Wie kalkuliert man den Stundensatz bei einem Freelancer?

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Firmenbike

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Ein Angestellter
  • geniesst höheren Kündigungsschutz
  • hat bezahlten Urlaub
  • hat Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • ist umfassend versichert (BG, Arbeitgeberanteil an der GKV, AL, Rente)
  • muss sich seine Aufträge nicht selbst suchen (oder wenn sich, dann bekommt er diese Vertriebstätigkeit trotzdem bezahlt)
  • muss seine Ausstattung einschl. der Risiken nicht selbst tragen
  • trägt nahezu keine Risiken hinsichtlich seiner Arbeitsqualität (egal ob das Ergebnis schlecht ist oder er 5x länger gebraucht hat, er bekommt sein Gehalt)
  • hat im Idealfall einen "sicheren Job". Er kann mit seinem Gehalt planen, der Arbeitgeber muss mit das genauso tun (und kann ihn nicht flexibel pausieren), und dritte denken genauso (eine Mietwohnung in der Großstadt, oder einen Immobilienkredit bekommt man als Angestellter deutlich einfacher als als Selbständiger)

Der Freelancer hat alles das, oder zumindest vieles davon nicht. Und darum ist dessen Stundensatz deutlich höher, weil er davon diese Unterschiede ausgleichen (und zB anderweitig absichern) muss.

Wenn man jetzt eine dauerhafte Tätigkeit anstrebt, dann sollte man alles das in den Stundensatz einfließen lassen. Als ich mich vor 20 Jahren selbständig gemacht habe, hat mir mal irgendwer als Faustregel gesagt: In 8 Monaten Selbständigkeit sollte ein Angestellten-Jahresgehalt rauskommen, dann sind beide Varianten halbwegs gleich gut bezahlt.

Wenn man das aber gar nicht auf Dauer macht, sondern ein paar Monate, bis eine Festanstellung (da oder woanders) kommt, dann fällt vieles davon weg. Urlaub, Krankheit, Akquise zwischen zwei Auftraggebern - all diese Leerlaufzeiten kann man bei so einer kleinen Übergangszeit ignorieren und muss sie nicht mit-verdienen. Krankenversicherung hat, wenn man seine Einkünfte schlecht schätzt, eine sehr geringe Einstufung des Beitrages, weitere Versicherungen braucht man meist nicht, geht also am Ende vor allen Dingen Einkommenssteuer runter.

Und wenn der Kunde ja vermutlich eh vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann kann man auf die Kleinunternehmer-Regelung $19 UStG verzichten - ist zwar mehr Arbeit für die Voranmeldung, aber alles, was man an Ausstattung für seine Freelancer-Tätigkeit braucht - Notebook, Smartphone, Präsentatiobs-Flachbildschirm, Dienst-E-Bike - wird wie von Geisterhand 19% günstiger.

Und wenn es dann ein Job/Auftraggeber ist, der einem Spass macht, dann finde ich 4500 Euro mtl. nicht so schlecht (bei 18 Arbeitstagen, also Urlaub schon abgezogen. Wer mehr will, selbst Sonntagsarbeit ist erlaubt...)
 
Hobbyfahrer

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Danke für die ganzen Anmerkungen und ich werde das alles weitergeben.
 
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Ich halte es für wichtig , dass er einen Vertrag für 2022 bekommt.

Er muss verhindern, dass es am Jahresanfang heißt „die Planstelle ist erst ab 1.4 vorhanden. Aber wir können sie bis dahin zu diesen Konditionen weiter beschäftigen…..“ usw.

Ansonsten wenn das Geld ab 2022 stimmt, dann kann man die paar Monate so überbrücken.
 
TTTom

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Danke für die ganzen Anmerkungen und ich werde das alles weitergeben.
Als 'Übergangslösung' für den genannten Zeitraum fände ich das akzeptabel. Versuchen ein bischen nachverhandeln sollte man natürlich noch.

Wichtiger wäre mir aber eine schriftliche Aussage zur geplanten Festanstellung und wie es weitergeht, falls es nicht dazu kommen sollte, z.B. Weiterbeschäftigung als Freelancer zu dann 'richtigen' Konditionen.
Am besten natürlich schon den Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginndatum 2022, aber zumindest eine Absichtserklärung. (Planungen/Planstellen bei Großunternehmen ändern sich auch mal)
Bei der genannten Konstellation ist er sowieso 'scheinselbstständig' (Arbeitsmittel werden vom Unternehmen gestellt, am besten noch eine Unternehmensemailadresse und Telefonnummer) und hätte gute Chancen eine spätere Übernahme ins Angestelltenverhältnis arbeitsrechtlich durchzusetzen.

Wir mussten aus o.g. Gründen mal einen Werkstudenten übernehmen, der sein Studium geschmissen hat. (ohne dass wir die Übernahme beabsichtigt oder gar zugesagt hatten)
 
maxquer

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…Wir mussten aus o.g. Gründen mal einen Werkstudenten übernehmen, der sein Studium geschmissen hat. (ohne dass wir die Übernahme beabsichtigt oder gar zugesagt hatten)
Übernahme mit Probezeit und wenn er keine Leistung bringt, fliegt er innerhalb dieser.
Was ist das denn für ein Arbeitgeberrisiko?

Gruß,
maxquer
 
TTTom

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Übernahme mit Probezeit und wenn er keine Leistung bringt, fliegt er innerhalb dieser.
Was ist das denn für ein Arbeitgeberrisiko?

Gruß,
maxquer
Was für ein Arbeitgeberrisiko meinst Du ?

P.S. Probezeit war nicht, weil er ja bei Auslaufen seines Vertrages auf unbefristete Übernahme geklagt hatte und das Arbeitsgericht dem stattgegeben hat.
 
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Übernahme mit Probezeit
... geht nicht. Wenn ganze als Scheinselbständigkeit eingestuft wird, dann war es ja keine Selbständigkeit, sondern rückwirkend ein verstecktes Angestellenverhältnis, das jetzt nur formal korrigiert wird. Und dessen Probezeit wäre am Anfang möglich gewesen, aber nicht "mittendrin"
 
Klausmong

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Bei der genannten Konstellation ist er sowieso 'scheinselbstständig' (Arbeitsmittel werden vom Unternehmen gestellt, am besten noch eine Unternehmensemailadresse und Telefonnummer) und hätte gute Chancen eine spätere Übernahme ins Angestelltenverhältnis arbeitsrechtlich durchzusetzen.
Das habe ich gemeint mit "verstecktem Dienstverhältnis "
 
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