Wieder was dazu gelernt... Neureifen und deren alter

Diskutiere Wieder was dazu gelernt... Neureifen und deren alter im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hab heute meine "neuen" Reifen bekommen. Heidenau K76 für meine R1100GS. Hinterreifen dot 11/13, Vorderreifen dot 17/11. So verdutzt bin ich...
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romeylo

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Hab heute meine "neuen" Reifen bekommen. Heidenau K76 für meine R1100GS. Hinterreifen dot 11/13, Vorderreifen dot 17/11. So verdutzt bin ich wieder zum Riefenfutzi gefahren und hab gefragt...
Antwort: Reifen dürfen bis zu drei Jahren von gesetzes Wegen her als "Neureifen" verkauft werden!
Pirelli, mein vorheriger Reifenlieferant hatte mir mal auf eine Anfrage hin, wie die Empfehlung zum Wechseln der Reifen aufgrund Alterung sei, geschriebene das nach fünf Jahren der Alterungsprozess einsetzt und der Reifen an Haftfähigkeit verlieren kann...
Na, dann hätte ich ja noch zwei Jahre für den neuen Vorderreifen.

Also, für mich gilt ab heute eine neue Strategie für Reifen jeglicher Art!!!
Reifen werden nur noch getauscht wenn:
a) der Reifen beschädigt und/oder porös ist
b) das Profil nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
c) kein Vertrauen mehr zum Reifen vorhanden ist
Herstellerdatum und sonstige Dinge werden bei mir ab sofort keinerlei Relevanz mehr haben!

Und ja, normalerweise könnte man die Reifen in zwei Jahren verschleissen, wenn man Zeit hat...hab ich aber nicht :(

So, wollte nur mal meine heutige Erfahrung los werden. Vielleicht hat jemand ja auch noch "alte" Reifen drauf die eigentlich noch gut sind und dem ich damit vielleicht den gleichen Ärger ersparen kann.

Gruß
Roland
 
voyager

voyager

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Na da wird doch der Eintopf in der Konservendose tatsächlich nach 12 Jahren nicht schlecht!!!!!!Mancher hat auch eine SauKuttel??
 
alex68

alex68

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OT: Noch blöder ist es wenn man dir so eine alte Gurke für den Wohnwagen andreht wo die 100er Zulassung an das Reifenalter (höchstens 6 Jahre ) gekoppelt ist. Da kannst Du dann wegen alter DOT nach 4 Jahren an sich gute Reifen auswechseln.

Gruß Alex
 
Berliner

Berliner

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Die Reifenhersteller haben sich mal zusammengesetzt und "festgelegt", dass ein "Neureifen" bis zu 5 Jahre alt sein darf.
Vielfach ist im Netz und beim ADAC (, den ich hier gerade nicht zitieren sollte) zu lesen, dass ein "Neureifen" bis zu 3 Jahre alt sein darf.
Eine gesetzliche Vorschrift gibt es dabei nicht.

Ich hatte vor 2 Wochen 2 unterschiedliche Paar Reifen geliefert bekommen. Bis auf einen Vorderreifen waren alle zwischen DOT 11/12 und 24/12. Gefreut habe ich mich darüber auch nicht. Aber was soll´s

Gruß
 
J

Julian1100gs

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Wenn ich den Beitrag von romeylo richtig deute, gehts unter anderem auch darum wie lange ein Reifen gefahren werden kann (Profilverschleiß ausgenommen) nachdem er zum ersten Mal angefahren wurde. Habe mich mal vor längerer Zeit mit einem Dipl. Ing. welcher sich viel mit Kunststofftechnik auseinandergesetzt hat unterhalten. Dieser hat gemeint, dass bereits nach 2 Jahren die Gripleistung eines Reifens im Grenzbereich nachlässt. Prozentangaben weiß ich jedoch leider keine.
 
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romeylo

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Moin,
mich ärgert dieser Umstand immer noch enorm, ohne Möglichkeit etwas dagegen tun zu können. Ich warte auf eine Antwort des Reifenherstellers wie seine Vorgaben bzw.Empfehlungen :p dazu sind.
Was das Gripverhalten angeht, so gibt es bei mir nur noch "mein" Gefühl...die können jetzt schreiben und empfeheln was sie wollen. Solange ICH der Meinung bin das ich es Verantworten kann und/oder der Reifen in Ordnung ist verdienen die keinen Su mehr an mich. Und "Neureifen" bestelle ich nur noch in der Vorgabe nicht älter als 6 Monate...entweder der Händler kann das oder kein Geschäft.
 
Berliner

Berliner

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Du hast nicht all zu viele Möglichkeiten:
- du kannst die Kröte schlucken,
- du kannst klagen (wie einige Andere auch schon),
- hättest du die Reifen online bestellt (und noch nicht aufgezogen), hättest du sie zurückgeben können,
- du kannst zu deinem Reifenhändler fahren, mit den Augen klappern und freundlich fragen, ob er sie tauscht. Will er dich als Kunde behalten, macht er das vielleicht, eine Pflicht dazu besteht dazu nicht.

Gruß
 
R

romeylo

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Du hast nicht all zu viele Möglichkeiten:
- du kannst die Kröte schlucken, hab ich im Prinzip ja schon (zwangsweise)
- du kannst klagen (wie einige Andere auch schon), haben schon so viele erfolglos versucht da ja gesetzeskonform
- hättest du die Reifen online bestellt (und noch nicht aufgezogen), hättest du sie zurückgeben können, beim Reifenfachhändler gekauft
- du kannst zu deinem Reifenhändler fahren, mit den Augen klappern und freundlich fragen, ob er sie tauscht. Will er dich als Kunde behalten, macht er das vielleicht, eine Pflicht dazu besteht dazu nicht. hab ich versucht, "er" kann ja nix dran machen (sagt er)...mal sehen ob er noch da ist wenn ich einen neuen Reifen brauche :P

Gruß
Roland
 
AlpenoStrand

AlpenoStrand

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Ist ja nicht so schlimm. Wenn der Reifen in der Lagerzeit keiner UV Strahlung ausgeliefert wurde sollte dieser noch problemlos 4-5 Jahre fahrbar sein. UV lässt die Weichmacher aus dem Gummi schneller verschwinden.

Auch ich lagere derzeit noch eine Garnitur TKC80 schon länger im dunklen Keller, diese werden dann dieses oder nächstes Jahr auf der X-Challenge verheizt. Mach mir da keine Sorgen, richtige Lagerung vorausgesetzt.
 
teileklaus

teileklaus

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ganz einfach, wenn du zu wenig fährst, um die in 2 Jahren runterzubekommen:
Tauschen lassen, kostet nur 15.- vorderes Rad selbst hinbringen.
Und erklären dass du wenig fährst.
 
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