Hi
Nein das stimmt nicht. Beispiel: Wenn der Brief (Zulassungsbescheinigung 2) gestohlen wird, ist der Dieb nicht der Besitzer.
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Schwierig. Was macht man wenn der Dieb behauptet er hätte eine Summe in Bar übergeben und den Brief bekommen? Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
Natürlich wenn er noch nicht acht mal wegen Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung angezeigt wurde :-) .
Verkauft habe ich bisher ausschliesslich privat und dabei nach der Methode "nur Bares ist Wahres" und wegen 5000 EUR in Bar mache ich mir keinen Hals. Aufmerksam werden würde ich wenn der Käufer lauter nagelneue Scheine hat. Ein Bankbeleg, dass er abgehoben hat ist sinnlos. Er könnte echtes Geld abheben und mit falschem bezahlen.
Klar kann er die Summe überweisen. Sobald sie auf meinem Konto ist kann er Fahrzeug und Brief abholen. Das erfordert allerdings Vertrauen seinerseits.
Umgekehrt ist es genauso. Früher habe ich jedes jahr einen Jahreswagen in Wolfsburg gekauft. Inseriert, auf Zuschriften geantwortet und dann bei einem Werksangehörigen zugeschlagen. Die wollten immer Bares. also hatte ich 20TDM in der Tasche. Natürlich besteht die Gefahr, dass mich ein Betrüger am Bahnhof abholt, mit mir 2 km aus dem Kaff fährt und mir dann ein Teil über den Kopf zimmert. Wenn ich solche Ängste habe, dann sollte ich zuhause kaufen.
10000 EUR in 200ern ergeben einen Stapel von 5mm Höhe und 60 Gramm. Das bekommt man doch unauffällig untergebracht.
gerd