Moin,
der Versicherer muss der Kundin/dem Kunden mindestens einen Monat vor der Fälligkeit die nächstjährige Prämie mitteilen. Bei der KFZ-Versicherung gilt nicht die sonst übliche Dreimonatsfrist, sondern die verkürzte Einmonatsfrist. D.h., dass die/der VN eben mindestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit kündigen muss, welches natürlich auch für den Versicherer gilt. Fast alle KFZ-Versicherer haben als Hauptfälligkeit den 01.01., so ist eben der letzte Tag für eine ordentliche Kündigung der 30.11.
Seit es nicht mehr DIE Post gibt, hat leider auch die Zuverlässigkeit derselbigen gelitten. Es kommt durchaus vor, dass die Briefe erst eine Woche nach Absendung zugestellt werden. Insofern ist es schon erklärbar, dass der TE die Beitragsrechnung, die spätestens am 30.11. bei ihm sein sollte, erst gestern erhalten hat.
Wie dem auch sei, durch die Beitragserhöhung hat er innerhalb eines Monats nach Zugang ein außerordentliches Kündigungsrecht.