Transport Verladehilfe

Diskutiere Transport Verladehilfe im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Taugt das etwas? Hat jemand Erfahrung gesammelt? https://mc-selfloader.de/ Gruß Manfred
Blacktriple

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Ist ne Standart Motorrad Transportwippe mit zusätzlichen Rollen.
Eigentlich geniale Idee

Kosten ohne Rollen bei eBay 59eur
Sind stabil und funzen super.

Werde mir aufgrund deines Links Rollen an meine bauen und ne zweite Rampe zum verbreitern suchen.

Ich hau mal später nen Link rein, hab eine optisch massivere als die abgebildete

Frage an dich:

MotorradTransport auf Hänger oder im Bus bzw Van geplant?
 
ManfredK

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Ist ne Standart Motorrad Transportwippe mit zusätzlichen Rollen.
Eigentlich geniale Idee

Kosten ohne Rollen bei eBay 59eur
Sind stabil und funzen super.

Werde mir aufgrund deines Links Rollen an meine bauen und ne zweite Rampe zum verbreitern suchen.

Ich hau mal später nen Link rein, hab eine optisch massivere als die abgebildete

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MotorradTransport auf Hänger oder im Bus bzw Van geplant?
Auf nem Hänger geplant, ich suche nach einem günstigen
 
Blacktriple

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Hab grad geguckt, finde meine Wippe nicht mehr im Netz.

Das untere Vierkant Rechteckprofil vorn ist etwas massiver bei meiner...

Aber egal, das Teil schaut gut aus im Link.
Ist ja nur durch die Rollen, angeschweißten Ösen,Strebe und Flügelschrauben modifiziert.

Gute Sache für alleiniges Ein und Ausladen
 
S

StephanF

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Am 3. Februar 2020 habe ich den Selfloader MC72 Basic der Firma AS-Topnik gekauft. Auf ihrer Homepage wirbt die Firma mit dem Slogan " wir lieben es einfach & unkompliziert !“

Außerdem ist folgendes zu lesen: “Spezialanfertigungen für alle Motorradmodelle möglich.“

Beim Bestellvorgang wird direkt nach dem Motorradmodell gefragt, ich habe meine SV1000 eingegeben und der Vorgang war nach den üblichen Liefer- und Bezahlmodalitäten abgeschlossen. Zu keinem Zeitpunkt ist mir mitgeteilt worden, das das von mir bestellte Modell eine Sonderanfertigung ist oder vom o.g. Standardmodell abweicht.

Nachdem das Gerät eingetroffen ist, habe ich es mit meiner Rampe (die sich meines Erachtens nicht von denen der o.g. Firma angebotenen unterscheidet), ausprobiert. Dabei erschien mir der Transportvorgang sehr wackelig und hakelig, besonders beim Herunterlassen des Motorrades rollten die Räder nicht gleichmäßig ab und verkanteten sich. Auf jeden Fall war ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden.

Daraufhin wollte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Firma lehnte das mit dem Verweis auf folgenden Abschnitt der Widerufsbelehrung ab:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
„Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.“

Damals (2.2.2020) war die folgende Ergänzung der Widerufsbelehrung noch nicht vorhanden:
„Dies gilt auch für unsere MC-Selfloader,Doppel klappbaren Alu Verladerampen u. S-Halterungen,Schraubhalterungen für alle Ausführungen. Ein Wiederruf ist hierbei nicht möglich, da hier kundenspezifische Anfertigungen erfolgen.“

Da wurde wohl nachgebessert.

Was mich aber wirklich bestürzt, ist der in meinem Email-Kontakt mit der Firma angeschlagene Ton. Jeder Versuch, sich gütlich zu einigen, wurde abgelehnt, und ein Dipl.Ing. der Firma schrieb in seiner Mail wortwörtlich:
„Ich empfehle Ihnen einen guten Anwalt aufzusuchen und uns zu Verklagen ! vllt können Sie ja in " einigen Jahren" ( Deutschland) etwas Nachhaltiges, auch für Folgekundschaft erwirken.“

Darauf wird sich wohl jeder selbst seinen Reim machen können. Ich wollte dieses der Folgekundschaft nicht vorenthalten.

Ich habe den Rechtsweg übrigens aufgrund des geringen Streitwerts und des damit verbundenen Ärgers nicht eingeschlagen.

Bleibt gesund alles Gute
Stephan






Über 1000 zufriedene Kunden, konnten wir bereits überzeugen...
 
Blacktriple

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gerd_

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Hi
Ich hab' mir das mal auf deren HP angesehen. Das ist doch mehr oder weniger eine Vorderradwippe die mit einem Seilzug hochgezerrt wird?
Bereits da frage ich mich was daran so innovativ ist, dass man ein Patent bekommt (Bluff??).
Bin ich ein Schelm wenn ich vermute, dass diese Firma ausschliesslich kundenspezifische Produkte herstellt und somit nie mit einer Rückgabe rechnen möchte?
Das Mail mit der höhnischen Bemerkung "versuch's doch!"finde ich auch klasse (Abschreckung?).
Die 50 EUR für eine Beratung beim Anwalt würde ich investieren.
Was der Herr Ing. nicht erwähnt ist, dass es zwar tatsächlich lange dauern kann bis eine Entscheidung fällt aber es dann widerum sein kann, dass die Firma die gesamten Kosten übernehmen darf.
Was auch nicht vergessen werden sollte: Auch wenn Du Recht bekommst könnte er sagen "tut mir leid, aber einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen, ich bin pleite". Dann zahlst Du meines Wissens auch die Gerichtskosten (wissen andere aber besser als ich).
Seine Kohle hat er wahlweise in bar unter dem Kopfkissen oder er lebt mit seiner Frau in Gütertrennung und sein Schwager hat inzwischen eine ähnliche Firma eröffnet.

Lass doch, mit zeitlichem Abstand, ein paar Kumpels anrufen und sich nach dem Produkt erkundigen. "Wird das erst angefertigt oder ist das bei euch vorrätig?". Bei "vorrätig" ist "kundenspezifisch" eher nicht gegeben (ich glaube nicht, dass das Produkt scheibenweise abgeschnitten und dann versandt wird :-)). Tunlichst mit dem Mobilfon (sonst alle die gleiche Vorwahl), am besten auch einen "Zugereisten" mit anderem Dialekt und immer etwas anders formuliert.
Seine eigenen Fragen, Antworten etc. kann man ja aufzeichnen (zweites Mobilfon/Diktiergerät), der "Gegner" sollte zwar hörbar aber unverständlich sein weil man ihn sonst vorab über die Aufzeichnung informieren müsste.
Komplett aufzeichnen und den "Gegner" anschliessend unverständlich machen (z.B. mit Audacity) ist glaube ich nicht statthaft. . . . .
Somit wäre dann auch das "kundenspezifisch" geklärt.
Im Prozessfall kann man natürlich erreichen, dass man erfährt wann der "lustige" Zusatz im AGS auftauchte. Der Provider wird es wissen.

Ich sehe das auch nicht als Widerrufsrecht ("gefällt nicht") sondern als Funktionsmangel ("taugt nicht"). Dazu allerdings müsste ein Sachverständiger (den Du beauftragst) beurteilen ob das ein Mangel ist oder nur nicht ganz das ist was Du Dir vorstelltest.
Verbessern könnte man das Konstrukt indem man grössere Räder (dazu Naben höherlegen) verwendet, die Spurweite hi/vo gleich macht und Führungen auf den Rampen verwendet.
Unbenommen bleibt Dir auch deine Erfahrungen sachlich, wertungsfrei, emotionslos, etc. in diversen Foren zu schildern.

Insgesamt eine Begründung dafür weshalb ich fast nichts kaufe ohne es gesehen/ausprobiert zu haben.
gerd
 
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Bollo

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Da würde ich mir mitsamt Rechtsbeistand auch ein Späßchen raus machen.
 
umdieEcke

umdieEcke

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Sehr ärgerlich und die Reaktion zeigt ja schon, dass es bedacht wurde eventuelle Klagen auszusitzen. Gert hat Recht, man wirft gutes Geld hinterher indem man seinen RA bezahlt, Gerichtskosten erst einmal vorauszahlt und wenn man dann Recht bekommen sollte, hat man einen Titel und kann 30 Jahre lang immer wieder einen Gerichtsvollzieher, auch mit Vorkasse, losschicken. Macht alles keinen Spaß, außer man ist Rechtsschutz versichert. Dann ist wenigstens der erste Kostenpart geregelt, seinem Gld rennt man trotzdem hinterher...
 
palmstrollo

palmstrollo

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...
Lass doch, mit zeitlichem Abstand, ein paar Kumpels anrufen und sich nach dem Produkt erkundigen. "Wird das erst angefertigt oder ist das bei euch vorrätig?". Bei "vorrätig" ist "kundenspezifisch" eher nicht gegeben (ich glaube nicht, dass das Produkt scheibenweise abgeschnitten und dann versandt wird :-)). Tunlichst mit dem Mobilfon (sonst alle die gleiche Vorwahl), am besten auch einen "Zugereisten" mit anderem Dialekt und immer etwas anders formuliert.
...
Warum nicht per Mail anfragen? Dann hat man die Antwort sogar "schwarz auf weiß" und um die Verwertung des Beweises müsste man sich keine Sorgen machen.
 
palmstrollo

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hab mal per Mail angefragt und folgende Antwort erhalten:

Vielen Dank für ihre Anfrage.

Die Lieferzeiten, betragen bis zu 14 Werktage, da wir jede Verladehilfe für den Kunden individuell produzieren müssen und die Auftragsbücher zur Zeit voll sind. Lagermässig, kann ich ihnen da leider nichts anbieten.
Wir haben allerdings noch für eilige Kunden eine Express 72h. Die kostet allerdings Aufpreis.

Gruß
 
gerd_

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Hi
Schade, die haben es bemerkt.
gerd
 
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BMWWW

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Am 3. Februar 2020 habe ich den Selfloader MC72 Basic der Firma AS-Topnik gekauft. Auf ihrer Homepage wirbt die Firma mit dem Slogan " wir lieben es einfach & unkompliziert !“

Außerdem ist folgendes zu lesen: “Spezialanfertigungen für alle Motorradmodelle möglich.“

Beim Bestellvorgang wird direkt nach dem Motorradmodell gefragt, ich habe meine SV1000 eingegeben und der Vorgang war nach den üblichen Liefer- und Bezahlmodalitäten abgeschlossen. Zu keinem Zeitpunkt ist mir mitgeteilt worden, das das von mir bestellte Modell eine Sonderanfertigung ist oder vom o.g. Standardmodell abweicht.

Nachdem das Gerät eingetroffen ist, habe ich es mit meiner Rampe (die sich meines Erachtens nicht von denen der o.g. Firma angebotenen unterscheidet), ausprobiert. Dabei erschien mir der Transportvorgang sehr wackelig und hakelig, besonders beim Herunterlassen des Motorrades rollten die Räder nicht gleichmäßig ab und verkanteten sich. Auf jeden Fall war ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden.

Daraufhin wollte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Firma lehnte das mit dem Verweis auf folgenden Abschnitt der Widerufsbelehrung ab:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
„Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.“

Damals (2.2.2020) war die folgende Ergänzung der Widerufsbelehrung noch nicht vorhanden:
„Dies gilt auch für unsere MC-Selfloader,Doppel klappbaren Alu Verladerampen u. S-Halterungen,Schraubhalterungen für alle Ausführungen. Ein Wiederruf ist hierbei nicht möglich, da hier kundenspezifische Anfertigungen erfolgen.“

Da wurde wohl nachgebessert.

Was mich aber wirklich bestürzt, ist der in meinem Email-Kontakt mit der Firma angeschlagene Ton. Jeder Versuch, sich gütlich zu einigen, wurde abgelehnt, und ein Dipl.Ing. der Firma schrieb in seiner Mail wortwörtlich:
„Ich empfehle Ihnen einen guten Anwalt aufzusuchen und uns zu Verklagen ! vllt können Sie ja in " einigen Jahren" ( Deutschland) etwas Nachhaltiges, auch für Folgekundschaft erwirken.“

Darauf wird sich wohl jeder selbst seinen Reim machen können. Ich wollte dieses der Folgekundschaft nicht vorenthalten.

Ich habe den Rechtsweg übrigens aufgrund des geringen Streitwerts und des damit verbundenen Ärgers nicht eingeschlagen.

Bleibt gesund alles Gute
Stephan






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Hallo Stephan,
ich kann Deinem Beitrag hinsichtlich der Fa. AS-Topnik nur beipflichten und habe Deinen Beitrag leider erst jetzt entdeckt. Es nützt Dir zwar vermutlich jetzt nichts mehr und nur zur Info: Ich verklage gerade die Fa. AS-Topnik! Mir ist klar, dass das Geld kostet auch mit Rechtsschutz, aber das ist es mir wert…..Beste Grüße aus Celle, Wolfgang
 
SardGS

SardGS

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2020 R 1250 GS Full Optional
Der SelfLoader kam für mich auch in Frage, dafür hätte ich aber eine sehr breite Rampe gebraucht
und die Version für Pickups war auch nicht innert nützlicher Frist lieferbar, als wurde das (zum Glück) nix.

Schlussendlich habe ich mit meinem Kumpel ein Schlitten mit Rädern geschweisst.
Der wird mit einer Seilwinde auf die Ladefläche gezogen und alles funktioniert so wie gedacht.

Für einen Transporter wird alles einiges einfacher da die Ladekante viel niedriger ist.

Chris
 
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