatsvertrag damit auch nicht Auftrag des ÖRR, diese zu bespaßen.
Der Begriff
Rand der Gesellschaft war von
@Nordisch sicherlich mit Bedacht in Anführungszeichen gesetzt worden. Interpretationen sind immer so eine Sache, aber ich denke nicht, dass er ernsthaft alle "Ü-50" in den Status einer Gruppe im gesellschaftlichen Abseits setzen wollte? Vielmehr ging es ihm wohl darum, zu verdeutlichen, wie marginalisiert sich diese Gruppe in der Programmgestaltung der Privaten à la "Biker-Busen-Büchsenbier"
widerspiegelt.
…und laut Rundfunkstaatsvertrag damit auch nicht Auftrag des ÖRR, diese zu bespaßen.
Ich zitiere mal aus dem o.g.
Medienstaatsvertrag(§26):
Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der
Anliegen von Familien. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und
Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des
Auftrags. Der Auftrag im Sinne der Sätze 8 und 9 soll in seiner gesamten Breite auf der ersten
Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen
wahrnehmbar sein.
Eine Sonderstellung und ein Recht auf "Bespaßung"von (auch vermeintlich unterrepräsentierten) Gruppen ergibt sich aus dem Text so also nicht. Vielmehr sollen
alle Bevölkerungsschichten sich zu
jederzeit in den Inhalten wiederfinden. Das sich da immer und zu jeder Zeit jemand finden lässt, dessen Gusto gerade
nicht getroffen wird, liegt wohl in der Natur der Sache?
Schönes letztes Wochenende in 2024 für alle.