Verfall der Herstellerfreigaben für Reifen

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GS-Schwede

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Ich hab neben meiner BMW noch eine HD im Stall stehen. Die hat einen Reifen der Größe 180/60 B17 M/C 75C montiert. Standardgröße in 15.2 ist 150/80 B16 77H, aber eingetragen ist zusätzlich unter 22 noch die Größe WW 180/60 B16 M/C 75V .
Du darfst keinen B17 Reifen fahren wenn nur B16 eingetragen ist.
 
Tom123

Tom123

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F800GS seit 2008 ab 2019 F800GS Adv.
Ich denke das Problem ist bei vielen noch gar nicht richtig angekommen,
am Beispiel F800GS Adv. ist nicht die Größe interessant.

90/90-21 M/C 54V
150/70-R17 M/C 69V

Bei meinem Heidenau K60 Ranger (R =170km/h)
theoretisch bleib ich aber am Geschwindigkeitsindex V 240km/h hängen aber....

im COC steht aber auch unter 50. Bemerkung
90/90-21 M/C 54Q
150/70-R17 M/C 69Q
das heißt BMW hatte damals schon einen Index Q =160km/h vorgesehen.

Ich hab in meinem Fall Glück aber ob der TÜV oder die Polizei das COC auch zur Hand hat wird sich zeigen.

LG Tom
 
robau73

robau73

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Würde auch nur schwierig auf dieselbe Felge passen. :wink: Hat er aber weiter unten schon korrigiert (in der Orginalfrage aber nicht)
Weil mir nicht klar war, dass ich meine Beiträge selbst Tage nach der Erstellung noch verändern kann. Ist in den Foren, in denen ich sonst so unterwegs bin, nicht so. Z.T. Kann man den eigenen Beitrag noch ein paar Minuten verändern. Wenn das Tage später noch ohne eindeutige Kennzeichnung geht, ändert das den Kontext und verwirrt wenigstens mich.

Aber dass soll bitte jetzt keine Grundsatzgespräche starten. Hier ist das halt so und woanders ist es anders.

Bei meinen Pferden sind die Hufe, soweit ich das jetzt richtig verstanden haben, erlaubt.

- Roland
 
Intermezzo

Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Den Reifenspaß hatte ich mit TÜV bereits letztes Jahr.

Bei den GS, null Probleme auch nicht mit den baugrößengleichen Heidenaus K60 Scout, obwohl deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegt. Aber, wie bereits vorne gesagt, sind bei meinen GS wohl in der allg. Betriebserlaubnis zu dem Fahrzeug auch noch andere Reifen mit niedrigeren Speedindex eingetragen (verm. mit Auflagen).

Bei meiner Baghira Bj. 1999/2000 gab es Probleme beim Hinterrad. Eingetragen 120 mm breit, gefahren 140 mm breit gem. Herstellerfreigabe. Bislang mit Freigabe ohne Probleme. Jetzt mußte ich den 140iger Reifen eintragen lassen, was in Hessen ein riesiger Akt ist.

1. Erlöschen der Betriebserlaubnis, damit natürlich kein TÜV
2. Gutachten durch den TÜV ca. 80 Euro
3. Den ganzen Kram inkl. Gutachten an die in Hessen existierende zentrale Zulassungsstelle in Marburg senden. Natürlich die ausgedruckten Belege einscannen und per Email dorthin. Die haben vermutlich auch wiederum ausgedruckt und anschließend wieder gescannt. The German Digitalisierung.
4. Gebührenbescheid bezahlen (< 20 Euro)
5. Zwei Wochen warten, dann kam die Bestätigung der Wiederinbetriebnahme
6. Damit zur Zulassungsstelle und Zulassungen ändern lassen (ebenfalls mit Gebühren).

Vereinfacht hat sich das Ganze wenn man Reifen mit gleicher Spezifikation fährt, weicht man davon ab und zwar im negativen Sinne, wird es aufwendig.

Grüße Thomas
 
Hansemann

Hansemann

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Ich empfand die Möglichkeit, dass Reifenhersteller durch Freigaben andere Reifengrößen zulassen durften, schon immer als einen Bruch des Rechtssystems. Auch wenn die Hersteller viel Geld dafür ausgegeben und sich Mühe gemacht haben, selbst der TÜV durfte das nicht, Die durften ne Bescheinigung/Gutachten ausstellen und die Zulassungsstelle hat dann ne neue BE erteilt.

Zu diesem Zustand kommt man nun zurück, das ist lästig und mit unnötigen Kosten verbunden und ich verstehe den Ärger darüber. Was ich nicht verstehe, dass die Freigängigkeit auch bei Reifen geprüft werden muss, die der R75 entsprechen. Wer da reinschaut und sich das antut, die durchzulesen wird erkennen, dass beim Einhalten der zugelassenen Größen die Freigängigkeit automatisch gegeben sein muss.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist das Geheule mit den Fristen. Diese Frist kommt aus der R117 und die gilt für Autoreifen. Sogar ADAC und die "Motorrad" haben das nicht geschnallt.

EU-Recht ist trocken und schwierig mit den Querverweisen und absolut nicht für Autodidakten.
 
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