Lieber Volker,
schon mal berücksichtigt, das mittlerweile jede Versicherungsgesellschaft ihr "eigenes Süppchen" kocht ?
Ich bin selber Inhaber einer Versicherungsagentur mit gut 3.500 KFZ Versicherungsverträgen. Da man, wie Gerd ja bereits geschriebenen hat, problemlos den Schadenfreiheitsrabatt der Mutter auf das Auto übertragen kann, um dann den frei gewordenen SFR (Schadenfreiheitsrabatt) des Autos auf das Moped übernehmen kann, ist es bei meiner Gesellschaft problemlos möglich, den SFR der Mutter direkt auf das Moped zu übernehmen, in diesem Fall dann exakt SF 20 (da 20 Jahre PKW Führerschein).
Zusätzlich ist bei mir auch der unterjährige Tausch zwischen den Fahrzeugen in unendlicher Anzahl möglich, ausserdem ist bei uns bis auf LKW über 3,5 t der Tausch auch zwischen den allen Fahrzeugarten (WKZ) möglich.
Lediglich bei juristischen Personen ist die Regelung bei uns ähnlich wie bei Dir, darum macht es Sinn, den SFR auf den Mitarbeiter, bzw. Inhaber der juristischen Person laufen zu lassen, und dieser stellt dann seinen SFR der juristischen Person zur Verfügung.
In meiner täglichen Arbeit bin ich und meine Mitarbeiter mit den wildesten Vertragsgestaltungen der Mitbewerber konfrontiert.
Und, wie ebenfalls von Gerd geschrieben, vieles ist auch bei uns verhandelbar, immer abhängig vom jeweiligem Kunden.
Mit kollegialen Gruß an Volker und vielen Grüßen an alle anderen
Rainer