Verfall der Herstellerfreigaben für Reifen

Diskutiere Verfall der Herstellerfreigaben für Reifen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, ist dies wirklich wahr mit den Reifen bis 2020 Herstelldatum ab 01.01.2025 eingetragen werden müssen. Reifen 2020 Herstellung haben noch...
dored

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Moin, ist dies wirklich wahr mit den Reifen bis 2020 Herstelldatum ab 01.01.2025 eingetragen werden müssen.
Reifen 2020 Herstellung haben noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2024.

Herstellerfreigaben haben somit keine Gültigkeit mehr.... ?

Zum Schutz der Motorradfahrer, oder ist des ein Fake zum Heizungsgesetz.
 
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Rotax562

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Moin, ist dies wirklich wahr mit den Reifen bis 2020 Herstelldatum ab 01.01.2025 eingetragen werden müssen.
Reifen 2020 Herstellung haben noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2024.

Herstellerfreigaben haben somit keine Gültigkeit mehr.... ?

Zum Schutz der Motorradfahrer, oder ist des ein Fake zum Heizungsgesetz.
kommt drauf an, welche Typgenehmigung, Reifengröße usw.

hier wird es beschrieben
BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
 
GS_Ralf

GS_Ralf

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Kurzfassung:
Bei neueren Motorrädern mit EU-Typgenehmigung (-> Feld K in der Zulassung) ohne nachträgliche Umbauten die den Bereich Rad/Reifen beeinflussen ist es sogar einfacher geworden:

Reifenfreigaben nicht mehr erforderlich, alle Fabrikate dürfen gefahren werden wenn Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex passen.
 
robau73

robau73

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Kann mir bitte jemand das Wort „Bauraum“ im Kontext erklären? Ich stehe gerade aufm Schlauch. Hab mir vor zwei Wochen Pirelli STR auf meine K25 aufziehen lassen Und gerade etwas verunsichert. Die UBB ist ja scheinbar fürs WC. Größe entspricht aber der Originalbereifung. Also sollte doch alles bene sein, oder doch nicht? Blödes Beamtendeutsch?!
 
robau73

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Hab gerade noch gelesen, dass Reifen mit Produktionsdatum bis 31.12.2024 noch in Verbindung mit der UBB des Reifenherstellers „aufgebraucht“ werden können. Hab ich wohl Glück gehabt.
 
robau73

robau73

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Ok, das Thema beschäftig mich jetzt doch ein bisschen mehr ….

Ich hab neben meiner BMW noch eine HD im Stall stehen. Die hat einen Reifen der Größe 180/60 B17 M/C 75C montiert. Standardgröße in 15.2 ist 150/80 B16 77H, aber eingetragen ist zusätzlich unter 22 noch die Größe WW 180/60 B16 M/C 75V . Also,bis auf die beiden Buchstaben WW, was imho für Weisswandreifen steht ist alles identisch. Da das Merkmal WW ja nicht die Dimension, Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitsindex bezeichnet sollte das ja kein Problem darstellen, oder verstehe ich hier was falsch?

Ach ja, die HD hat eine EG Typgenehmigung von 2014.

Man, bei jedem Pferd im Stall sind die Hufe anders … das macht Kopfknoten!
 
abdiepost

abdiepost

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Mach den Knoten auf. Bei Moppeds mit EG-Typgenehmigung hat man - auch in D - keine Reifenbindung, sofern die Kennzahlen passen. Steht allerdings auch in den geposteten links... Also lesen und verstehen. Nich böse gemeint.
 
Larsi

Larsi

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... hat einen Reifen der Größe 180/60 B17 M/C 75C montiert. Standardgröße in 15.2 ist 150/80 B16 77H, aber eingetragen ist zusätzlich unter 22 noch die Größe WW 180/60 B16 M/C 75V . ...
Den 180/60 B17 M/C 75C musst du mMn eintragen lassen, denn in den Papieren stehen nur 16" Reifen.
 
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oildrop

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WW steht doch für wahlweise. Was willst du denn da noch mehr?
 
lomax

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Für die neuen schwachsinnigen Bestimmungen soll es Anfang 2025 noch mal eine Änderung zu Gunsten der Motorradgemeinde geben (BVDM). Abwarten.
 
Larsi

Larsi

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Richtig, aber abweichende Reifengrößen werden auf jeden Fall eingetragen werden müssen.
Zeitweilig reichte auch dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers.
 
wuli

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Momentan: GS 1250 HP 2020, TRX, Tiger 900 GT PRO, MT 01😃
Betrifft in der Regel Motorräder vor Bj. 2002 laut Info von Motorrad online.
Ich habe vor paar Wochen bei meiner TRX die Reifenbindung austragen lassen. Es muss nur die Reifengröße eingehalten werden, egal welcher Hersteller oder Typ.
 
robau73

robau73

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Den 180/60 B17 M/C 75C musst du mMn eintragen lassen, denn in den Papieren stehen nur 16" Reifen.
Ich darf mich korrigieren! verbaut ist die Größe 180/60 B16 M/C 75V, also so wie unter Punkt 22 eingetragen. Aber eben ohne WW. Steht nun WW für Weisswand oder echt für wahlweise?
Oder anders gefragt: Darf ich den Reifen ohne WW fahren?
Ich kann einfach mit dem WW nichts anfangen …
 
Frangenboxer

Frangenboxer

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Zum Schutz der Motorradfahrer, oder ist des ein Fake zum Heizungsgesetz.
Genau, die kommen jetzt in deine Garage und wechseln dir die Reifen....
Sorry, dass musste jetzt sein......
 
Stefan_Nienwohlde

Stefan_Nienwohlde

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Und bitte nicht vergessen, wer für diesen Hirnfurz von Gesetz seinerzeit verantwortlich war. Unser Andi Scheuer von der Splitterpartei CSU. Und das war nicht mal sein größter Fehler. Er hatte halt ein offenes Ohr für die Interessen der Lobbyvereine jeglicher Couleur.
 
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oildrop

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Ich darf mich korrigieren! verbaut ist die Größe 180/60 B16 M/C 75V, also so wie unter Punkt 22 eingetragen. Aber eben ohne WW. Steht nun WW für Weisswand oder echt für wahlweise?
Oder anders gefragt: Darf ich den Reifen ohne WW fahren?
Ich kann einfach mit dem WW nichts anfangen …

WW bedeutet "wahlweise ". War bei meinem Gespann auch für das Vorderrad so eingetragen worden.
Warum sollte die Farbe des Reifens eintragungspflichtig sein?
Grüße
 
robau73

robau73

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@oildrop Vielen Dank. Wenn das so ist, darf ich den montierten Reifen auf der HD fahren. Auf der BMW ist ohnehin ein Reifen in der StandardGröße montiert.
vielen Dank für die Aufklärung
 
Thema:

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