Wie ist das den nun ab 2025 mit den Reifen für die 1250er

Diskutiere Wie ist das den nun ab 2025 mit den Reifen für die 1250er im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ja. Die EU Verordnung lässt es zu, schreibt aber nicht vor. BMW hätte ja vorher nicht ins CoC schreiben müssen, dass die Reifen vom gleichen...
TTTom

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Heist das ein CoC Papier übergeordnet gilt als eine EU Verordnung neueren Datums?
Ja. Die EU Verordnung lässt es zu, schreibt aber nicht vor.
BMW hätte ja vorher nicht ins CoC schreiben müssen, dass die Reifen vom gleichen Hersteller sein müssen.
Hat BMW aber. Unter dieser Voraussetzung wurde das Fahrzeug zugelassen. (Warum auch immer, vielleicht, weil sie das Fahrzeugverhalten nur mit Reifen des selben Herstellers getestet haben)
 
Pepsi

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Es gilt nach wie vor, was in deinem CoC steht. Und in meinem steht drin, Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig. Und gemeint ist damit jetzt nicht, dass du alle Contis oder Dunlops untereinander mischen darfst.
Na wenn man es genau nimmt steht da Hersteller. Ergo wären zwei Contis oder zwei Michelin in den korrekten Dimensionen rechtlich kein Thema und würden mir im Falle von Beschaffungsproblemen auch keinerlei Kopfschmerzen bereiten...
 
Andi#87

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Na wenn man es genau nimmt steht da Hersteller. Ergo wären zwei Contis oder zwei Michelin in den korrekten Dimensionen rechtlich kein Thema und würden mir im Falle von Beschaffungsproblemen auch keinerlei Kopfschmerzen bereiten...
Das ist genau das, was ich versucht habe, zu schreiben. Es gilt eben nicht nur ein Hersteller, sondern der Reifentyp...
Alles andere wäre hochgradig unlogisch und absolut weder Deutsch, noch Eu....
 
Pepsi

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Bei Bürokraten geht es nicht um Logik oder Sinnhaftigkeiten. Es steht Hersteller und nicht Typ im CoC...
 
Larsi

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Wer kommt auf die Idee, vorne und hinten unterschiedliche Reifenfabrikate zu fahren?
Ich ... wo ist das Problem?
Alle bisherigen zufälligen Kombinationen fuhren sich völlig unauffällig.
Ich erneuere den Reifen der fällig ist, nicht beide Reifen wenn einer fällig ist.
 
derMartin

derMartin

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Komisch ist nur, daß in Österreich und der Schweiz Mischbereifung kein Thema ist, nur in D.
 
R

Robber

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Die Diskussion ist recht müßig. In Deutschland regiert immer noch der Amtschimmel und nicht die Vernunft. Der deutsche Bürokratismus wird im Ausland doch schon heftig belächelt.
Letzten Sommer musste ich mir im Friaul einen neuen Hinterreifen besorgen weil ein mächtiges Loch drin war. Den gab es natürlich nur von einem anderen Hersteller wie vorne. Reifen drauf, vorne Pirelli hinten Dulop. Die Fuhre ging genau so gut wie vorher ums Eck :jubel:. Wie hier schon geschrieben, in Italien gar kein Problem aber mir stellte sich schon die Frage was passiert wenn ich nach Deutschland komme und ich in eine allg. Polizeikontrolle gerate.
Was soll ich euch sagen, die Paarung fahr ich noch immer und der Rest interessiert mich einfach nicht :nerd:
 
teileklaus

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nachdem sogar Hersteller von Reifen unterschiedliche Typen gemischt fahrbar zulassen, ist sicher nicht der Reifentyp gemeint sondern Reifenhersteller.
Man darf zu einem Road 8 zb einen Z6 oder so dazufahren , aber halt nicht einen Sportreifen M9 M7.. der als Satz auch zugelassen ist. Genauso bei Michelin ist ein Road 2 zu einem Road4 zugelassen aber nicht zu einem Power RS oder Pilot Power 5.. Aber das kann nun schon überholt sein.
Ich würde auch nicht behaupten dass einer im Ausland mit Reifenschaden und Notersatz vom anderem Hersteller zwangsläufig illegal unterwegs ist.
Bei Autos sind alte Ersatzräder bei Reifenpanne ja auch von anderem Reifenhersteller weil vl schon drei mal der Reifensatz anders drauf kam, der Orignalreifen nicht mehr am Markt ist und keiner macht sich einen Kopf.
Sogar ein 155 er Notrad darf mit bis 80km/h begrenzt zu einem 205/55R16 dazugemacht werden, da steht dann die Fuhre auf dem Notrad 3 cm tiefer. Hier VW Golf..
Natürlich werde ich möglichst Reifen eines Herstellers und Typ fahren.
Austragen lassen die Reifenbindung ist die Lösung.
 
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KlausB

KlausB

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Sucht doch einfach hier im Forum mal nach Mischbereifung oder nach Beiträgen von Hansemann. Ich meine mich zu erinnern, dass unterschiedliche Reifentypen nicht montiert werden dürfen. Also Radialreifen, Diagonalreifen und Diagonalgürtelreifen dürfen dann nicht gemischt werden. Wenn zusätzlich ein Hersteller in der EU-Zulassung (CoC) für Vorder- und Hinterrad vorgegeben ist, dann ist das natürlich auch zu beachten (wie die früheren festen Vorgaben von Reifenarten vor der EU-Homologierung). Und wenn das zwar im CoC steht, man sich aber trotzdem nicht daran hält, dann hilft das nicht. Für die Umsetzung der Auflagen ist der Fahrer nun mal verantwortlich, ob er diese kennt oder nicht, ist irrelevant.
Und ob solche Vorgaben aus dem CoC auch für die Schweiz gelten, kann nur ein Schweizer mit entsprechender Erfahrung beantworten.

Gruß
Klaus
 
billy

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Hier wird ja sehr viel über Mischbereifung geschrieben und unterstellt, dass dies durch deutsche Behörden sofort mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Fakt ist doch, dass niemand freiwillig eine Mischbereifung fahren will. Wenn es denn im Notfall so ist - also beispielsweise Reifenschaden im Urlaub - wird das sicherlich kein Polizist auf der Urlaubsrückfahrt bemängeln. Ich würde mir einfach keine Gedanken machen und darauf vertrauen, dass Behörden in Deutschland einfach viel besser sind als ihr Ruf, auch wenn mancher das nicht verstehen kann oder will.
 
Andi#87

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Also Mischbereifung heißt wohl nicht, hinten TKC 70 und vorne CTA3. Über den Rest ließe sich ja noch diskutieren
 
Pepsi

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Sucht doch einfach hier im Forum mal nach Mischbereifung oder nach Beiträgen von Hansemann. Ich meine mich zu erinnern, dass unterschiedliche Reifentypen nicht montiert werden dürfen. Also Radialreifen, Diagonalreifen und Diagonalgürtelreifen dürfen dann nicht gemischt werden. Wenn zusätzlich ein Hersteller in der EU-Zulassung (CoC) für Vorder- und Hinterrad vorgegeben ist, dann ist das natürlich auch zu beachten (wie die früheren festen Vorgaben von Reifenarten vor der EU-Homologierung). Und wenn das zwar im CoC steht, man sich aber trotzdem nicht daran hält, dann hilft das nicht. Für die Umsetzung der Auflagen ist der Fahrer nun mal verantwortlich, ob er diese kennt oder nicht, ist irrelevant.
Und ob solche Vorgaben aus dem CoC auch für die Schweiz gelten, kann nur ein Schweizer mit entsprechender Erfahrung beantworten.

Gruß
Klaus
Jetzt würfelst Du aber alles zusammen! Entweder Radialreifen oder Diagonalgürtelreifen war schon immer vorgeschrieben. Ansonsten gilt: das die Dimensionen stimmen müssen und im unseren Fall (1200 und 1250 LC) ein gleicher Hersteller vorgegeben ist.
Beispiel ContiAttack3 vorne und ContiAttack4 hinten geht klar
ContiAttack3 vorne und ContiTKC80 hinten darf man nicht
 
teileklaus

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[

Warum nicht?
Ist doch der gleiche Hersteller also gem. COC gut.
… auch wenn es wenig Sinn ergibt …..
laut Service Information des Herstellers der Reifen gibt er kein grünes Licht. Zumal das ja auch dem Hirn wiederstrebt Stolle zu normal Strasse. Das diskutier ich auf meinem Motorrad nicht.
Bei Mischbereifung denke ich an den Reifenhersteller.
Diagonal/ Gürtel so wie so nicht. TKC heisst - B 17 für Belt nicht -R 17 für Radial
Was auch für die Mitas 07 gilt
 
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Pepsi

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Warum nicht?
Ist doch der gleiche Hersteller also gem. COC gut.
… auch wenn es wenig Sinn ergibt …..
ob der Bauart. der eine ist ein Radialreifen und der andere ein Diagonalgürtelreifen, das durfte man noch nie mischen...
 
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