Versicherungswechsel

Diskutiere Versicherungswechsel im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich will zum 01.01.08 einen VK machen bei der Badischen. Bin zur Zeit noch bei der VHV. So nun will ich aber mein Moped im Winter vielleicht...
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metta

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Ich will zum 01.01.08 einen VK machen bei der Badischen. Bin zur Zeit noch bei der VHV. So nun will ich aber mein Moped im Winter vielleicht abmelden.

Wie soll ich mich nun verhalten. Auf was soll ich achten? Und geht das Vorhaben überhaupt??

Hallo cpt.mo,
wenn Du wechseln willst und gleichzeitig abmelden, kein Problem, eine Abmeldung ist wie eine Kündigung. Du wirst hinterher gefragt, ob der Vertrag komplett abgerechnet werden soll (wenn noch Reste vorhanden). Dann besorgst Du dir zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung eine Versicherungsbestätigung und gut iss!
Wenn Du eine sog. Ruheversicherung haben möchtest, gibt es zwei Lösungen:
entweder bisherigen Versicherer fragen (und anschließend schriftlich bestätigen lassen), dass eine Ruheversicherung besteht.
oder neuen Versicherer ebenfalls fragen (und anschließend schriftlich bestätigen lassen)

In beiden Fällen ist es vermutlich mit Kosten verbunden, weil der eine ja anschließend nicht mehr soll und der andere noch nicht hat.

Wenn Du eine gute Versicherung haben möchtest, dann schick eine PN.
metta
 
reverant

reverant

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..... eine Abmeldung ist wie eine Kündigung.
Ich weiss leider nicht wie es das Gesetz sieht, aber die LVM sah das letztes Jahr bei mir anders. Die haben mich nicht vorzeitig aus dem Vertrag gelassen durch die Abmeldung des Fahrzeugs. Ich musste bis zum Jahresende warten. Begründung war das ein Ab- und Anmelden ohne Halterwechsel! keinen Einfluss auf die Versicherung hat.

Gruß, Jörg
 
LausbubNRW63

LausbubNRW63

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wenn Du wechseln willst und gleichzeitig abmelden, kein Problem, eine Abmeldung ist wie eine Kündigung ???????????????????????????

Du wirst hinterher gefragt, ob der Vertrag komplett abgerechnet werden soll (wenn noch Reste vorhanden).

Dann besorgst Du dir zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung eine Versicherungsbestätigung und gut iss

Wenn Du eine gute Versicherung haben möchtest, dann schick eine PN.
metta

hallo herr oder frau metta ...

:confused:

bevor du nicht nur das privatvermögen anderer sondern auch dessen schadenersatzanspruch wegen fehlberatung oder den versicherungsschutz aus deiner vermögensschaden-haftpflichtversicherung gefährdest solltest du kurz nochmals das jeweils geltende kleingedruckte lesen ...

;)

dort wirst du zunächst einen punkt finden der da lautet: beträgt die versicherungsdauer ein jahr, so verlängert sich der vertrag jeweils um ein weiteres jahr wenn er nicht fristgerecht zum ablauf gekündigt wird ...

:(

weiterhin wirst du einen punkt finden der wie folgt beginnt: wird das fahrzeug vorübergehend aus dem verkehr gezogen (stiillegung im sinne des strassenverkehrsrechtes so wird dadurch der versicherungsvertrag nicht berührt ...
der versicherungsnehmer kann jedoch die unterbrechung des versicherungsschutzes verlangen, wenn er eine abmeldebescheinigung der zulassungsbehörde vorlegt und die stilllegung mindestens zwei wochen beträgt ...

:eek:

wird das fahrzeug zum verkehr wieder angemeldet (ende der stillegung im sinne des strassenverkehrsrechtes) lebt der versichrungsschutz uneingeschränkt wieder auf. das ende der stilllegung ist dem versicherer unverzüglich anzuzeigen ...

:o

und ebenso wirst du finden: wird das fahrzeug veräussert so tritt der erwerber in die rechte und pflichten des versicherungsnehmers aus dem versicherungsvertrag ein ...
erwerber und versicherer sind berechtigt den versicherungsvertrag zu kündigen ...

:rolleyes:

dabei kommt die neuanmeldung mittels doppelkarte eines anderen versicherers der kündigung gleich ...

:cool:

@ cpt.mo
ergo: gute versicherer sind ja schon genannt worden. solltest du aber auch einen wissenden vermittler suchen solltest du metta keine nachricht mittels pn schicken ...

:p

p.s.: genau für solche fälle hat der gesetzgeber die, seit dem 22.05.2007 geltende, eu-vermittlerrichtlinie ins leben gerufen. seitdem laufen bei abgewiesenen deckungsklagen vermehrt vermittler mit folgenden schlüsselanhängern aus den gerichtssälen heraus ...
http://cgi.ebay.de/Schluesselanhaenger-fuer-Ahnungslose-Wenn-man-keine-Ahnung_W0QQitemZ220160088533QQihZ012QQcategoryZ8847QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

solltest du irgendwann einmal schadenersatzansprüche wegen fehlberatung anmelden wollen und benötigst eine adäquate und kompetente vertretung dann nutze die magie des PN ...

:D
 
JOQ

JOQ

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Hi lausbub,

quod erat demonstrantum :D

1. Kündigungstermin zur Jahresfrist ist bei allen Kraftfahrzeugen der 30.11. eines Jahres.

2. Abmeldung bedingt nicht die Kündigung beim derzeitigen Versicherer

3. Kündigung auf Grund eines Schadenfalls als Tipp zu geben ist der größte Schwachsinn, da die neuen Versicherer sehr genau über Vorschäden unterrichtet werden wollen um das Risiko abschätzen zu können und auf Grund eines Schadenfalls beim Vorversicherer auch ablehnen (je nach Schaden der damals gemeldet wurde.

4. Versicherungsschutz besteht trotz Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Jo
 
LausbubNRW63

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quod erat demonstrantum :D

hallo jo ...

recht haste abba manchmal muss man die experten einfach lassen ...

wie schon unser guter alter hippokrates zu sagen pflegte ...

>quae medicamenta non sanant, ferrum sanat; quae ferrum non sanat, ignis sanat; quae vero ignis non sanat, insanabilia reputari oportet<

zur kündigung beim schaden kommt zur zeit ja noch der begriff der unteilbarkeit der prämie hinzu sodass dem versicherer die prämie bis zum schluss des laufenden jahres zusteht ...

ich denke seit der 22.05.2007 inkraft getretenen neuregelung darf das land zukünftig einen mittelprächtigen tzunami bezüglich der klage fehlberatener mandanten gegenüber ihren versicherungsheinis erwarten ...

liebe grüsse manfred
 
LausbubNRW63

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Bigfoot65;127551 kleiner Tipp lass dir auch beim Rechnen etwas Zeit dann klappts bestimmt auch mit dem Prozentrechnen. [/quote schrieb:
hallo frank ...
danke dir vielmals für den tipp habe das ganze nämlich noch mal durchkalkuliert und komme jetzt auch auf geschlagene 53% ...
:p
boooooooooooooooooooooooah ...
:rolleyes:
liebe grüsse manfred
 
B

Berti

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hallo peter ...
de jure versetzt das blosse abmelden den vertrag nur in eine art ruhezustand der mit erneutem anmelden wieder auflebt ...
änderst du die rechtsnachfolge -also die halterstellung- kommt dies einem verkauf gleich und gilt rechtlich als neuer vertrag mit neuer doppelkarte und neuem versicherer ...
sofern du aber aus einem altvertrag den rabatt übertragen möchtest wird es in aller regel schwierigkeiten geben und der vertagspartner auf vertragserfüllung pochen ...
diese auskunft ist honorarfrei ...
:D
liebe grüsse manfred
Hallo Peter, hallo Manfred,
stimmt genau. Bei der Rabattübertragung und der Abfrage bei Vorversicherer fällt die Sache auf und der Vertrag ist geplatzt.

Bikergruß aus Oelde
Berti
 
Dao

Dao

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Hallo,
mit hat mein Versicherungsmann gesagt, wenn ich die Rabatte meinem Sohn übergeben will, muß ich kurzzeitig das Fahrzeug abmelden.
 
LausbubNRW63

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Hallo,
mit hat mein Versicherungsmann gesagt, wenn ich die Rabatte meinem Sohn übergeben will, muß ich kurzzeitig das Fahrzeug abmelden.
lieber peter ...
das war hier nicht die frage ...
mach doch bitte einen neuen beitrag auf und formuliere deine frage neu und verständlich ...
dann wird dir bestimmt schnellgeholfen ...
besten dank und lieben gruss manfred
 
Dao

Dao

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Danke Lausbub, du hast mir wirklich weitergeholfen!:cool:
 
LausbubNRW63

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Danke Lausbub, du hast mir wirklich weitergeholfen!:cool:

hallo peter ...
was bitte gibt es denn jetzt zu bemäkeln ...
deine frage ist einen neuen beitrag wert und hat doch mit dem ursprungsbeitrag nichts zu tun ...
und wenn ich ehrlich bin habe ich nur verstanden dass du deinen rabatt übertragen möchtest ...
und dafür dein auto abmelden möchtest ...
und verstehe nicht was das eine mit dem anderen zu tun haben soll und was deine frage ist ...
vielleicht machst du wirklich noch was neues auf -da wird oft genug draufhingewiesen- und erklärst deine frage noch mal neu ...
und wenn nicht dann nicht ...
liebe grüsse manfred
 
Dao

Dao

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Hallo Laubub,
du hättst die Zwischenfrage ignorieren können, sie beantworten, oder dieselbe Antwort schreiben können, die du geschrieben hast (3 Möglichkeiten).
Nachdem ich vor kurzem mit meinem Versicherungsvertreter darüber gesprochen habe, habe ich meinen Beitrag dazwischengeflickt,
der keine wirkliche Frage war.
Jetzt laß ich es einfach. Wenn die Zeit reif ist (Söhne brauchen eine eigene Versicherung), werde ich einen Fred aufmachen.
Danke.
 
Bigfoot65

Bigfoot65

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Kein Streit bitte

Hallo Laubub,
du hättst die Zwischenfrage ignorieren können, sie beantworten, oder dieselbe Antwort schreiben können, die du geschrieben hast (3 Möglichkeiten).
Nachdem ich vor kurzem mit meinem Versicherungsvertreter darüber gesprochen habe, habe ich meinen Beitrag dazwischengeflickt,
der keine wirkliche Frage war.
Jetzt laß ich es einfach. Wenn die Zeit reif ist (Söhne brauchen eine eigene Versicherung), werde ich einen Fred aufmachen.
Danke.
Sorry Peter
Kann mit deinem Beitrag in diesem Thread leider auch nicht anfangen. Hab ihn auch nicht als Frage verstanden sondern als Feststellung, passt aber trotzdem nicht zum Thema. Kleine bitte an Manfred und dich: tief luftholen und Gas raus.

Gruß Frank
 
Dao

Dao

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Hallo Frank,
Gas ist doch schon lange draussen. Danke für deinen Hinweis.
 
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