
Cloudhopper
Themenstarter
Da wir beides im Forum haben, also Schnellfahrer und Mitglieder der Rennleitung, ist das hier eventuell von Interesse.
Nach OLG Hamm sind Messungen vom ProVida Motorrad nur dann verwertbar, wenn die Messung aufrecht erfolgt ist.
http://blog.beck.de/2010/10/11/provida-schraeg-fahrende-motorraeder
Persönliche Meinung von mir, fahrt ned zu schnell. Man kann auch mit 50 ausserorts gescheit verunfallen und sich was brechen.
Nach OLG Hamm sind Messungen vom ProVida Motorrad nur dann verwertbar, wenn die Messung aufrecht erfolgt ist.
http://blog.beck.de/2010/10/11/provida-schraeg-fahrende-motorraeder
Persönliche Meinung von mir, fahrt ned zu schnell. Man kann auch mit 50 ausserorts gescheit verunfallen und sich was brechen.