Jetzt wissen wir wer schuld daran ist
Entweder der Halter sagt wer gefahren ist, oder er wird abgeurteilt, aber für so was ist der Gesetzgeber zu doof.
Genau das ist das Thema. Halterhaftung steht bei uns in D nicht zur Diskussion, das verträgt sich nicht mit den bisherigen Grundprinzipien in unseren Strafgesetzen. Über den Umweg versucht man nun mit solchen idiotischen Regelungen irgendwie das selbe Ergebnis zu erzielen und lässt dabei unberücksichtigt, dass auch Sachen verboten werden, die einfach ihre absolute Rechtfertigung haben, zB eine Sturmhaube bei Kälte.
Zudem werden diejenigen, die keinen Fahrer angeben können, in der Regel über eine Fahrtenbuchauflage gepackt, d.h., sie kommen nur einmal davon, und sie haben zudem die Lästigkeit, nun längere Zeit alle Fahrten dokumentieren zu müssen.
In der Begründung im Gesetzestext heißt es ferner:
Zur Gewährleistung einereffektiven Verkehrsüberwachung, die mehr und mehr automatisiert durchgeführt wird, istes im Übrigen geboten, für die das Kraftfahrzeug führende Person ein Verbot auszusprechen,welches die Feststellbarkeit der Identität von vornherein gewährleistet. Ein Verstoßgegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen, es ist daher geboten, eine angemesseneSanktion für die Zuwiderhandlung vorzusehen.
Ins Deutsche übersetzt heißt das:
Ist das Foto eigentlich gut (also nicht unscharf, zu dunkel usw.), kann der Fahrer aber wegen herunter geklappter Sonnenblende, Sonnenbrille, Schildmütze, Sturmhaube usw. nicht erkannt werden, ist der Tatbestand erfüllt.
Aber auch diese Strafe kann sich nur gegen den Fahrer richten. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kann deshalb auch niemand bestraft werden.
Dem Halter des Fahrzeuges kann man nun aus zwei Gründen eine Fahrtenbuchauflage draufkommen, zum einen, weil das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, und zum anderen, weil der Fahrer, der sein Gesicht versteckt hat, nicht ermittelt werden konnte.
Vielleicht habe ich auch nur etwas nicht verstanden, aber bis jetzt erschließt sich mir der Mehrwert dieser Regelung nicht wirklich