![FlyingSalamander](/data/avatars/m/41/41057.jpg?1693859191)
FlyingSalamander
- Dabei seit
- 17.02.2016
- Beiträge
- 1.782
- Modell
- BMW R 1200 GS Rallye K25 und BMW F 650 GS Dakar
Das ist so nicht ganz richtig.
Inländer und Ausländer dürfen doch in der EU nicht verschieden behandelt werden. Da ist doch gerade unser Verkehrsminister mit seiner PKW-Maut grandios dran gescheitert!
1. Die deutsche 100-er Regelung ist eine nationale Regelung und hat daher nur innerhalb von D Bedeutung
2. In Frankreich zulässiges Gesamtgewicht des Zuges (also zGG des Zugfahrzeugs UND des Anhängers) < 3,5 t , dann darf von Seiten Frankreichs 130 km/h gefahren werden, ist das Gesamtgewicht des Zuges > 3,5 t dann nur 90 km/h
3. Die mögliche Einschränkung der (deutschen!) Versicherung im Falle eines Unfalls mit 130 km/h wird NUR dann evtl. ein Problem, wenn im Fahrzeugschein des Anhängers im Feld "T" eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist, die geringer ist. Die gilt dann natürlich immer und überall. In meinem Fahrzeugschein des Motorrad-Anhängers ist z.B. gar keine eingetragen. Ich hatte auch schon einen Wohnwagen, bei dem waren 130 km/h eingetragen. Die Versicherungsfrage ist den Franzosen egal.
Geschwindigkeitsindex der Anhängerreifen beachten, die ist bei der Werksausstattung in D nicht immer auf 130 km/h ausgelegt.
Viele Grüsse
FlyingSalamander
Inländer und Ausländer dürfen doch in der EU nicht verschieden behandelt werden. Da ist doch gerade unser Verkehrsminister mit seiner PKW-Maut grandios dran gescheitert!
1. Die deutsche 100-er Regelung ist eine nationale Regelung und hat daher nur innerhalb von D Bedeutung
2. In Frankreich zulässiges Gesamtgewicht des Zuges (also zGG des Zugfahrzeugs UND des Anhängers) < 3,5 t , dann darf von Seiten Frankreichs 130 km/h gefahren werden, ist das Gesamtgewicht des Zuges > 3,5 t dann nur 90 km/h
3. Die mögliche Einschränkung der (deutschen!) Versicherung im Falle eines Unfalls mit 130 km/h wird NUR dann evtl. ein Problem, wenn im Fahrzeugschein des Anhängers im Feld "T" eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist, die geringer ist. Die gilt dann natürlich immer und überall. In meinem Fahrzeugschein des Motorrad-Anhängers ist z.B. gar keine eingetragen. Ich hatte auch schon einen Wohnwagen, bei dem waren 130 km/h eingetragen. Die Versicherungsfrage ist den Franzosen egal.
Geschwindigkeitsindex der Anhängerreifen beachten, die ist bei der Werksausstattung in D nicht immer auf 130 km/h ausgelegt.
Viele Grüsse
FlyingSalamander
Zuletzt bearbeitet: