Ein paar Fakten
Hallo liebe Vermutungsjuristen,
ich versuche mal etwas Licht ins Stockdunkel zu bringen (mit Ausnahme von Mich, der hats zutreffend beschrieben, aber nicht den Gesamtzusammenhang).
Die schon zitierte Regelung in § 249 II BGB wurde im August 2001 eingeführt. Das ganze ging zurück auf einen gewissen Deal des Gesetzgebers mit der Versicherungswirtschaft. Es gab damals einige Verbesserungen für Geschädigte. Um diese Kosten aufzufangen, wurde geregelt, dass es die Umsatzsteuer beim Schaden (für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte; für vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte gibt es eh nie Umsatzsteuer) nur noch gibt, wenn "sie auch anfällt"
Der Gutachter machte nichts anderes, als die tatsächliche Situation in Deutschland zu berücksichtigen, und ein fast neues Motorrad für 13.500.- € geht halt nun mal mit "voller Umsatzbesteuerung" über die Händlertheke
Bei etwas älteren Fahrzeugen führt der Fahrzeughändler nur den Steueranteil aus dem Differenzbetrag zwischen EK und VK ab. Näheres siehe hier unter 9.1.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Beispiel_KFZ-H.C3.A4ndler
Der Gutachter kann freilich nur schätzen, und die hier irgendwann mal genannten 2,4 % werden einfach als "durchschnittlicher Differenzsteuersatz" anerkannt. Bei ganz alten Fahrzeugen steht in Gutachten dann "Vergleichbare Fahreuge werden im gewerblichen Handel nicht mehr angeboten" => es gibt gar keinen Umsatzsteueranteil, wenn man so will brutto für netto.
Mit dem Thema vorsteuerabzugsberechtigung von Versicherern hat das rein gar nicht zu tun. Diese Grundsätze würde z.B. auch gelten, wenn du als Privatmensch ohne bestehende Haftpflichtversicherung z.B. mit deinem Fahrrad eine andere Sache beschädigst.
Nun zum Ausgangsthema: Ja, da kann es bittere Situationen geben. Denn es geht immerhin um über 2000.- € Umsatzsteueranteil. Du bekommst diesen Betrag nur, wenn du entweder für 13.500.- € (oder mehr) ein Motorrad kaufst, wo auch 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind, also nicht für 15.000.- € eine Harley von privat, oder wenn du für 13.500.- € reparieren läßt. Willst du nicht 2000.- € verschenken, mußt du das Geld aufwenden. Kaufst du z.B. ein Motorrad für 10000.- € plus 19 % Umsatzsteuer, also 1900.- €, dann bekommst du auch nur die 1900.- €. Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die 13.500.- € halt einfach brutto für ein Motorrad vom Händler aufwenden. Was ich dann in 2 Monaten mit dem Motorrad mache, geht ja niemanden etwas an, und 2000.- € Wertverlust wirst du ja nicht haben.
Wenn man damit beruflich zu tun, kann man nur staunen, wie viele verschiedene Fallkonstellationen unsere Gerichte gemeint haben, bilden zu müssen, damit alles gerecht ist. Ergebnis ist nun, dass es fast keiner mehr kapiert. Was daran gerecht ist, erschließt sich mir nicht unbedingt. Als Einstieg sei dieser Link empfohlen zum Thema "Fahrzeugschadensrecht":
http://www.rae-marci.de/Fahrzeugschaden.html
Aber glaubt nicht, dass damit alle Konstellationen dargestellt sind.