Roter Oktober
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- Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
okICH HAB DAVON KEIN FOTO !!!!
bin doch nicht son paparazzo wie der finn
okICH HAB DAVON KEIN FOTO !!!!
bin doch nicht son paparazzo wie der finn
Fahr einfach mal mit einem Pferdeanhänger auf einen Baumarktparkplatz und beobachte die Streifenwagen, wenn sie vorbeifahrenIch habe aber noch nie davon gehört das in meinem Umfeld einer mal tatsächlich Probleme wegen der grünen Nummer bekommen hat....
Es steht ja nunmal auch net hinten drauf ob da grad Nix, oder eine Pferd oder eine Kuh im Anhänger steht, oder?
Mag sein, aber ich habe tatsächlich noch niemalsnie einen getroffen der von sich sagen konnte : "Ich habe gelöhnt weil ich Zementsäcke oder Oma´s Küchenschrank im grün-nummerierten Anhänger spazieren fuhr!"Fahr einfach mal mit einem Pferdeanhänger auf einen Baumarktparkplatz und beobachte die Streifenwagen, wenn sie vorbeifahren
Tzzz ..... vorsichtig - ich hab auch Bilder von dir!bin doch nicht son paparazzo wie der finn
Ich will hier nicht klugsch..... und eigentlich ergibtes sich aus den Worten..in die Federn ziehen. Aber ich weiß nciht, ob das schon deutlich rüber gekommen ist, dass die Ösen unten angebracht werden müssen. Denn im Pferdeanhänger sind sonst die Ösen immer höher angebracht.zu 1
vorne an der unteren gabelbrücke. gurte um die gabelrohre legen.
hinten an den soziusrastenauslegern
zu 2
ständer einklappen, mopped steht auf den reifen.
gummi um handbremshebel ziehen, dann steht die kiste bombenfest.
zu 3
nicht voll in die federn ziehen.
vorne geht das eh nicht, hinten isses nicht nötig.
halber federweg reicht völlig.
in unserem pferdetransporter hab ich die ösen ganz vorne und ganz hinten UNTEN an den parallelen aussenwänden angebracht. nicht vorne im trapez. 4 stück reichten für etliche fahrten, auch bis italien etc.
in rosa wirke ich viel schlanker ...Tzzz ..... vorsichtig - ich hab auch Bilder von dir!
Wollen wir aber mal festhalten das ein Anhänger mit grünem Kennzeichen auch zugelassen ist, oder? HU haben muss er sowieso. Lediglich zahlt der Halter keine Steuern für das Gefährt.Das ist nicht mit 10 Euro zu regeln:
bei zweckfremder Benutzung wird das Fahrzeug zulassungspflichtig (Ordnungswidrigkeit) sowie versicherungs- und steuerpflichtig (jeweils Straftaten). Aus letzterem ergibt sich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bzw. des Richters....