Es spielt keine Rolle, ob du verpflichtet bist Winterreifen zu nutzen.
Winterreifen sind ab 1.1.2018 nur Reifen mit dem Berg-Schneeflocke-Symbol.
Winterreifen mit M+S-Symbol, die vor diesem Datum hergestellt wurden gelten aber auch danach noch als Winterreifen (Übergangslösung), unabhängig von einer Pflicht.
Hartnäckiger Österreicher
Durch ständiges Wiederholen wird's nicht richtiger.
Mach Dir bitte die Mühe und lies Dir den Gesetzestext durch. Absatz 1 von § 36 StVZO richtet sich an ALLE Fahrzeuge (auch Fahrräder und Anhänger) Absatz 4a mit der von Dir beanspruchten Privilegierung spricht von der EU-Richtlinie 92/23, die davon abgesehen gar nicht mehr in Kraft ist, bzw durch die
2001/43 deutlich geändert wurde. Bei der
ECE-R117 wird es dann ganz deutlich, da wird festgelegt, wann ein Reifen ein Winterreifen sein kann. Sogar das Testprozedere wird genau festgelegt, der Reifen muss auf Schnee (2 Schichten die unterschiedlich verdichtet sind, ich hab den Link gesetzt, kann jeder lesen) eine bestimmte Zugkraft leisten. Das entscheidende ist, das gilt für Reifen für Fahrzeuge der Klassen C1, C2, C3.
Für Motorräder (Klasse L) gilt
168/2013. Ich weiß, dass es mühsam ist, sich durch die EU-Texte durchzukämpfen.
Also nochmal: Es gibt für Motorräder keine Pflicht Winterreifen zu benutzen. Also wird es Dir auch nicht leichter gemacht, Winterreifen ältere Bauart noch übergangsweise zu nutzen. Diese Ausnahme-Regelungen richten sich an Pkw und Lkw.
Inwieweit man in der Praxis dann dem Verkehrsteilnehmer zugesteht, nicht das wissen zu müssen, worüber sich Juristen nicht einig sind, kann ich nicht abschätzen. Kritisch wird's immer dann, wenn mal das Kind im Brunnen liegt und es um Schadenersatz geht. Dann möchte ich lieber von den Erfahrungen Anderer profitieren, insbesondere, wenn man mit etwas Aufwand selbst ein Quellenstudium hinkriegt.
Die Meinung von Wolfgang.A ist eine mögliche Sichtweise, aber nicht tiefgehend und vor allem ohne Berücksichtigung der Rechtssätze.
Es möge jeder für sich entscheiden