gerd_
- Dabei seit
- 17.04.2004
- Beiträge
- 18.558
Hi
Bei uns in DE liegt das ganz einfach an §17(1) der Strassenverkehrsordnung. Da braucht sich BMW gar nicht um eine Zulassung bemühen weil die ganz wenigen Ausnahmen nicht erfüllt sind (Baumaschinen mit Strassenzulassung, selbstfahrende Maschine i.d. Forstwirtschaft, etc.; sprich Fahrzeuge die zwar eine Strassenzulassung haben aber nicht wirlich am Strassenverkehr teilnehmen).
Man argumentiert einfach damit, dass dadurch ein Teil des austretenden Lichts sinnlos abgeschirmt wird (stimmt ja auch) und, hat offenbar einer im Physikunterricht aufgepasst, dass das Licht gemäss dem Huygenschen Prinzip an Gittern gestreut wird. Wo er nicht aufgepasst hat ist bei der dazu notwenigen Maschenweite.
Aus gleichem Grund waren ja die heizbaren Frontscheiben ewig lange verboten. Der TÜV "wunderte" sich jedes Mal über eine solche in meiner A110 Berlinette (mit Einzelzulassung aus 1977). Und da stimmt es auf jeden Fall. Nachts wird das Licht der Entgegenkommenden gestreut und die Sicht ist schlechter. Die Frage ist nur was besser ist: Eine etwas schlechtere Sicht wegen der Streuung oder eine sch... Sicht wegen angelaufener Scheiben.
Beim Scheinwerfer ist es eindeutig. Bei uns braucht das Gitter kein Mensch wirklich und in Finnland oder Kenia fragt keiner bzw. ist es zugelassen.
gerd
Bei uns in DE liegt das ganz einfach an §17(1) der Strassenverkehrsordnung. Da braucht sich BMW gar nicht um eine Zulassung bemühen weil die ganz wenigen Ausnahmen nicht erfüllt sind (Baumaschinen mit Strassenzulassung, selbstfahrende Maschine i.d. Forstwirtschaft, etc.; sprich Fahrzeuge die zwar eine Strassenzulassung haben aber nicht wirlich am Strassenverkehr teilnehmen).
Man argumentiert einfach damit, dass dadurch ein Teil des austretenden Lichts sinnlos abgeschirmt wird (stimmt ja auch) und, hat offenbar einer im Physikunterricht aufgepasst, dass das Licht gemäss dem Huygenschen Prinzip an Gittern gestreut wird. Wo er nicht aufgepasst hat ist bei der dazu notwenigen Maschenweite.
Aus gleichem Grund waren ja die heizbaren Frontscheiben ewig lange verboten. Der TÜV "wunderte" sich jedes Mal über eine solche in meiner A110 Berlinette (mit Einzelzulassung aus 1977). Und da stimmt es auf jeden Fall. Nachts wird das Licht der Entgegenkommenden gestreut und die Sicht ist schlechter. Die Frage ist nur was besser ist: Eine etwas schlechtere Sicht wegen der Streuung oder eine sch... Sicht wegen angelaufener Scheiben.
Beim Scheinwerfer ist es eindeutig. Bei uns braucht das Gitter kein Mensch wirklich und in Finnland oder Kenia fragt keiner bzw. ist es zugelassen.
gerd