Wie ist das den nun ab 2025 mit den Reifen für die 1250er

Diskutiere Wie ist das den nun ab 2025 mit den Reifen für die 1250er im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, Ja es gibt viele Reifentröts in Bezug auf die neuen Bestimmungen ab 2025. Jedoch finde ich irgendwie nix genaues bzw. eindeutiges. Neu ist...
Der mit der Q Tanzt

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Hallo,
Ja es gibt viele Reifentröts in Bezug auf die neuen Bestimmungen ab 2025. Jedoch finde ich irgendwie nix genaues bzw. eindeutiges.
Neu ist ja das man jetzt bei EU zugelassenen Fahrzeugen Mischbereifung fahren darf. Also Vorne sowie Hinten unterschiedliche Hersteller. Wenn Größe etc. mit den Vorgaben übereinstimmen.
Wie ist das jetzt mit der 1250er. Im COC steht zusätzlich zur Größe und der Geschwindigkeit, Tragfähigkeit etc. noch, nur Reifen von einem Hersteller. Gilt das nun immer noch, oder gilt die neue Reifenverordnung ab 2025 und ich kann unterschiedliche Reifen fahren.
Dazu hab ich eben nix genaues gefunden.
 
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TTTom

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Wenn Größe etc. mit den Vorgaben übereinstimmen.
Wie ist das jetzt mit der 1250er. Im COC steht zusätzlich zur Größe und der Geschwindigkeit, Tragfähigkeit etc. noch, nur Reifen von einem Hersteller. Gild das nun immer noch, oder gild die neue Reifenverordnung ab 2025 und ich kann unterschiedliche Reifen fahren.
Dazu hab ich eben nix genaues gefunden.
CoC gilt.
 
GSAHalle

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Wer kommt auf die Idee, vorne und hinten unterschiedliche Reifenfabrikate zu fahren?
 
GSAHalle

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Worum denn genau?
“neue Reifenverordnung ab 2025 und ich kann unterschiedliche Reifen fahren.”
 
Andi#87

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Wer kommt auf die Idee, vorne und hinten unterschiedliche Reifenfabrikate zu fahren?
Du fährst Dir im Urlaub eine Schraube in den Reifen und er ist irreparabel defekt. Der Reifen ist aber weder auf Lager, noch innerhalb von 1-2- Tagen zu besorgen.
Also musst Du, um mobil zu bleiben, das nehmen, was auf Lager ist. Das ist i.d.r. ein anderer Hersteller. Somit bist Du, zumindest nach CoC, illegal unterwegs.

Dieses Szenario war jetzt aber nicht sonderlich schwer
 
Andi#87

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Worum denn genau?
“neue Reifenverordnung ab 2025 und ich kann unterschiedliche Reifen fahren.”
Es gilt nach wie vor, was in deinem CoC steht. Und in meinem steht drin, Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig. Und gemeint ist damit jetzt nicht, dass du alle Contis oder Dunlops untereinander mischen darfst.
 
Der mit der Q Tanzt

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Worum denn genau?
“neue Reifenverordnung ab 2025 und ich kann unterschiedliche Reifen fahren.”
Lesen bildet. Lies mal meinen 1.Beitrag ganz genau. Was hab ich da gefragt?

Irgendwas daher blubbern kann ich auch bei allem was hier im Forum geschrieben wird, wäre aber am Thema vorbei.
 
GS_Peter

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Hallo,
keine Ahnung was bei mir in der CoC drin steht, habe die im Schließfach und kann grad nicht reinschauen.
Meine ist EZ. 11/2018, ich gehe aber mal davon aus das hier das gleiche mit dem Hersteller drin steht.
Aber im Fahrzeugschein steht ja nur die Reifengröße drin, woher will jemand bei einer Kontrolle wissen was in der CoC steht?
Ich denke das bei einer Polizeikontrolle der Beamte auf die CoC auch keinen Zugriff hat.
Wer weiß es genau?
 
GSAHalle

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Lesen bildet. Lies mal meinen 1.Beitrag ganz genau. Was hab ich da gefragt?

Irgendwas daher blubbern kann ich auch bei allem was hier im Forum geschrieben wird, wäre aber am Thema vorbei.
Wie bist du denn drauf? Hier blubbert überhaupt keiner. Ich denke schon, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin. Anscheinend kannst du keine Frage so stellen, dass ich sie verstehen kann. Streng genommen, stellst du überhaupt keine Frage, oder übersehe ich da ein notwendiges Fragezeichen.

Größe etc. mit den Vorgaben übereinstimmen.
Wie ist das jetzt mit der 1250er. Im“

Der einzige Fragesatz endet mit einem Punkt. Also, was soll der ganze Stuss? Aber mach dir keine Mühe zu antworten, mir wird das mit deinem Thread zu dumm.
 
GS_Peter

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...ist diese Angabe zum Reifenhersteller in der CoC als verpflichtend oder als Empfehlung eingetragen oder sind Einträge in der CoC grundsätzlich verpflichtend?
 
Andi#87

Andi#87

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Wenn in Deinem CoC ein Hersteller drin steht, ist der so lange verpflichtend, bis Du ihn beim TÜV austragen und den Brief (mit CoCo Ergänzung) beim Straßenverkehrsamt ändern lässt.
 
GS_Peter

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Wenn in Deinem CoC ein Hersteller drin steht, ist der so lange verpflichtend, bis Du ihn beim TÜV austragen und den Brief (mit CoCo Ergänzung) beim Straßenverkehrsamt ändern lässt.
Soweit so gut, aber wie will das jemand bei einer Polizeikontrolle prüfen wenn im
FZ-Schein nur die Reifengröße drin steht?
Mir ist schon klar das man im Fall der Fälle, Unfall etc., ggf. die Arschkarte hat wenn man nicht regelkonform bereift war.

Übrigens kennen wir uns auch pers. aus PanEuropean-zeiten, Trentino und Elsass damals mit Matthias Grund etc...
 
Andi#87

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Soweit so gut, aber wie will das jemand bei einer Polizeikontrolle prüfen wenn im
Yeah..Hallo Peter :super: .

Unterschätze die Rennleitung nicht. Neben erfahrung und Wissen, haben die noch Datenbanken wo sie drauf zugreifen können. Da steht sowas drin.
(Wird aber wohl hauptsächlich bei Schwerpunktkontrollen Motorrad passieren.)

Vieleicht kann das Hansemännchen hier mehr zu sagen...:zwinkern:
 
billy

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Du fährst Dir im Urlaub eine Schraube in den Reifen und er ist irreparabel defekt. Der Reifen ist aber weder auf Lager, noch innerhalb von 1-2- Tagen zu besorgen.
Also musst Du, um mobil zu bleiben, das nehmen, was auf Lager ist. Das ist i.d.r. ein anderer Hersteller. Somit bist Du, zumindest nach CoC, illegal unterwegs.

Dieses Szenario war jetzt aber nicht sonderlich schwer
Wenn wirklich legal bleiben möchte, kann man in dieser Situation beim Reifenhändler im Urlaubsort auch ein Paar Reifen kaufen.
 
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Wie bist du denn drauf? Hier blubbert überhaupt keiner. Ich denke schon, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin. Anscheinend kannst du keine Frage so stellen, dass ich sie verstehen kann. Streng genommen, stellst du überhaupt keine Frage, oder übersehe ich da ein notwendiges Fragezeichen.

Größe etc. mit den Vorgaben übereinstimmen.
Wie ist das jetzt mit der 1250er. Im“

Der einzige Fragesatz endet mit einem Punkt. Also, was soll der ganze Stuss? Aber mach dir keine Mühe zu antworten, mir wird das mit deinem Thread zu dumm.
:facepalm:
 
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Wenn in Deinem CoC ein Hersteller drin steht, ist der so lange verpflichtend, bis Du ihn beim TÜV austragen und den Brief (mit CoCo Ergänzung) beim Straßenverkehrsamt ändern lässt.
Heist das ein CoC Papier übergeordnet gilt als eine EU Verordnung neueren Datums?
 
AlpenoStrand

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Die EU Verordnung betrifft doch nur Fahrzeuge, die bisher nach nationaler Typenprüfung zugelassen waren. Für diese gab es in D auch diese Reifenfreigaben, die es z.B. in Österreich nie brauchte.

Alle neueren Fahrzeuge sind schon EU Zugelassen und haben ein CoC. Somit gilt das, was im CoC steht.
 
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