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Firmenbike
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Es geht nicht um die Höhe des Schadens, sondern um das Bereicherungsverbot: der Geschädigte darf nachher nicht finanziell besser dran sein als vorher. Das wäre er aber, wenn er an der Reparatur Gewinn macht.Der Schädiger kommt für den Schaden auf, weshalb also soll/muss er bei der einen Methode weniger, bei der anderen mehr bezahlen?
Das mag im Einzelfall Unsinn sein (wenn du die Reparatur woanders durchführen lässt, mit Hol- und Bringservice, ist der Schaden womöglich noch teurer), aber ganz allgemein ist diese Regelung ja schon sinnvoll.