J
Julio
Gast
http://www.bild.de/BILD/auto/2010/0...un/europaeischer-unfallbericht-im-urlaub.html
Schritt 1
Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab!
Schritt 2
Rufen Sie die Polizei. Grundsätzlich sollten man in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien die Ordnungshüter alarmieren, ansonsten bei Personen- und schweren Sachschäden. Katrin Rüter de Escobar, Expertin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Auch wenn man verunsichert ist oder das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, sollte man die Polizei holen."
Schritt 3
Falls Sie eine Kamera zur Hand haben, fotografieren Sie die Unfallstelle. Im Streitfall kann das sehr nützlich sein!
Schritt 4
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an! Wie das geht? Sinnvoll ist es, den „Europäischen Unfallbericht“ zu verwenden. Darin werden Unfallhergang, Namen der Unfallgegner und weitere wichtige Informationen notiert. Das Dokument kann man auf den Webseiten der Automobilclubs herunterladen. Auch die Kfz-Versicherungen haben Vordrucke, die beide Unfallgegner ausfüllen. Tipp: Egal ob im Inland oder Ausland: Dieses Schriftstück gehört in jedes Handschuhfach oder Koffer.
Schritt 5
Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte" des Unfallgegners. Auch wenn man de facto diese Karte nicht mehr braucht, sollte man seine eigene mit auf eine Fahrt ins Ausland mitnehmen! Katrin Rüter de Escobar: „Es hat sich nicht bis zu jedem Polizisten in jedem Bergtal herumgesprochen, dass man die grüne Karte nicht mehr braucht." Die Karte für das eigene Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Schritt 6
Die eigene Autohaftpflichtversicherung benachrichtigen. Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
Schritt 7
Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 018025026) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht / Unfallbestätigung / evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Ich hoffe das ich Euch ein paar Tipps geben konnte.
Schritt 1
Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab!
Schritt 2
Rufen Sie die Polizei. Grundsätzlich sollten man in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien die Ordnungshüter alarmieren, ansonsten bei Personen- und schweren Sachschäden. Katrin Rüter de Escobar, Expertin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Auch wenn man verunsichert ist oder das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, sollte man die Polizei holen."
Schritt 3
Falls Sie eine Kamera zur Hand haben, fotografieren Sie die Unfallstelle. Im Streitfall kann das sehr nützlich sein!
Schritt 4
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an! Wie das geht? Sinnvoll ist es, den „Europäischen Unfallbericht“ zu verwenden. Darin werden Unfallhergang, Namen der Unfallgegner und weitere wichtige Informationen notiert. Das Dokument kann man auf den Webseiten der Automobilclubs herunterladen. Auch die Kfz-Versicherungen haben Vordrucke, die beide Unfallgegner ausfüllen. Tipp: Egal ob im Inland oder Ausland: Dieses Schriftstück gehört in jedes Handschuhfach oder Koffer.
Schritt 5
Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte" des Unfallgegners. Auch wenn man de facto diese Karte nicht mehr braucht, sollte man seine eigene mit auf eine Fahrt ins Ausland mitnehmen! Katrin Rüter de Escobar: „Es hat sich nicht bis zu jedem Polizisten in jedem Bergtal herumgesprochen, dass man die grüne Karte nicht mehr braucht." Die Karte für das eigene Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Schritt 6
Die eigene Autohaftpflichtversicherung benachrichtigen. Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
Schritt 7
Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 018025026) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht / Unfallbestätigung / evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Ich hoffe das ich Euch ein paar Tipps geben konnte.
Zuletzt bearbeitet: