...klar, mit ner Falschaussage kannst du immer jemanden ans Bein pinkeln...
Aber es kann auch zurückgepinkelt werden, zB, wenn doch zB ein oder mehrere Mitfahrer an Board des anderen waren und das Gegenteil von dir aussagen oder deine Beifahrerin fällt in der Gerichtsverhandlung um - dann gibbet es Paragraph 145d StGB "Vortäuschen einer Straftat" um die Ohren - auch schön!
Nicht zu vergessen auch noch falsche uneidliche Aussage oder Meineid, Paragraph 153 bzw 154 StGB - alles Dinge, die man sich sparen kann.
Nee einfarbiger, so einfach ist das nicht.
Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Das heißt Du mußt Strafantrag stellen. Der Ablauf wäre dann wahrscheinlich so:
Auf die Anzeige, fragt der nette Beamte erstein Mal, ob die beiden den mutmaßlichen Täter identifizieren und beschreiben können. Dann wird der Halter ermittelt. Wenn der nicht der Fahrer war, ist es hier schon zu Ende, denn der Halter kann sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.
Sagen wir, das tut derBeschuldigte nicht.
Dann geht die Anzeige zur Staatsanwaltschaft. Je nach dem stellt der Staatsanwalt ein (kein öffentliches Interesse) oder verweist unseren Schlaumeier auf den Privatklageweg.
Nun vor der Klage muß das ganze durch einen Schlichtungsverhandlung beim Schiedsmann. Damit wird almöhi dann erst ein Mal ungefähr 30€ für die Verhandlung beim Schiedsmann los und darf den ganzen Mist vorher aufschreiben, spätestens hier, geben die meisten auf.
Die Schlichtungsverhandlung verläuft ergbenislos. Nun kommt der große Moment. Mit der Quittung, das die Schlichtungsverhandlung ergebnislos war, darf almöhi seine Klage vorbereiten und Staatsanwalt spielen.
Spätestens hier ist Feierabend, weil er erst ein Mal ein paar Euro auf den Tisch legen darf, für den Rechtsanwalt, der die Klage formuliert, die Ermittlungsakten anfordert etc.
Aber gut, da er ja erwiesenermaßen eine gewisse Hartnäckigkeit hat Leuten ans Bein zu pinkeln, die ihm nichts getan haben tut er das und er findet auch einen RA der das Geld dringend braucht.
Die Klage landet sogar beim richtigen Gericht. Dann liest der Richter das und entscheidet, die Beweislage sei nicht ausreichend gesichert und lehnt die Zulassung ab.
Gehen wir davon aus, auch diese Klippe kann umschifft werden und die Klage wird zugelassen.
Dann steht ein Strengbeweisverfahren an. Und mit der geschilderten Beweislage steht er auf dünnem Eis. Verfolgung unschuldiger, uneidliche Falschaussage, etc. pp.
Ich nehem an, im nächsten Verfahren sitzt er dann auf der anderen Seite vom Richtertisch.