TÜV mit Emblemblinkern

Diskutiere TÜV mit Emblemblinkern im Zubehör Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Interessant ist dort überall der Vermerk, dass die Teile keine Zulassung haben und hier in D nicht betrieben werden dürfen ... frag mich, was...
tuxbrother

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Interessant ist dort überall der Vermerk, dass die Teile keine Zulassung haben und hier in D nicht betrieben werden dürfen ... frag mich, was daran "zulassungspflichtig" ist.:confused:

Allerdings blinken die Dinger 'nur' in orange, nicht in neongelb....:D
Und wenn es die Dinger ja eh nicht in neongelb gibt, dann muss ich mir das eh noch überlegen.:rolleyes:
 
gerry-h

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Interessant ist dort überall der Vermerk, dass die Teile keine Zulassung haben und hier in D nicht betrieben werden dürfen ... frag mich, was daran "zulassungspflichtig" ist.:confused:
Tja, das ist das eigentliche Thema dieses Threads....lies mal von oben her...

Gruss
gerry
 
gerd_

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Hi
"Zulassung" heisst schlicht und einfach, dass sie geprüft werden und eine e-Nummer haben.
Das bedeutet z.B., dass sie auf "Gefährlichkeit", also scharfe Kanten, Spitzen etc. und auf die korrekte Farbe geprüft werden.
Haben sie eine e-Nummer, dann sagt diese auch aus als was sie geprüft wurden. Ist z.B. die Nummer für eine Nebelrückleuchte anbgegeben, dann mag jemand die Dinger als Blinker lustig finden, doch dafür sind sie eben nicht zugelassen.
Ob man einen zugelassenen Blinker an einem Fahrzeug, und wenn "ja" dann wo an diesem montieren darf ist eine ganz andere Frage.
Einen Fernscheinwerfer mit e-Nummer darf man eben nicht von der hinteren Stossstange aus nach hinten leuchten lassen. Auch dann nicht wenn man eine blaue Kontrolleuchte montiert hat :D.

Wenn Blinker ausschliesslich entweder nach vorn oder nach hinten strahlen dürften, wären 80% aller Autos illegal. Seitenblinker sind aber Pflicht! Und die strahlen z.B. bei Fiat in alle Richtungen ausser "in die Karrosse"
gerd
 
AmperTiger

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das mit den vier Blinker beim Motorrad hat seinen Hintergrund in den Ochsenaugen, die gerne an Enduros verwendet wurden, die leuchteten nach vorne und hinten....eigentlich alles paletti, da die aber aus best. Winkeln schlicht nicht zu sehen sind, wurden (mind.) 4 Blinker beim Motorrad Pflicht.
Der Tüv sagte 2005 auch nix zu meinen Emblemblinkern an der Rockster.....es waren ja noch 4 andere Blinker dran. Er fand sogar die Idee witzig.
 
gerry-h

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..."Zulassung" heisst schlicht und einfach, dass sie geprüft werden und eine e-Nummer haben.
Das bedeutet z.B., dass sie auf "Gefährlichkeit", also scharfe Kanten, Spitzen etc. und auf die korrekte Farbe geprüft werden.
Haben sie eine e-Nummer, dann sagt diese auch aus als was sie geprüft wurden...
Wegen in alle Himmelrichtungen scheinen/blinken: Diese Emblemblinker sind ja seitlich am Tank. Bei einer ADV hat diese Stelle etwa 30° Neigung, also sie blinken garantiert nicht nach hinten.

Mit dieser Erklärung von gerd_ ist für mich die Bemerkung des Verkäufers 'Keine Strassenzulassung in D' klar. Diese Emblemblinker bestehen aus einer ca. 4 mm starken klaren Plexiglasscheibe mit 5 eingegossenen, sternförmig angeordneten LEDs. Nach dem Einbau sieht man nur noch diese 4 mm breite abgegratete Kante. Entweder müsste da für einen TÜV-Prüfer eine e-Nummer ersichtlich sein, oder es müsste ein Gutachten mitgeliefert werden, eigentlich sogar beides. Beides ist aber nicht der Fall. Vielleicht liegt der Hase da im Pfeffer, dass Emblemblinker nicht GENERELL unzulässig sind, sondern DIESE Emblemblinker, da nicht geprüft !?!?

Ob es sinnvoll ist, so ein Teil einer Materialprüfung zu unterziehen, ob das Kleinkind, das ich potentiell überfahren könnte sich an diesem Teil den kleinen Finger wegen für den Strassenverkehr unzureichender Materialeigenschaften aufritzen könnte, ist ne ganz andere Frage.

Gruss
gerry
 
AmperTiger

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Gerry, der Verkäufer bemerkt das, weil er jede Verantwortung los sein will (wenn die keine Zulassung hätten, dann dürften sie am Z4 auch nicht dran sein)
Eine E-Nummer würde genügen, da brauchts dann eben kein schriftliches Gutachten mehr, sonst müßtest du ja ein Gutachten für den Scheinwerfer an deiner GS mitführen.
Da liegt eigentl. kein Hase im Pfeffer, weil die Teile niemanden wirklich interessieren.....du hast ja vier Blinker. Ich käme auch niemals auf die Idee, diese Teile dem TÜV vorzuführen....:eek::eek:
 
gerry-h

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Gerry, der Verkäufer bemerkt das, weil er jede Verantwortung los sein will
Ich käme auch niemals auf die Idee, diese Teile dem TÜV vorzuführen....:eek::eek:
Ist mir klar, sonst könnte ER ja belangt werden, wenn der Baby-Finger eingeritzt ist. :)

Ich bin auch nicht extra deswegen zum TÜV, sondern zur normalen Hauptuntersuchung und stand (wie viele Kollegen) vor der Entscheidung, welche der vielen schönen Teile muss ich denn für die HU kurzfristig abbauen....
 
tuxbrother

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Wenn ich das hier gerade richtig verstehe, so dürfen die Teile nicht als Blinker in dem Sinne verwendet werden. Wenn man (wie ja auch schon erwähnt) also die normalen Blinker am Bike belässt und diese Emblemblinker eigentlich "nur" als "Design-Komponente" (oder wie man es ausdrücken will) mit anbaut, so könnte der Betrieb dennoch rechtens sein, oder sehe ich das falsch?
(Ironisch: Brauchen eigentlich Aufkleber auch eine E-Nummer?)
 
tuxbrother

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Nun ... zumindest (wie mir unabhängig von einander bestätigt wurde) werde ich von ca. einem Kilometer Entfernung aus gut gesehen. :rolleyes:

Dennoch wollen mich irgend welche 18-jährige Schnösels, die gerade ein paar Wochen den Lappen haben, mich ständig umfahren ... ob das auch an der Farbe liegt? :confused:
 
AmperTiger

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Dennoch wollen mich irgend welche 18-jährige Schnösels, die gerade ein paar Wochen den Lappen haben, mich ständig umfahren ... ob das auch an der Farbe liegt? :confused:
tut mir leid dir das sagen zu müssen, die wollen dich nicht trotz deiner Farbe umfahren, sondern die wollen dich WEGEN deiner Farbe umfahren :D:D


wieso sollte der Emblemblinker denn nicht zugelassen sein? und wen könnte das überhaupt jemals interessieren? wenns dir gefällt, bau es ran und gut is
 
gerry-h

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...wieso sollte der Emblemblinker denn nicht zugelassen sein? und wen könnte das überhaupt jemals interessieren? wenns dir gefällt, bau es ran und gut is...
Du weisst doch wie es in diesem unserem Lande ist: ein Artikel jedweder Art ist illegal, bestenfalls nicht existent, solange kein amtlicher Stempel drauf ist. Das hat ja auch in den meisten Fällen seine Berechtigung.
Wen das interessiert könnte man spätestens dann leidhaft erfahren müssen, wenn irgendein Gutachter hocherfeut sagt: 'Aha, was haben wir denn da....'
Wenn's der TÜV Prüfer ist, geht's ja noch, wenn's der Schadensgutachter ist, könnte es teuer werden. Technische Veränderung, Verstoss gegen § so-und-soviel, Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit kein Versicherungsschutz usw. ... ok, hoffentlich masslos übertrieben, aber nicht völlig abwegig. Versicherungen sind sehr erfinderisch, wenn's drum geht, nicht zahlen zu müssen.

Gruss
gerry
 
IamI

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Nettes Gimik diese Emblemblinker ... und an einer F sollte das gefahrlos anzubringen sein (da ja der Tank unter der Sitzbank ist und somit die Plastikteile nur eine "Tankatrappe").

Wäre meine Frage, wo bekommt man die Teile, bzw. was ist von Nöten um sowas zu realisieren (also was den Blinker in dieser Form angeht, dass er auch entsprechend unter das Emblem passt)?
Ser's,

ja an einer F 800GS, F6560GS (2.Zyl) und F650GS (1.Zyl) lassen sich die Emblemblinker locker montieren. Bei der 1-.Zyl muss man nur das Loch für die Kabel schief bohren, damit man das Gewinde für die Befestigungsschraube nicht kaputt macht.

Hab' ich schon gemacht.

Es gibtzwei Arten von Seitenebmlemen, ein kleineres (R1200GS) ein größeres (R1200GSA). Der Verkäufer hat auch zwei Arten für Emblemblinker.
Ein Blick in den ETK des jeweiligen Modells an den die Embelmblinker dran sollen macht schlau welche Größe passt.

Grüße

Wolfgang, der was übrig hat für so nette Gimmicks
 
tuxbrother

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tut mir leid dir das sagen zu müssen, die wollen dich nicht trotz deiner Farbe umfahren, sondern die wollen dich WEGEN deiner Farbe umfahren :D:D
Tu ich sie etwa so arg blenden, dass sie nicht mehr wissen, wo sie hin fahren? :(



Du weisst doch wie es in diesem unserem Lande ist: ein Artikel jedweder Art ist illegal, bestenfalls nicht existent, solange kein amtlicher Stempel drauf ist. Das hat ja auch in den meisten Fällen seine Berechtigung.
Wen das interessiert könnte man spätestens dann leidhaft erfahren müssen, wenn irgendein Gutachter hocherfeut sagt: 'Aha, was haben wir denn da....'
Wenn's der TÜV Prüfer ist, geht's ja noch, wenn's der Schadensgutachter ist, könnte es teuer werden. Technische Veränderung, Verstoss gegen § so-und-soviel, Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit kein Versicherungsschutz usw. ... ok, hoffentlich masslos übertrieben, aber nicht völlig abwegig. Versicherungen sind sehr erfinderisch, wenn's drum geht, nicht zahlen zu müssen.
Darum geht es mir im Prinzip auch - vor allem wenn es noch um Schäden geht, die meine Transportgüter betrifft (auch mit Transport- und Verkehrshaftung-Versicherung).

Wäre eine weitere Frage, was für einen Aufwand man betreiben müsste, wenn man gar diese Emblemblinker sich beim TÜV eintragen lassen wollte (wenn überhaupt möglich ohne einer E-Nummer o.ä.).
 
gerry-h

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Darum geht es mir im Prinzip auch - vor allem wenn es noch um Schäden geht, die meine Transportgüter betrifft (auch mit Transport- und Verkehrshaftung-Versicherung).

Wäre eine weitere Frage, was für einen Aufwand man betreiben müsste, wenn man gar diese Emblemblinker sich beim TÜV eintragen lassen wollte (wenn überhaupt möglich ohne einer E-Nummer o.ä.).
Vielleicht bin ich da jetzt zu übervorsichtig, aber wenn du das Moped beruflich nutzt, wie du sagst zum Transport von Gütern, dann würd ich auf diesen netten, aber keinesfalls überlebensnotwendigen Zusatz verzichten. Eine Eintragung ohne E-Nummer und ohne Gutachten ist wohl nicht realistisch.
 
AmperTiger

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wenn die Blinker an einem Z4 verbaut sind, werden sie wohl eine E-Nummer haben, ich weiß das nicht mehr, ist zu lange her und ich zu alt und außerdem hat es mich nicht interessiert.
Frag deinen freundlichen TüV-Mann, der wird es wissen.

Übrigens ist es eine Mär (schon viele Jahre) dass nicht zugelassene Anbauten (egal welcher Art) einen Einfluß auf die BE oder den Versicherungsschutz haben, solange sie NICHT unfallursächlich (unpassende Bremsen z.b.) sind und selbst das müßte ein Versicherung beweisen.
 
gerry-h

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wenn die Blinker an einem Z4 verbaut sind, werden sie wohl eine E-Nummer haben, ich weiß das nicht mehr, ist zu lange her und ich zu alt und außerdem hat es mich nicht interessiert.
Frag deinen freundlichen TüV-Mann, der wird es wissen.

Übrigens ist es eine Mär (schon viele Jahre) dass nicht zugelassene Anbauten (egal welcher Art) einen Einfluß auf die BE oder den Versicherungsschutz haben, solange sie NICHT unfallursächlich (unpassende Bremsen z.b.) sind und selbst das müßte ein Versicherung beweisen.
zu 1: es sind ja nicht die exakt gleichen Blinker wie die am Z4, also keine original BMW Teile, sondern ein Nachbau selbiger.

zu 2: das weisst Du und ich jetzt auch, aber weiss das die Versicherung auch ? Warst Du schonmal in der Situation Dich mit einer Versicherung über Leistungen streiten zu müssen ? Ich hoffe nicht, das kann sehr lästig und extrem zeitraubend sein, sich vorallem aber eeeewig hinziehen. Und solange kiregste keinen Cent...... und wenn ich wie unser neongelber Bruder mein Geld damit verdienen würde, würd ich mir das in der Tat überlegen.
 
gstreiberstgt

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BMW 1200 GS LC ADVENTURE- Yamaha Ténéré 700 -BMW1150GS ADV
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Hallo Gerd

Klar, muss auch nicht jeder zwingend dran haben, wie vieles: reine Geschmackssache.
Zu Deiner Frage:
Die Kabel gehen nach hinten weg. D.h. es muss in der Mitte des Vertiefung, wo die Embleme angebracht sind ein Loch gebohrt werden. Dann wird das normale Blinkerkabel angezapft. Für einen versierten Schrauber ne Sache von ner Stunde, ich hab 2 gebraucht.
Einbauanleitung kann ich auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Danke, Gruss
gerry
mahlzeit gerry,schaut gut aus!haste mir auch ne einbauanleitung?

wäre für den winter einer meiner PROJEKTE....wie die jugend es immer so schön formuliert...:D:D:D.

bis denne...
 
Thema:

TÜV mit Emblemblinkern

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